Beschluss:

 

Der Wahlausschuss stellt das endgültige Wahlergebnis der Integrationsratswahl –wie aus der als Anlage beigefügten Niederschrift ersichtlich- fest.

 

 


In Bezug der Zusammensetzung des Integrationsrats erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass ein Doppelmandat der in den Rat und gleichzeitig in den Integrationsrat gewählten Bewerber grundsätzlich möglich sei. Das Ministerium empfehle jedoch, dass die gewählten Kandidaten sich für ein Gremium entschieden, da eine Besetzung durch vorwiegend Ratsmitglieder der Intention des § 27 GO NRW widerspräche.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig.