Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stellt fest, dass die Voraussetzungen zur Befreiung von der Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 gem. § 116a GO NRW vorliegen und beschließt daher keinen Gesamtabschluss 2019 aufzustellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig