Ratsfrau Niegeloh fragt, für welche Fälle die Verwaltung Ausnahmegenehmigungen nach § 29 StVO für überbreite landwirtschaftliche Fahrzeuge erteilt hat.

 

Anmerkung der Verwaltung: Bisher wurden für landwirtschaftliche Fahrzeuge keine Genehmigungen erteilt und es sind keine Anträge eingegangen.