Beschluss:
Der Rat der Stadt
Meerbusch beschließt den Erlass zweier Ordnungsbehördlichen Verordnungen nach
dem Muster der Anlage zur Beratungsvorlage über das Offenhalten von
Verkaufsstellen, zum einen für den 08.11.2020, zum anderen für den 27.09.2020
und den 06.12.2020.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass das OVG Münster kürzlich beschlossene
Sonntagsöffnungen in den Städten Lemgo und Bad Salzuflen mangels ausreichender
Begründung der Öffnung für rechtswidrig erklärt habe. Die in Meerbusch
beabsichtigten Öffnungen bezögen sich am 27.09. auf den jährlich stattfindenden
Sonnenblumensonntag sowie am 06.12. auf die Nikolausmärkte, auch wenn diese
coronabedingt nicht stattfinden könnten. Der beabsichtigte Termin 08.11. sei
zusätzlich vorgeschlagen und eingebracht worden.
Es herrscht Einigkeit, dass an den Terminen 27.09. und 06.12. festgehalten werden solle, um weiterhin die traditionelle Öffnung an diesen Terminen zu ermöglichen. Der Termin am 08.11. hingegen solle aufgrund einer möglichen Anfechtbarkeit anhand einer separaten Ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen werden.
Abstimmungsergebnis:
Erlass
eine Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen für
den 27.09.2020 und den 06.12.2020
einstimmig
Erlass
einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen für
den 08.11.2020
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
6 |
3 |
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
4 |
2 |
|
UWG |
4 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
|
1 |
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
36 |
4 |
6 |