Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt den Erlass zweier Ordnungsbehördlichen Verordnungen nach dem Muster der Anlage zur Beratungsvorlage über das Offenhalten von Verkaufsstellen, zum einen für den 08.11.2020, zum anderen für den 27.09.2020 und den 06.12.2020.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass das OVG Münster kürzlich beschlossene Sonntagsöffnungen in den Städten Lemgo und Bad Salzuflen mangels ausreichender Begründung der Öffnung für rechtswidrig erklärt habe. Die in Meerbusch beabsichtigten Öffnungen bezögen sich am 27.09. auf den jährlich stattfindenden Sonnenblumensonntag sowie am 06.12. auf die Nikolausmärkte, auch wenn diese coronabedingt nicht stattfinden könnten. Der beabsichtigte Termin 08.11. sei zusätzlich vorgeschlagen und eingebracht worden.

 

Es herrscht Einigkeit, dass an den Terminen 27.09. und 06.12. festgehalten werden solle, um weiterhin die traditionelle Öffnung an diesen Terminen zu ermöglichen. Der Termin am 08.11. hingegen solle aufgrund einer möglichen Anfechtbarkeit anhand einer separaten Ordnungsbehördlichen Verordnung beschlossen werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Erlass eine Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen für den 27.09.2020 und den 06.12.2020

 

einstimmig

 

Erlass einer Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen für den 08.11.2020

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

21

 

SPD                                     

6

3

FDP                                     

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

4

2

UWG                                   

4

 

 

Die Linke/Piraten                

 

1

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                               

36

4

6