Beschluss:
1.
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13 a BauGB
Der Rat der Stadt
Meerbusch fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13 a Baugesetzbuch
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I
S. 587) für ein Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:
- im Westen durch die Uerdinger Straße,
- im Norden durch die Gelleper Straße
und die Bebauung „Am Damm“,
- im Osten durch die Bebauung entlang
der Mühlenstraße und
- im Süden durch die Bebauung entlang
der Wasserstraße,
maßgebend ist die
Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die
Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum,“Uerdinger Straße / Mühlenstraße“, aufzustellen,
der vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
- Nachverdichtung zu Wohnzwecken
Der Rat der Stadt
beschließt vorbehaltlich der Prüfung gem. § 13a (1) BauGB den Bebauungsplan im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltbericht aufzustellen.
2.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Rat nimmt den Gestaltungsplan
in Variante 2 der Beschlussvorlage
zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Ratsherr Damblon
berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.
Der Ausschuss empfehle dem Rat mehrheitlich, die Variante 2 der Entwicklung
ohne die Ansiedlung eines Nahversorgers zu beschließen.
Ratsherr Billen
führt aus, dass die Ansiedlung eines Nahversorger im Norden von Lank dringend
geboten sei und dem Empfehlungsbeschluss daher nicht gefolgt werden könne.
Ratsherren Damblon
und Quaß erläutern, dass die Bedarfe für einen Nahversorger bekannt seien, der
zur Disposition stehende Standort jedoch nicht ideal sei.
Ratsherr
Rettig hält eine maßvollere Entwicklung als die im vorliegenden Entwurf des
Investors für wichtig, ein Discounter könne dennoch in diesem Zusammenhang
angesiedelt werden.
Zum
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen führt Ratsherr Peters aus, dass der
gefasste Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften
eine neue Standortsuche aufgrund der Bedarfe nach einem Nahversorger notwendig
mache, dieser Standort könne beispielsweise in einem Gewerbegebiet liegen.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass nach geltendem Baurecht keine
Ansiedlung im Gewerbegebiet möglich sei. Hierzu sei ein längeres
Änderungsverfahren notwendig.
Auf Antrag des Ratsherrn Billen wird der Antragstext um das Wort „vorwiegend“ ergänzt..
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
|
8 |
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
|
1 |
|
Gesamt |
32 |
14 |
|
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der
Abstimmung teil.
Antrag
der Fraktion Bündis 90 / Die Grünen
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, einen Standort für einen Lebensmittelmarkt
vorwiegend im Norden von Meerbusch-Lank zu suchen und einen entsprechenden
planungsrechtlich umsetzbaren Vorschlag zu machen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
8 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
42 |
4 |
|
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der
Abstimmung teil.