Beschluss:

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) und 13 a BauGB

 

Der Rat der Stadt Meerbusch fasst folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §§ 1 (8) und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) für ein Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:

 

-           im Westen durch die Uerdinger Straße,

-           im Norden durch die Gelleper Straße und die Bebauung „Am Damm“,

-           im Osten durch die Bebauung entlang der Mühlenstraße und

-           im Süden durch die Bebauung entlang der Wasserstraße,

 

maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 325, Meerbusch-Lank-Latum,“Uerdinger Straße / Mühlenstraße“, aufzustellen,

 

der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

-           Nachverdichtung zu Wohnzwecken

 

 

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich der Prüfung gem. § 13a (1) BauGB den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltbericht aufzustellen.

 

 

2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Rat nimmt den Gestaltungsplan in Variante 2 der Beschlussvorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Der Ausschuss empfehle dem Rat mehrheitlich, die Variante 2 der Entwicklung ohne die Ansiedlung eines Nahversorgers zu beschließen.

 

Ratsherr Billen führt aus, dass die Ansiedlung eines Nahversorger im Norden von Lank dringend geboten sei und dem Empfehlungsbeschluss daher nicht gefolgt werden könne.

 

Ratsherren Damblon und Quaß erläutern, dass die Bedarfe für einen Nahversorger bekannt seien, der zur Disposition stehende Standort jedoch nicht ideal sei.

 

Ratsherr Rettig hält eine maßvollere Entwicklung als die im vorliegenden Entwurf des Investors für wichtig, ein Discounter könne dennoch in diesem Zusammenhang angesiedelt werden.

 

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen führt Ratsherr Peters aus, dass der gefasste Empfehlungsbeschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften eine neue Standortsuche aufgrund der Bedarfe nach einem Nahversorger notwendig mache, dieser Standort könne beispielsweise in einem Gewerbegebiet liegen.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass nach geltendem Baurecht keine Ansiedlung im Gewerbegebiet möglich sei. Hierzu sei ein längeres Änderungsverfahren notwendig.

 

Auf Antrag des Ratsherrn Billen wird der Antragstext um das Wort „vorwiegend“ ergänzt..


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

22

 

SPD                                     

 

8

 

FDP                                     

4

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

 

UWG                                   

4

 

 

Die Linke/Piraten                

1

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                               

32

14

 

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

Antrag der Fraktion Bündis 90 / Die Grünen

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, einen Standort für einen Lebensmittelmarkt vorwiegend im Norden von Meerbusch-Lank zu suchen und einen entsprechenden planungsrechtlich umsetzbaren Vorschlag zu machen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

22

 

SPD                                     

8

 

FDP                                     

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

 

UWG                                   

4

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                               

42

4

 

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklärt sich für befangen und nimmt nicht an der Abstimmung teil.