Beschluss:
1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 300
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt seinen am 23. Oktober 2014 gefassten Beschluss über die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 300, Meerbusch-Osterath, “Ivangsheide“ für ein Gebiet,
das die folgenden Flurstücke umfasst:
Flurstücks.Nrn.
160, 161, 162 tlw., 222, 224, 225, 226 tlw., 227 tlw., 228 tlw., 229, 245 tlw.,
380, 714 tlw., 715, 719, 786, 788, 931, 981, 982, 983, 1020, 1021, 1048, 1049,
1139, 1246, 1150, 1163, 1164, 1264, 1267, tlw. 1276 tlw., 1277 tlw., 1308, 1311
tlw. und 1529,
alle Flur 3,
Gemarkung Osterath,
aufzuheben.
2. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 305
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt seinen am 28. April 2016 gefassten Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 305, Meerbusch-Osterath, “Kalverdonksweg“ für ein Gebiet,
das wie folgt begrenzt ist:
süd-östlich durch
die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1264 und 1308 sowie einem
Teilbereich des Flurstücks 981,
süd-westlich durch den
Wienenweg und das Grundstück der Grundschule sowie der Grundstücksgrenze des
Flurstückes 1164,
nord-westlich durch
die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 981, 931 und 1020 sowie eines
Teilbereiches des Flurstückes 1049, alle Flur 3, Gemarkung Osterath,
aufzuheben.
3. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1)
BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des
Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), für ein Gebiet, das wie folgt begrenzt
ist:
-
im
Nordwesten von der Strümper Straße, der nordwestlichen Grenze der Flurstücke
231, 1203 und 1204 bis zur Rheinbahnstraße sowie der nordwestlichen Grenze der
Flurstücke 127 und 1392 bis Kalverdonksweg,
-
durch
den Kalverdonksweg in einer Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der
Rheinbahntrasse (Höhe Flurstück 90),
-
in
östlicher Richtung durch die östliche Grenze des Flurstückes 1418,
-
im
Süden vom Ivangsweg,
-
im
Südwesten vom Wienenweg und Winklerweg,
alle der Flur 3, Gemarkung Osterath,
maßgebend ist die Darstellung
des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Bestandteil dieses
Beschlusses ist,
den Bebauungsplan
Nr. 324 Meerbusch-Osterath, “Kamperweg“ aufzustellen,
der vorrangig
folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:
-
Strukturverträgliche
Entwicklung neuer Stadtteilerweiterungsflächen entlang des schienengebundenen
ÖPNV für
-
Wohnen
mit 30 % preisgebundenem Wohnraum, überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA),
-
zugehörige
Infrastruktureinrichtungen wie Grundschule und KITA,
-
einen
zentralen Festplatz, Grün- und Spielflächen, Erholungsflächen
unter
-
Schließung
der Lücke im Siedlungskörper,
-
Abrundung
und Gestaltung des Ortsrandes,
-
Verknüpfung
mit den angrenzenden Quartieren und dem Landschafts- und Erholungsraum.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
22 |
|
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis
90 / Die Grünen |
|
6 |
|
UWG |
4 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
|
1 |
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
32 |
8 |
7 |