Beschluss:

 

1.         Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 300

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt seinen am 23. Oktober 2014 gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 300, Meerbusch-Osterath, “Ivangsheide“ für ein Gebiet, das die folgenden Flurstücke umfasst:

 

Flurstücks.Nrn. 160, 161, 162 tlw., 222, 224, 225, 226 tlw., 227 tlw., 228 tlw., 229, 245 tlw., 380, 714 tlw., 715, 719, 786, 788, 931, 981, 982, 983, 1020, 1021, 1048, 1049, 1139, 1246, 1150, 1163, 1164, 1264, 1267, tlw. 1276 tlw., 1277 tlw., 1308, 1311 tlw. und 1529,

alle Flur 3, Gemarkung Osterath,

 

aufzuheben.

 

 

2.         Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 305

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt seinen am 28. April 2016 gefassten Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 305, Meerbusch-Osterath, “Kalverdonksweg“ für ein Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:

 

süd-östlich durch die westlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 1264 und 1308 sowie einem Teilbereich des Flurstücks 981,

süd-westlich durch den Wienenweg und das Grundstück der Grundschule sowie der Grundstücksgrenze des Flurstückes 1164,

nord-westlich durch die nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurstücke 981, 931 und 1020 sowie eines Teilbereiches des Flurstückes 1049, alle Flur 3, Gemarkung Osterath,

 

aufzuheben. 

 

 

3.         Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 1 (8) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), für ein Gebiet, das wie folgt begrenzt ist:

 

-       im Nordwesten von der Strümper Straße, der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 231, 1203 und 1204 bis zur Rheinbahnstraße sowie der nordwestlichen Grenze der Flurstücke 127 und 1392 bis Kalverdonksweg,

-       durch den Kalverdonksweg in einer Verlängerung bis zum Schnittpunkt mit der Rheinbahntrasse (Höhe Flurstück 90),

-       in östlicher Richtung durch die östliche Grenze des Flurstückes 1418,

-       im Süden vom Ivangsweg, 

-       im Südwesten vom Wienenweg und Winklerweg,

     alle der Flur 3, Gemarkung Osterath,

 

maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 324 Meerbusch-Osterath, “Kamperweg“ aufzustellen,

 

der vorrangig folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

-       Strukturverträgliche Entwicklung neuer Stadtteilerweiterungsflächen entlang des schienengebundenen ÖPNV für

-       Wohnen mit 30 % preisgebundenem Wohnraum, überwiegend als Allgemeines Wohngebiet (WA),

-       zugehörige Infrastruktureinrichtungen wie Grundschule und KITA,

-       einen zentralen Festplatz, Grün- und Spielflächen, Erholungsflächen

unter

-       Schließung der Lücke im Siedlungskörper,

-       Abrundung und Gestaltung des Ortsrandes,

-       Verknüpfung mit den angrenzenden Quartieren und dem Landschafts- und Erholungsraum.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

22

 

SPD                                     

9

 

FDP                                     

4

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

 

6

UWG                                   

4

 

Die Linke/Piraten                

 

1

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                               

32

8

7