Beschluss:
Der
Rat fasst folgenden Beschluss:
Die
Entscheidung über den Landesplanerischen
Vertrag zwischen
der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Krefeld und der Stadt Meerbusch
(siehe Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage) zur Entwicklung eines Interkommunalen
Gewerbegebietes mit einer Gesamtgröße von ca. 81 ha (ca. 30 ha auf dem
Stadtgebiet Meerbusch und ca. 51 ha auf dem Stadtgebiet Krefeld) wird vertagt.
Des Weiteren beschließt
der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bzgl. des Trägermodells die
Gründung einer eigenständigen gemeinsamen Trägergesellschaft in Form einer
Körperschaft des öffentlichen Rechts (entweder als gemeinsames
Kommunalunternehmen bzw. Anstalt öffentlichen Rechts oder als Zweckverband) zu
prüfen und das Ergebnis der Prüfung den Ausschüssen vorzustellen. Aufgabe soll
die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen in dem Interkommunalen
Gewerbegebiet sein. Hierzu soll die Trägerkörperschaft den Grundstückserwerb
tätigen, das Planungsrecht auf Grundlage des Rahmenplans vorbereiten, die
Erschließung herstellen sowie die Vermarktung
und den Betrieb übernehmen. Die Verwaltungen werden beauftragt, die
Einzelheiten (Satzung, Aufgabenübertragung, Verteilungsschlüssel,
Personalausstattung usw.) zu klären und dem Rat die Ergebnisse zur weiteren
Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat beschließt
weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, auf Basis des Strategiepapiers (siehe
Anlage 1 zur Vorlage) gemeinsam mit der Stadt Krefeld die nachstehenden
Arbeits-pakete für die Planungen für das IKG zu bearbeiten und im Frühjahr 2021
die Ergebnisse zur Beschlussfassung vorzulegen.
Arbeitspakete:
Profilbildung /
Vermarktung: Die
Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Experten ein Profil für das Gebiet zu
entwickeln, das ein innovatives, nachhaltiges Angebot für zukünftige Gewerbe-
und Industrieformen, innovative Energietechnik, ressourceneffiziente Produktion,
Forschung und Entwicklung als auch attraktive Arbeitswelten schafft. Aufgrund
der besonderen Lage in der Region sollen mit dem Profil regionale, nationale
und internationale Unternehmen angesprochen werden.
Grunderwerb: Die Verwaltungen werden beauftragt,
die (planungs-)rechtlichen, städtebaulichen und sonstigen Rahmenbedingungen für
die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff.
Baugesetzbuch (BauGB) bis Ende des 1. Quartals 2021 zu prüfen bzw. prüfen zu
lassen. Die Verwaltungen werden weiterhin beauftragt, zur Klärung der
Verkaufsbereitschaft in erste Grunderwerbsverhandlungen einzutreten.
Rahmenplanung /
Erschließung / Infrastruktur: Ziel
der Planung soll es u.a. sein, durch geeignete Anordnung und Gliederung der
einzelnen Nutzungen sowie Immissionsschutz- und Grünordnungsmaßnahmen die
umliegende Wohnbebauung vor Beeinträchtigungen durch gewerbliche Nutzungen und
Verkehre zu schützen. Die Verwaltungen werden beauftragt, im Vorfeld des
städtebaulichen Wettbewerbs eine Mobilitätsstudie zu vergeben. Die genaue
Lage der künftigen Bauflächen wird im weiteren Verfahren festgelegt.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage berichtet aus den Vorberatungen der gemeinsamen Sitzung des
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses sowie des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften. Sie erinnert daran, dass die Entwicklung des IKG
seit 2013 auf der politischen Agenda stehe, die Fläche von ursprünglich 270 ha
auf zwischenzeitlich 100 ha, davon 30 ha auf Meerbuscher Stadtgebiet reduziert
worden sei. Mit der Beschlussfassung aus dem Jahre 2018 sei die Verwaltung
beauftragt worden, die Entwicklung voranzutreiben und möglichst zeitnah den
Landesplanerischen Vertrag abzuschließen. Dieser Beschluss sei in
Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen hinsichtlich der vorbereitenden Arbeiten
umgesetzt worden.
Als
Ergebnis der Beratung der beiden Ausschüsse am 28.08.2020 sei der Beschluss zum
Abschluss eines Landesplanerischen Vertrages vertagt sei. Ebenfalls kein
Beschluss sei zum Trägermodell erfolgt. Als Grundlage für weitergehende
Entscheidungen sollten die vorgeschlagenen Arbeitspakete „Profilbildung /
Vermarktung“, „Grunderwerb“ und „Rahmenplanung / Erschließung / Infrastruktur“
abgearbeitet werden. .
Ratsherren
Peters und Quaß sprechen sich dafür aus, keine Beschlüsse zum IKG zu fassen.
Eine gemeinsame Flächenentwicklung mit der Stadt Krefeld sei nicht sinnvoll.
Ratsherr
Rettig erklärt, dass sich die FDP-Fraktion weiterhin gegen eine gemeinsame
Entwicklung mit Krefeld ausspreche.
Ratsherr
Damblon und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes halten die Bearbeitung der
beschlossenen Aufträge und Pakete und eine daran anschließende Beratung
hinsichtlich des weiteren Vorgehens für wichtig. Eine eigenständige Entwicklung
der jeweiligen Flächen sei schon alleine aufgrund der drohenden Konkurrenz
nicht sinnvoll.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage berichtet abschließend, dass sie Oberbürgermeister Meyer nach
der Entscheidung aus der gemeinsamen Sitzung informiert habe. Herr Meyer habe
die Entscheidung bedauert. Da die bisherige Ausweisung im Regionalplan für die
Fläche auf Krefelder Gebiet nur eine interkommunale Entwicklung vorsehe,
beabsichtige die Stadt Krefeld nunmehr,
bei der Bezirksregierung und dem Regionalrat eine Änderung des Regionalplanes
für eine Eigenentwicklung zu stellen. Insofern müsse geklärt werden, ob die Stadt
Krefeld eine interkommunale Entwicklung und die gemeinsame Abarbeitung der
vereinbarten Arbeitspakete überhaupt noch durchführen wolle.
.
Abstimmungsergebnisse:
Antrag
von Ratsherrn M.Becker auf geheime Abstimmung
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
2 |
|
|
SPD |
|
|
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
4 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
|
|
|
Gesamt |
17 |
|
Das
notwendige Quorum von 1/5 der anwesenden Ratsmitglieder ist somit erreicht.
Über die Beschlussfassung wird folgend geheim abgestimmt.
Abstimmung
zum Beschlussvorschlag
In
geheimer Abstimmung stimmen bei einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme
29 Ratsmitglieder mit
„ja“ für den
Beschlussvorschlag und
16 Ratsmitglieder mit
„nein“ gegen den
Beschlussvorschlag.
Der
Beschlussvorschlag ist somit angenommen.
Antrag
der SPD-Fraktion
Die
Verwaltung wird beauftragt für die geplante Ansiedlung von Gewerbe eine
Verteilung der Betriebe entlang und möglichst nah an der A44, vernunden mit den
folgenden Zielen zu prüfen:
-
Größtmöglicher
Lärmschutz durch Gebäude
-
Maximal
mögliche Abstandsfläche zur Wohnbebauung Osterath-Schweinheim
-
Abgrenzung
der Gewerbefläche zur Wohnbebauung durch ökologische Aufwertung, z. B. schmaler
Waldstreifen
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
21 |
|
|
SPD |
9 |
|
|
FDP |
4 |
|
|
Bündnis 90 /
Die Grünen |
6 |
|
|
UWG |
3 |
|
|
Die
Linke/Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
42 |
3 |
|
Der Antrag ist somit angenommen.