Beschluss:

 

Der Rat fasst folgenden Beschluss:

 

Die Entscheidung über den Landesplanerischen Vertrag zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf, der Stadt Krefeld und der Stadt Meerbusch (siehe Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage) zur Entwicklung eines Interkommunalen Gewerbegebietes mit einer Gesamtgröße von ca. 81 ha (ca. 30 ha auf dem Stadtgebiet Meerbusch und ca. 51 ha auf dem Stadtgebiet Krefeld) wird vertagt.

 

Des Weiteren beschließt der Rat, die Verwaltung zu beauftragen, bzgl. des Trägermodells die Gründung einer eigenständigen gemeinsamen Trägergesellschaft in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (entweder als gemeinsames Kommunalunternehmen bzw. Anstalt öffentlichen Rechts oder als Zweckverband) zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung den Ausschüssen vorzustellen. Aufgabe soll die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen in dem Interkommunalen Gewerbegebiet sein. Hierzu soll die Trägerkörperschaft den Grundstückserwerb tätigen, das Planungsrecht auf Grundlage des Rahmenplans vorbereiten, die Erschließung herstellen sowie die Vermarktung und den Betrieb übernehmen. Die Verwaltungen werden beauftragt, die Einzelheiten (Satzung, Aufgabenübertragung, Verteilungsschlüssel, Personalausstattung usw.) zu klären und dem Rat die Ergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Rat beschließt weiterhin, die Verwaltung zu beauftragen, auf Basis des Strategiepapiers (siehe Anlage 1 zur Vorlage) gemeinsam mit der Stadt Krefeld die nachstehenden Arbeits-pakete für die Planungen für das IKG zu bearbeiten und im Frühjahr 2021 die Ergebnisse zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Arbeitspakete:

 

Profilbildung / Vermarktung: Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit Experten ein Profil für das Gebiet zu entwickeln, das ein innovatives, nachhaltiges Angebot für zukünftige Gewerbe- und Industrieformen, innovative Energietechnik, ressourceneffiziente Produktion, Forschung und Entwicklung als auch attraktive Arbeitswelten schafft. Aufgrund der besonderen Lage in der Region sollen mit dem Profil regionale, nationale und internationale Unternehmen angesprochen werden.

 

Grunderwerb: Die Verwaltungen werden beauftragt, die (planungs-)rechtlichen, städtebaulichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 ff. Baugesetzbuch (BauGB) bis Ende des 1. Quartals 2021 zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Die Verwaltungen werden weiterhin beauftragt, zur Klärung der Verkaufsbereitschaft in erste Grunderwerbsverhandlungen einzutreten.

 

Rahmenplanung / Erschließung / Infrastruktur: Ziel der Planung soll es u.a. sein, durch geeignete Anordnung und Gliederung der einzelnen Nutzungen sowie Immissionsschutz- und Grünordnungsmaßnahmen die umliegende Wohnbebauung vor Beeinträchtigungen durch gewerbliche Nutzungen und Verkehre zu schützen. Die Verwaltungen werden beauftragt, im Vorfeld des städtebaulichen Wettbewerbs eine Mobilitätsstudie zu vergeben. Die genaue Lage der künftigen Bauflächen wird im weiteren Verfahren festgelegt.

 

 

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet aus den Vorberatungen der gemeinsamen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses sowie des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Sie erinnert daran, dass die Entwicklung des IKG seit 2013 auf der politischen Agenda stehe, die Fläche von ursprünglich 270 ha auf zwischenzeitlich 100 ha, davon 30 ha auf Meerbuscher Stadtgebiet reduziert worden sei. Mit der Beschlussfassung aus dem Jahre 2018 sei die Verwaltung beauftragt worden, die Entwicklung voranzutreiben und möglichst zeitnah den Landesplanerischen Vertrag abzuschließen. Dieser Beschluss sei in Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen hinsichtlich der vorbereitenden Arbeiten umgesetzt worden.

 

Als Ergebnis der Beratung der beiden Ausschüsse am 28.08.2020 sei der Beschluss zum Abschluss eines Landesplanerischen Vertrages vertagt sei. Ebenfalls kein Beschluss sei zum Trägermodell erfolgt. Als Grundlage für weitergehende Entscheidungen sollten die vorgeschlagenen Arbeitspakete „Profilbildung / Vermarktung“, „Grunderwerb“ und „Rahmenplanung / Erschließung / Infrastruktur“ abgearbeitet werden. .

 

Ratsherren Peters und Quaß sprechen sich dafür aus, keine Beschlüsse zum IKG zu fassen. Eine gemeinsame Flächenentwicklung mit der Stadt Krefeld sei nicht sinnvoll.

 

Ratsherr Rettig erklärt, dass sich die FDP-Fraktion weiterhin gegen eine gemeinsame Entwicklung mit Krefeld ausspreche.

 

Ratsherr Damblon und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes halten die Bearbeitung der beschlossenen Aufträge und Pakete und eine daran anschließende Beratung hinsichtlich des weiteren Vorgehens für wichtig. Eine eigenständige Entwicklung der jeweiligen Flächen sei schon alleine aufgrund der drohenden Konkurrenz nicht sinnvoll.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet abschließend, dass sie Oberbürgermeister Meyer nach der Entscheidung aus der gemeinsamen Sitzung informiert habe. Herr Meyer habe die Entscheidung bedauert. Da die bisherige Ausweisung im Regionalplan für die Fläche auf Krefelder Gebiet nur eine interkommunale Entwicklung vorsehe, beabsichtige die  Stadt Krefeld nunmehr, bei der Bezirksregierung und dem Regionalrat eine Änderung des Regionalplanes für eine Eigenentwicklung zu stellen. Insofern müsse geklärt werden, ob die Stadt Krefeld eine interkommunale Entwicklung und die gemeinsame Abarbeitung der vereinbarten Arbeitspakete überhaupt noch durchführen wolle.

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Abstimmungsergebnisse:

 

Antrag von Ratsherrn M.Becker auf geheime Abstimmung

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

2

 

SPD                                     

 

 

FDP                                     

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

 

UWG                                   

4

 

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

 

 

Gesamt                               

17

 

 

Das notwendige Quorum von 1/5 der anwesenden Ratsmitglieder ist somit erreicht. Über die Beschlussfassung wird folgend geheim abgestimmt.

 

Abstimmung zum Beschlussvorschlag

 

In geheimer Abstimmung stimmen bei einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme

 

29 Ratsmitglieder mit „ja“ für den Beschlussvorschlag und

 

16 Ratsmitglieder mit „nein“ gegen den Beschlussvorschlag.

 

Der Beschlussvorschlag ist somit angenommen.

 

Antrag der SPD-Fraktion

 

Die Verwaltung wird beauftragt für die geplante Ansiedlung von Gewerbe eine Verteilung der Betriebe entlang und möglichst nah an der A44, vernunden mit den folgenden Zielen zu prüfen:

 

-          Größtmöglicher Lärmschutz durch Gebäude

-          Maximal mögliche Abstandsfläche zur Wohnbebauung Osterath-Schweinheim

-          Abgrenzung der Gewerbefläche zur Wohnbebauung durch ökologische Aufwertung, z. B. schmaler Waldstreifen

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

21

 

SPD                                     

9

 

FDP                                     

4

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

 

UWG                                   

3

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                               

42

3

 

 

Der Antrag ist somit angenommen.