Sitzung: 01.09.2020 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Über die bereits
schriftlich vorliegenden Informationen zur Ausführung von Beschlüssen bezgl.
eines informiert Bürgermeisterin Mielke-Westerlage zu folgenden Themen:
17.1
Airport Düsseldorf; Berichterstattung bezgl. eines angeblich neu beauftragten
Gutachtens zur Kapazitätserweiterung
Die RP berichtet
heute auf der Wirtschaftsseite, dass der Flughafen Düsseldorf im
Antragsverfahren auf Kapazitätserweiterung ein neues Gutachten vorlegen müsse,
da der Flugverkehr durch die Corona-Krise um mehr als 70% eingebrochen sei. Auf
Nachfrage habe die verfahrensleitende Abteilung bei der Bezirksregierung
Düsseldorf mitgeteilt, nichts von einem neuen Gutachten zu wissen. Der
Referatsleiter beim Verkehrsministerium habe die Beauftragung eines neuen
Gutachtens ebenfalls nicht bestätigt, sondern erklärt, dem Flughafen sei
Gelegenheit gegeben worden, zu den diesbezüglichen Äußerungen der Antragsgegner
Stellung zu nehmen.
17.2
Konverter; Stand des BImSch-Verfahrens
In einem Termin am
26.08. sei die Verwaltung informiert worden, dass der landschaftspflegerische
Begleitplan und das Artenschutzgutachten in Abstimmung mit der unteren
Landschaftsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des RK Neuss überarbeitet
worden sei. Beabsichtigt sei, die überarbeiteten Gutachten als Anlage zum
BImSch-Antrag auszutauschen. Das Brandschutzgutachten sei bereits in Abstimmung
mit der Meerbuscher Wehrleitung und der Brandschutzdienststelle überarbeitet
und im Antragsverfahren ausgetauscht worden.
Von der zu den
Bahngleisen gelegenen Fläche sei eine Fläche von rd. 50.000 qm
Kampfmittelverdachtsfläche. Die archäologische Untersuchung beginne in der
nächsten Woche und werde rd. 3 Wochen in Anspruch nehmen.
Ebenfalls
gutachterlich geprüft werde derzeit eine Beeinflussung auf die vorhandene
Air-Liquide-Leitung; hier gehe man von einer zeitlichen Dauer von 6 Wochen aus.
Ein weiteres Gutachten betreffe die Beeinflussung der Schiene der Deutschen
Bahn durch das Konvertergebäude.
Das weiße Wohnhaus
wird abgerissen; dazu bedarf es keine Abrissgenehmigung.
Die Überarbeitung
des landschaftspflegerischen Begleitplanes solle der Arbeitsgruppe vorgestellt
werden. Als Termin sei der 20. Oktober 2020, 16.00 Uhr im Sitzungssaal Dr.
Franz-Schütz-Platz vereinbart worden, damit auch der neue Bürgermeister
eingebunden werden könne. Weitere Themen im Termin sind die verkehrliche
Erschließung während der Bauzeit und die Farbgestaltung der Konverterhallen.
17.3
Kommunalwahl am 13.09.2020
Wahlberechtigt
sind 45.312 Meerbuscher, bis zum Sitzungstag haben 10.800 Briefwahl beantragt.
Eine angebliche Kandidatin der AFD, die in 11 Wahlbezirken kandidiere, habe der
Stadt mitgeteilt, dass die Aufnahme in die Wahlliste ohne ihre Zustimmung
erfolgt sei. Rechtlich hätte die Möglichkeit bestanden, gegen die Entscheidung
des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge innerhalb von 3 Tagen
Beschwerde einzulegen. Dies sei nicht erfolgt. Insofern könnten Zweifel an der
Rechtmäßigkeit nur im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl geklärt werden.
Sollten die Vorwürfe sich als zutreffend erweisen, wäre zu prüfen, ob das
Wahlergebnis im Wahlbezirk oder bei der Zuteilung der Sitze Einfluss hat. Sei
dies nicht der Fall, gebe es keine Rechtsfolgen. Andersfalls könne eine Neuwahl
im Wahlbezirk die Folge sein.
17.4
Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt
Die
Gemeindeprüfungsanstalt, die zuletzt die Stadt Meerbusch 2015 geprüft hat, habe
ihre Prüfung wiederaufgenommen. Inhalt der Prüfung seien neben dem Finanzwesen
die Hilfen für Erziehung, das Vergabewesen, die Bauaufsicht und inwieweit sich
die Stadt Meerbusch im Thema interkommunale Zusammenarbeit einbringe.
17.5
Rettung von Wildtieren
Technischer
Beigeordneter Assenmacher beantwortet Fragen, die im Zuge der Diskussion zu den
Anträgen der UWG- und SPD- Fraktion bzgl. der Rettung von Wildtieren erörtert
wurden:
Steht die Verwaltung im Kontakt zu den Ortslandwirten, um die
Thematik der Rettung von Wildtieren zu besprechen?
Ein Gesprächstermin mit den Ortslandwirten und der Jägerschaft ist
in Wintermonaten terminiert.
Ist es möglich, die Überflüge wie von der UWG beschrieben durch
Mitglieder des
Vereins durchführen zu lassen, die am Apelter Feld
ihrem Hobby nachgehen?
Nein, es ist nicht möglich. Der Club ist ein reiner Segel- und
Elektrosegelclub, ein Einsatz der Drohnen ist dort nicht zugelassen. Es ist
auch zu bedenken, dass das gesamte Stadtgebiet der Stadt Meerbusch in der
Kontrollzone des Flughafens Düsseldorf liegt und vor jedem Aufstieg der Drohne
die Flugsicherung zu informieren ist. Deshalb, falls die Landwirte und die
Jägerschaft sich zu einem Einsatz der Drohnen für die Tierrettung entschließen,
wäre es sinnvoll, den Bundesverband „Coper
Piloten“, die sich auf die Rehkitzrettung spezialisiert haben, zu
beauftragen.
Ist
eine Beschaffung und Durchführung durch die Feuerwehr Meerbusch sinnvoll?
Die Verwaltung hat Kontakt mit der Feuerwehr aufgenommen um die
Möglichkeit einer Mitwirkung der Feuerwehr bei der Durchführung des
Drohneneinsatzes abzuklären. Die Beteiligung der Feuerwehr beim Drohneneinsatz
würde ausschließlich zu Lasten der Freiwilligen Feuerwehr fallen, da die
hauptamtlichen Kräfte nicht rund um die Uhr in ausreichender Stärke im Dienst
sind. Die Feuerwehr Meerbusch verfügt nicht über eine eigene Drohne und sieht
keine Notwendigkeit zur Beschaffung, da sie im Einsatzfall auf Drohnen anderer
Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss zurückgreifen kann. Wegen der o.g.
Erschwernisse beim Einsatz der Drohnen für die Tierrettung ist die Beteiligung
der Feuerwehr nicht umsetzbar.
Die Feuerwehr Neuss hat
eine Drohne. Kann diese zu diesen Zwecken hier eingesetzt werden?
Nein, die Drohne wird zur Gefahrenabwehr im Kreisgebiet
eingesetzt, ihr Einsatz für die Tierrettung übersteigt die Leistungsfähigkeit
der Feuerwehr.
Was
kostet eine geeignete Drohne und welche Ausbildung zum Drohnenpilot ist nötig?
Drohnen
mit Wärmebildkamera kosten ab 1.500 Euro aufwärts. Man muss einen
Drohnenführerschein und eine entsprechende Versicherung besitzen.