Beschluss: zur Kenntnis genommen

Über die bereits schriftlich vorliegenden Informationen zur Ausführung von Beschlüssen bezgl. eines informiert Bürgermeisterin Mielke-Westerlage zu folgenden Themen:

17.1 Airport Düsseldorf; Berichterstattung bezgl. eines angeblich neu beauftragten Gutachtens zur Kapazitätserweiterung

Die RP berichtet heute auf der Wirtschaftsseite, dass der Flughafen Düsseldorf im Antragsverfahren auf Kapazitätserweiterung ein neues Gutachten vorlegen müsse, da der Flugverkehr durch die Corona-Krise um mehr als 70% eingebrochen sei. Auf Nachfrage habe die verfahrensleitende Abteilung bei der Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt, nichts von einem neuen Gutachten zu wissen. Der Referatsleiter beim Verkehrsministerium habe die Beauftragung eines neuen Gutachtens ebenfalls nicht bestätigt, sondern erklärt, dem Flughafen sei Gelegenheit gegeben worden, zu den diesbezüglichen Äußerungen der Antragsgegner Stellung zu nehmen.

17.2 Konverter; Stand des BImSch-Verfahrens

In einem Termin am 26.08. sei die Verwaltung informiert worden, dass der landschaftspflegerische Begleitplan und das Artenschutzgutachten in Abstimmung mit der unteren Landschaftsbehörde und der unteren Naturschutzbehörde des RK Neuss überarbeitet worden sei. Beabsichtigt sei, die überarbeiteten Gutachten als Anlage zum BImSch-Antrag auszutauschen. Das Brandschutzgutachten sei bereits in Abstimmung mit der Meerbuscher Wehrleitung und der Brandschutzdienststelle überarbeitet und im Antragsverfahren ausgetauscht worden.

Von der zu den Bahngleisen gelegenen Fläche sei eine Fläche von rd. 50.000 qm Kampfmittelverdachtsfläche. Die archäologische Untersuchung beginne in der nächsten Woche und werde rd. 3 Wochen in Anspruch nehmen.

 

Ebenfalls gutachterlich geprüft werde derzeit eine Beeinflussung auf die vorhandene Air-Liquide-Leitung; hier gehe man von einer zeitlichen Dauer von 6 Wochen aus. Ein weiteres Gutachten betreffe die Beeinflussung der Schiene der Deutschen Bahn durch das Konvertergebäude.

 

Das weiße Wohnhaus wird abgerissen; dazu bedarf es keine Abrissgenehmigung.

Die Überarbeitung des landschaftspflegerischen Begleitplanes solle der Arbeitsgruppe vorgestellt werden. Als Termin sei der 20. Oktober 2020, 16.00 Uhr im Sitzungssaal Dr. Franz-Schütz-Platz vereinbart worden, damit auch der neue Bürgermeister eingebunden werden könne. Weitere Themen im Termin sind die verkehrliche Erschließung während der Bauzeit und die Farbgestaltung der Konverterhallen.

17.3 Kommunalwahl am 13.09.2020

Wahlberechtigt sind 45.312 Meerbuscher, bis zum Sitzungstag haben 10.800 Briefwahl beantragt. Eine angebliche Kandidatin der AFD, die in 11 Wahlbezirken kandidiere, habe der Stadt mitgeteilt, dass die Aufnahme in die Wahlliste ohne ihre Zustimmung erfolgt sei. Rechtlich hätte die Möglichkeit bestanden, gegen die Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge innerhalb von 3 Tagen Beschwerde einzulegen. Dies sei nicht erfolgt. Insofern könnten Zweifel an der Rechtmäßigkeit nur im Wahlprüfungsverfahren nach der Wahl geklärt werden. Sollten die Vorwürfe sich als zutreffend erweisen, wäre zu prüfen, ob das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder bei der Zuteilung der Sitze Einfluss hat. Sei dies nicht der Fall, gebe es keine Rechtsfolgen. Andersfalls könne eine Neuwahl im Wahlbezirk die Folge sein.

17.4 Überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt

Die Gemeindeprüfungsanstalt, die zuletzt die Stadt Meerbusch 2015 geprüft hat, habe ihre Prüfung wiederaufgenommen. Inhalt der Prüfung seien neben dem Finanzwesen die Hilfen für Erziehung, das Vergabewesen, die Bauaufsicht und inwieweit sich die Stadt Meerbusch im Thema interkommunale Zusammenarbeit einbringe.  

17.5 Rettung von Wildtieren

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher beantwortet Fragen, die im Zuge der Diskussion zu den Anträgen der UWG- und SPD- Fraktion bzgl. der Rettung von Wildtieren erörtert wurden:

 

Steht die Verwaltung im Kontakt zu den Ortslandwirten, um die Thematik der Rettung von Wildtieren zu besprechen?

Ein Gesprächstermin mit den Ortslandwirten und der Jägerschaft ist in Wintermonaten terminiert.

Ist es möglich, die Überflüge wie von der UWG beschrieben durch Mitglieder des Vereins durchführen zu lassen, die am Apelter Feld ihrem Hobby nachgehen?

 

Nein, es ist nicht möglich. Der Club ist ein reiner Segel- und Elektrosegelclub, ein Einsatz der Drohnen ist dort nicht zugelassen. Es ist auch zu bedenken, dass das gesamte Stadtgebiet der Stadt Meerbusch in der Kontrollzone des Flughafens Düsseldorf liegt und vor jedem Aufstieg der Drohne die Flugsicherung zu informieren ist. Deshalb, falls die Landwirte und die Jägerschaft sich zu einem Einsatz der Drohnen für die Tierrettung entschließen, wäre es sinnvoll, den Bundesverband „Coper Piloten“, die sich auf die Rehkitzrettung spezialisiert haben, zu beauftragen.

 

Ist eine Beschaffung und Durchführung durch die Feuerwehr Meerbusch sinnvoll?

Die Verwaltung hat Kontakt mit der Feuerwehr aufgenommen um die Möglichkeit einer Mitwirkung der Feuerwehr bei der Durchführung des Drohneneinsatzes abzuklären. Die Beteiligung der Feuerwehr beim Drohneneinsatz würde ausschließlich zu Lasten der Freiwilligen Feuerwehr fallen, da die hauptamtlichen Kräfte nicht rund um die Uhr in ausreichender Stärke im Dienst sind. Die Feuerwehr Meerbusch verfügt nicht über eine eigene Drohne und sieht keine Notwendigkeit zur Beschaffung, da sie im Einsatzfall auf Drohnen anderer Feuerwehren im Rhein-Kreis Neuss zurückgreifen kann. Wegen der o.g. Erschwernisse beim Einsatz der Drohnen für die Tierrettung ist die Beteiligung der Feuerwehr nicht umsetzbar.

Die Feuerwehr Neuss hat eine Drohne. Kann diese zu diesen Zwecken hier eingesetzt werden?

Nein, die Drohne wird zur Gefahrenabwehr im Kreisgebiet eingesetzt, ihr Einsatz für die Tierrettung übersteigt die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr.

Was kostet eine geeignete Drohne und welche Ausbildung zum Drohnenpilot ist nötig?

 

Drohnen mit Wärmebildkamera kosten ab 1.500 Euro aufwärts. Man muss einen Drohnenführerschein und eine entsprechende Versicherung besitzen.