Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragen die Verwaltung, für die geplante Ansiedlung von Gewerbe (max. 30 ha) eine Verteilung der Betriebe entlang und möglichst nah an der A 44, verbunden mit den folgenden Zielen, zu prüfen:

 

·         größtmöglicher Lärmschutz durch Gebäude

·         maximal mögliche Abstandsfläche zur Wohnbebauung Osterath-Schweinheim

·         Abgrenzung der Gewerbefläche zur Wohnbebauung durch ökologische Aufwertung, z.B. schmaler Waldstreifen

 

 


Ratsherr Peters führt aus, dass eine Ansiedlung des Gewerbes entlang der Autobahn zum Schutz der Wohnbebauung sinnvoll erscheine.

 

Ratsherr Damblon hält einen Beschluss hierzu für verfrüht. Etwaige Dinge könnten nach der Profilbildung beraten werden.

 

Ratsherr Rettig hält eine Entscheidung hinsichtlich der Aufteilung des Gebietes aufgrund der Bodenqualität für maßgeblich. Ziel solle ein Erhalt der qualitativ hochwertigen Ackerflächen sein.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes hält eine Beschlussfassung hierzu zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht.

 

Sodann wird über den Antrag abgestimmt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

1

7

 

SPD                                     

1

2

 

FDP                                     

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG                                   

1

 

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Bürgermeisterin                  

 

1

 

Gesamt                               

8

10

 

 

Ausschuss für Planung und Liegenschaften

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

1

7

 

SPD                                     

1

2

 

FDP                                     

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

2

 

 

UWG                                   

1

 

 

Die Linke/Piraten                

1

 

 

Gesamt                               

8

9

 

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.