Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte Neufassung der Satzung für die Volkshochschule Meerbusch zu beschließen und damit die Benutzerordnung sowie Entgeltordnung abzulösen.


Ratsherr Michael Bertholdt (FDP) begrüßt die Beschlussvorlage, fordert aber bei § 9 Absatz 3 eine „Kann-Regelung“ zu formulieren. Der Erste Beigeordnete Frank Maatz betont, dass dies so gewollt sei, der Zugang zu Bildung soll allen ermöglicht werden, unabhängig vom Einkommen.

 

Ratsfrau Gabriele Pricken (CDU) erkundigt sich nach der Modalität des Schnupperns, sie befürchtet, dass eine 5% Erhöhung der Entgelte Kunden davon abhalten werde Kurse zu besuchen und findet, dass die Kundenfreundlichkeit nicht steigerbar sei, sondern stets hervorragend sei. Fachbereichsleiterin Ute Piegeler erläutert, dass das Schnuppern nur noch im Fremdsprachenbereich möglich sei. Es wurde 2015 im Rat beschlossen, dass alle zwei Jahre die Entgelte / Gebühren der Stadt um 5% erhöht werden. Bisher habe sich die regelmäßige Entgelterhöhung nicht auf die Kursbuchungen ausgewirkt. Zudem seien die Entgelte in Meerbusch im Vergleich zu den umliegenden Volkshochschulen moderat. Auch wenn die Teilnehmerzahlen einbrechen, muss dies nicht mit der Entgelterhöhung zu tun haben. Die Gründe des Wegbleibens werden meist nicht mitgeteilt.

 

Ratsfrau Dr. Karen Schomberg (Die Grünen) versteht, warum die Dozentensprecher abgeschafft wurden, findet es jedoch schade, dass damit die Möglichkeit des interdisziplinären Austauschs fehle. Fachbereichsleiterin Ute Piegler erklärt, dass die Satzung die notwendigen Regelungen nach dem Weiterbildungsgesetz umfasse. Dies bedeute jedoch nicht, dass die Möglichkeit eines interdisziplinären Austauschs nicht weiterhin gegeben sei. Die VHS-Leiterin Béatrice Delassalle-Wischert wird dem Protokoll Möglichkeiten des interdisziplinären Austauschs der VHS anfügen.

 

Nachtrag: Der Austausch unter den Dozentinnen und Dozenten wird an der VHS großgeschrieben. Regelmäßige Dozenten-Treffen sollen den Kontakt fördern. Treffpunkte sind z.B. die "Kursleiter-Treffen", die in der Regel 1x pro Semester stattfinden und zu denen insbesondere auch neu an der VHS Meerbusch tätige Dozenten eingeladen werden. Dabei werden Abläufe vorgestellt (z.B. Umgang mit Teilnehmerlisten, Umgang mit neuen Teilnehmenden, die in lange bestehende Gruppen einmünden, Semesterprogrammplanung im Ablauf, aktuelle Themen, Ideen-Runde etc.). Eine offene Runde im Anschluss ermöglicht es den Teilnehmenden im Übrigen, Fragen zu stellen und von anderen Dozentinnen und Dozenten Rat einzuholen. Darüber hinaus werden die Dozenten der VHS-Meerbusch aber auch zu geselligen Aktivitäten eingeladen, z.B. 'Pot de l'amitié' am 08.02.2019 in der Teloy-Mühle, die 100-Jahr-Feier der VHS mit vorherigem gemeinsamen Essen (Einladung) am 20.09.2019 in der VHS oder die Einladung zur Welcome-Party am 07.02.2020 in der Teloy-Mühle, Schulungen, z.B. Prowise-Schulung (24.01.2019) oder ganz aktuell 6 Schulungen zum Umgang mit der vhs.cloud (27.05., 29.05., 03.06., 17.08., 19.08., 21.08.2020). Beim gemeinsamen Lernen oder am Abend kommen die Dozenten in Kontakt, tauschen sich aus und freunden sich auch an.

 

Ratsherr Michael Bertholdt (FDP) erkundigt sich, wie eine Zertifizierung auf die in § 6 hingewiesen wird, aussieht. Die VHS-Leiterin Béatrice Delassalle-Wischert wird dem Protokoll eine Darstellung anfügen.

 

Nachtrag: Die Volkshochschule Meerbusch folgt einem Qualitäts-Management-System, das anwendbar ist auf die Konzeption, Planung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen und Qualifizierungsmaßnahmen sowie auf die Beratung zur Aus- und Weiterbildung. Das QM-System hat Gültigkeit für die gesamte VHS Meerbusch. Sie ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015.

Die VHS Meerbusch, die in 2010 erstmalig zertifiziert wurde, wird alle drei Jahre re-zertifiziert, zuletzt in 2019. Eine Zertifizierung hat grundsätzlich das Ziel, messbare Qualitätsziele zu definieren und diese sowie alle eingeleiteten und geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele während des Audits darzulegen. Im Auditbericht von 2019 wurde der VHS Meerbusch von dem Auditor der Intertek Certification GmbH ein voll wirksam umgesetztes Management-System bescheinigt. Es wurden keine Abweichungen festgestellt.

Die Zertifizierung ist für Volkshochschulen von großer Bedeutung, weshalb die meisten VHSn in Deutschland zertifiziert sind. Ohne eine aktuelle Zertifizierung dürfen z.B. keine Integrationskurse im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt werden.

In den Jahren zwischen den Re-Zertifizierungen finden jährliche Überwachungsaudits durch die Zertifizierungsstelle statt. Einen Monat vor den Überwachungs- bzw. Re-Zertifizierungsaudits finden zusätzlich interne Audits in der VHS statt, bei dem alle Bereiche und Elemente in der Organisation überprüft werden. Falls bei den internen Audits noch Auffälligkeiten festgestellt werden, sollten diese von der VHS bis zu den offiziellen Audits behoben werden. Die internen Audits führt ein von der Intertek unabhängiger zugelassener Auditor durch.

Alle Audits sind jeweils 1-tägig.

Die VHS-Leitung überprüft und bewertet mindestens einmal jährlich die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitäts-Management-Systems. Einerseits soll im Rahmen dieser Managementbewertung festgestellt werden, ob die Qualitätspolitik umgesetzt und die formulierten Qualitätsziele erreicht wurden. Andererseits wird auf der Grundlage der in der Managementbewertung dokumentierten Ergebnisse die Wirksamkeit des Qualitäts-Management-Systems sowie die Angemessenheit der Ziele überprüft. Bei Abweichungen zu den Zielvorgaben ergreift die VHS-Leitung die notwendigen Maßnahmen, um die Ursachen für die Abweichungen zu ermitteln und entsprechende Korrekturen bzw. Änderungen im Qualitäts-Management-System einzuleiten.

In der Managementbewertung legt die VHS-Leitung jährlich Qualitätsziele für die VHS fest. Für 2020 hat sich die VHS Meerbusch u.a. folgende Qualitätsziele gesetzt:

* Kursteilnehmerfeedback < 2 (Schulnotensystem)

* Kursrealisierungsquote > 66%

* Sicherung der für die Landesförderung maßgeblichen 3200 Unterrichtsstunden pro Jahr.


Der Beschluss wird einstimmig gefasst.