Sitzung: 17.12.2020 Rat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Ausschuss nimmt
die Beschlusskontrolle zur Kenntnis.
Konverter
Herr Dr. Saturra führt
zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der laufenden Verfahrens zur
Verfassungsbeschwerde gegen die Standortfestlegung des Konverters aus:
In Sachen
Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesbedarfsplangesetz hatte die Verwaltung
zuletzt im HFWA im Mai darüber informiert, dass das Bundesverfassungsgericht
die schon im Juli 2013 eingereichte Verfassungsbeschwerde allen betroffenen
Bundes- und Landesbehörden mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet hatte.
Zwischenzeitlich
hat die Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht, die das Gericht dem Anwalt der Stadt im
November übermittelt hat. Grob gesagt hält die Bundesregierung die
Verfassungsbeschwerde für unzulässig und für unbegründet, weil Kommunen bereits
im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbedarfsplangesetz angehört
wurden und dieses Gesetz keine endgültige Festlegung für eine bestimmte
Leitungsführung enthalte. Diese Argumentation verkennt, dass die
Netzverknüpfungspunkte sehr wohl in dem angegriffenen Gesetz bereits endgültig
festgelegt worden sind. Daher wird die Stadt sich nun über ihren Anwalt zu der
Stellungnahme der Bundesregierung äußern; dies wird voraussichtlich im ersten
Quartal 2021 geschehen. Eine konkrete Frist gibt es (bislang) nicht.
Nochmal zum
Hintergrund (ggf. für die neuen Mitglieder des HFWA): Die Verfassungsbeschwerde
richtet sich gegen die Festlegung von Osterath als Netzverknüpfungspunkt in dem
Bundesgesetz. Begründet wird sie in erster Linie damit, dass der gesetzte
Zwangspunkt eine ergebnisoffene Prüfung von räumlichen Alternativen für die
Verknüpfung der neuen Leitungsbauvorhaben A Nord und Ultranet von Beginn an
nicht zugelassen hat, zumal dieser Festlegung keine raumordnerische
Untersuchung und Bewertung zugrunde lag.
In diesem
Zusammenhang kann weiterhin darüber berichtet werden, dass jetzt im Dezember
die Erörterungstermine für das Leitungsbauvorhaben A Nord in Moers
stattgefunden haben. Bei dieser Trasse handelt es sich um das geplante Erdkabel
zwischen Emden und Osterath. Für die Stadt haben Frau Frey und Herr Dr. Saturra
an dem Erörterungstermin teilgenommen und dort nochmal die wesentlichen
Argumente vorgetragen, die die Stadt bereits in ihrer im August d.J. verfassten
Stellungnahme angeführt hatte. In dem Termin hat die Bundesnetzagentur
angekündigt, dass sie im Laufe des nächsten Jahres über die Zulassung dieses
Vorhabens entscheiden wird.
Aktuelles zur
Coronavirus-Pandemie
Erster
Beigeordneter Maatz führt zu den aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der
Pandemie aus:
Fachbereich 1
Kontrollen
Aufgrund Grundlage
der CoronaSchVO in der ab dem 09.12.2020 gültigen Fassung wurde ein
Kontrollplan für den Zeitraum vom 22.12.2020 bis 04.01.2020 erstellt.
Mit diesem Plan
wurde sichergestellt, dass eine werktägliche Kontrolle vorrangig des
großflächigen Einzelhandels in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr erfolgt. Hier
kann aufgrund der Reduzierung der zeitgleich zulässigen Kundenzahl in den
Geschäftsräumen sowie der Erweiterung der Maskenpflicht auf die zu den
Geschäften gehörenden Parkplatzflächen und den Zuwegungen zu den Geschäften,
ggfs. mit einer höheren Anzahl an Verstößen gegen die Bestimmungen der
CoronaSchVO gerechnet werden.
Aufgrund des
BVMPK-Beschlusses vom 13.12.2020 zum umfassenden Lockdown sowie der Neufassung der
CoronaSchVO wird diese Planung kurzfristig überprüft.
So wird aber sicher
die Situation in den großen Geschäften sowie im Umfeld des großflächigen
Einzelhandels vom 16.12 bis 23.12.2020 engmaschig begleitet. Dies erfolgt in
der Erwartung, dass sich bis zum 24.12.2020 die Situation soweit eingespielt
hat, dass Kontrollen im bisher geplanten Umfang beibehalten werden können.
Hinzuweisen ist
hier auf den Erlass des MAGS vom 11.12.2020, wonach sicherzustellen ist, dass
die Zugangssteuerung zur Einhaltung der Personengrenzen, die Abstandswahrung in
den Warteschlangen sowie die Maskenpflicht mit einer ausreichend großen Zahl an
Einsatzkräften kontrolliert und ggfs. sanktioniert wird. Für das Stadtgebiet
Meerbusch kann aber bislang festgestellt werden, dass die Regelungen für den
Handel wie aber auch allgemein für den öffentlichen Raum durchaus beachtet
werden. Akzeptanzprobleme mit sich daraus ergebenden Kontrollaufwand ergeben
sich z.Zt. in wenigen Einzelfällen sowohl im Handwerksbereich sowie bei
außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. Ballettschulen).
Im Übrigen wird
beginnend mit der 51. KW eine Co-Bereitschaft eingerichtet. Der normale
Bereitschaftsdienst wird für die coronabedingten Einsätze um eine Person
verstärkt. Hier geht es bislang um Fälle, in denen sich Personengruppen im
öffentlichen Raum ohne Wahrung der Abstandsregelung und/oder der Maskenpflicht
aufhalten. Wenn auch (noch nicht) in einem erheblichen Ausmaß, ist dennoch
festzustellen, dass es regelmäßig zu solchen Einsätzen kommt.
Quarantäneverfügungen
Für die Fertigung
und Zustellung der notwenigen Quarantäneverfügungen wurde ebenfalls eine
Planung für den Zeitraum vom 18.12.20 bis 03.01.2021 aufgestellt. Hierdurch ist
sichergestellt, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes täglich - auch an
den Feiertagen - kontrolliert und abgearbeitet werden. Dringliche Zustellungen
erfolgen über den Bereitschaftsdienst. Alle weiteren Zustellungen der
Quarantäneverfügungen erfolgen - abgesehen von den Weihnachtsfeiertagen - im zweitägigen Rhythmus.
Fachbereich 2
Offene Jugendarbeit
Die Betroffenheit
der Freien Träger ist insbesondere durch den nicht mehr möglichen Kontakt in
Gruppen gekennzeichnet. Dies betrifft insbesondere die offene Jugendarbeit und
die Jugendverbandsarbeit. Vor diesem Hintergrund ist nun auch der
Abenteuerspielplatz geschlossen. Hier war zunächst noch eine Öffnung zwischen
den Feiertagen vorgesehen.
Kindergärten
Die Kitas versuchen
weiterhin soweit wie möglich ein Betreuungsangebot unter den gegebenen
Voraussetzungen vorzuhalten. Die Inanspruchnahme ab dem 16.12.2020 gestaltet
sich sehr unterschiedlich, in einigen Einrichtungen hat sich die Zahl der
Kinder erheblich reduziert, in anderen Einrichtungen wird noch rund die Hälfte
der Kinder betreut. Entscheidend ist offensichtlich der Anteil der
(vollzeit-)berufstätigen Eltern und deren Möglichkeiten der eigenen
Kinderbetreuung. Aufgrund der sehr kurzfristigen Mitteilung seitens des Landes
am Freitagnachmittag, war es sicher auch nicht allen Eltern möglich, schon am
folgenden Montag auf die bisherige Kinderbetreuung zu verzichten. Im Laufe der
Woche konnten sich aber offensichtlich immer mehr Eltern darauf einstellen.
Dies gilt auch- soweit wir Informiert wurden- für die Kindertagespflege.
Aktuell ist die
Kita St. Stephanus in Lank wg. Quarantäneverfügungen gegen fast alle Kinder
seit 09.12.2020 geschlossen und wird vor Weihnachten nicht mehr öffnen.
Aufgrund der Hygienemaßnahmen sind die Erzieher von der Quarantäne nicht
betroffen und auch 8 Kinder ebenfalls nicht. Da für die 8 Kinder jedoch kein
dringender Betreuungsbedarf besteht, ist die Kita tatsächlich geschlossen.
In der vergangenen
Zeit kam es eher zu Reduzierungen bei den Betreuungszeiten aufgrund von
anderweitig erkrankten Mitarbeiterinnen oder nicht besetzte Stellen und weniger
durch die Auswirkungen der Pandemie. Wenn über einen längeren Zeitraum die
Betreuungszeit reduziert werden musste, wurden verwaltungsseitig die
Elternbeiträge auf die tatsächliche Betreuungszeit im Rahmen der Satzung
angepasst.
Bei Schließungen in
Verbindung mit Quarantäneanordnungen, wurden die Elternbeiträge weiter erhoben.
Anfragen an die Verwaltung wurden dahingehend beantwortet, dass hierzu eine
gesonderte politische Beschlussfassung erforderlich wäre.
Fachbereich 3
Schulen
Seit 14.12.2020
wird der Regelunterricht bis zum 10.01.2020 ausgesetzt. Klasse 8 – 13 gehen in
den Distanzunterricht, Klasse 1-7 kann in der Schule unterrichtet werden oder
geht in den Distanzunterricht, dies entscheiden die Eltern.
In den vergangenen Monaten
erkrankten immer wieder Lehr- oder Betreuungskräfte und Schüler/innen an
Corona, so dass diverse Klassen in Quarantäne mussten, allerdings kam es nie zu
kompletten Schulschließungen.
Die Situation in
den Schulbussen stellt sich aktuell noch nicht als beengt dar, da viele
Schüler/innen auch jetzt im Winter mit dem Rad zur Schule kommen. Die Rheinbahn
setzt einen zusätzlichen Bus aus den Rheingemeinden nach Büderich ein.
Bislang haben sich
die Schulleitungen gegen einen zeitversetzten Schulbeginn ausgesprochen.
Bis zu den
Herbstferien hat der Sportunterricht im Freien stattgefunden, danach wieder in
den Sporthallen. Der Schwimmunterricht ist ausgesetzt, seit November ist das
meerbad geschlossen.
Seitens des
Schulträgers wurden bisher 8000 Alltagsmasken für die Schulen beschafft, dies
in einer Mischung aus waschbaren Masken und Einmalmasken. Hierfür wurden knapp
10.000,00 € aufgewandt. Das Land NRW hat im Nachhinein diese Ausgaben
finanziert. Weiterhin hat das Land NRW über die Schulträger FFP 2 Masken für
Lehrkräfte verteilen lassen.
Die Digitalisierung
an den Schulen hat große Fortschritte gemacht.
Alle Schulen sind
nun an das Breitbandnetz (Glasfaser) angeschlossen und verfügen über ein W-LAN
Netz.
Das Land NRW hat
die Ausstattung der Lehrerkräfte mit digitalen Endgeräten finanziert, die
Beschaffung, Wartung und Administration erfolgt über den Schulträger. Somit
konnte jeder Lehrkraft ein iPad mit Tastatur und Stift zur Verfügung gestellt
werden (437 Stück).
Weiterhin konnten
aus Landesmitteln für sozial bedürfte Schüler/innen aller Schulformen iPads
beschafft und ausgegeben werden (453 Stück).
In dieser Woche
sollen 2.500 iPads für die restlichen Schüler/innen der SEK I und Sek II
ausgeliefert werden. Diese werden dann im neuen Jahr verteilt.
Im April/Mai 2021
erhalten alle Schüler/innen der Grundschulen ein iPad.
Sport
Bis zum 10. Januar
wird der Lockdown fortgesetzt.
In den Hallen und
auf den Plätzen lief nach dem Lockdown im Frühjahr bis zum Lockdown light
Anfang November der Trainings- und Spielbetrieb, der natürlich auch durch
Hygienevorgaben eingeschränkt war.
meerbad
Das meerbad ist bis
auf Weiteres geschlossen.
Die Nutzungszeiten
im meerbad waren bis zum Lockdown im November reduziert, erforderlich war die
Besucherregistrierung und die Einhaltung hoher Reinigungsstandard. Beides
bindet erhebliche Personalkapazitäten.
Kultur
VHS:
Die VHS ist bis auf
Weiteres geschlossen.
Das
Frühjahrssemester musste abgebrochen werden, nach den Sommerferien startete
dann zunächst das Herbstsemester, welches im November abgebrochen wurde.
Musikschule:
Die Musikschule ist
bis auf Weiteres geschlossen, bietet aber soweit möglich, Online-Unterricht an.
Elementarkurse entfallen.
Wasserturm:
Das Forum
Wasserturm ist bis auf Weiteres geschlossen.
Nach den
Sommerferien startete die Saison des Wasserturms mit eingeschränkter
Zuschauerzahl (100 Personen statt 300 Personen) in die neue Spielzeit.
Der zweimalige
Lockdown in diesem Jahr brachte den Betrieb fast vollständig zum Erliegen.
Teloy Mühle:
Die Teloy-Mühle ist
bis auf Weiteres geschlossen.
Hier kam ebenfalls
der Veranstaltungsbetrieb nahezu zum Erliegen. Viele Reservierungen auch
außerhalb der Lockdown Zeiten wurden aufgrund der einzuhaltenden Abstände und
des Hygienekonzeptes storniert, da nur 25 Personen gleichzeitig in der Mühle
sein dürfen.
Ratsfrau Niegeloh
erkundigt sich nach der personellen Lage im Ordnungsamt für die Silvestertage,
um das seitens des Landes beschlossene „Böllerverbot“ und mögliche
Personenansammlungen im öffentliche Raum zu kontrollieren.
Erster
Beigeordneter Maatz führt aus, dass anlassbeszogene Kontrollen in enger
Zusammenarbeit mit der Polizei beabsichtigt seien. Feier- oder
Feuerwerks-Hotspots im öffentlichen Raum habe es bereits in den Vorjahren nicht
gegeben, gleichermaßen halte sich der Handel bisher an alle Vorgaben zum
Warenverkauf.
Städtebaulicher
Vertrag Ostara
Ratsherr Peter
fragt an, inwiefern die weitere Durchsetzung und Umsetzung der Inhalte des
Städtebaulichen Vertrages für das Baugebiet Ostara gegenüber dem
Projektentwickler geplant sei. Es seien noch zahlreiche Mängel vorhanden und
die vertraglich fixierten Vorgaben nicht in Gänze umgesetzt.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erörtert, dass seitens des Projektentwicklers – mit
wenigen Ausnahmen – alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht worden
seien. Lediglich kleinere Mängel würden noch beseitigt. Weitere Leistungen
gingen entsprechend zu Lasten der Stadt.
Schulentwicklungsplanung
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert, dass der Auftrag zur Schulentwicklungsplanung
nach Rücksprachen mit den in Frage kommenden Büros noch in diesem Jahr erteilt
werden. Die Prognosen und Berechnungen zur Entwicklung der Schülerzahle zeigten
steigende Bedarfe, weshalb die Planung durch ein renommiertes externes Büro in
konzeptioneller Form erstellt werden solle. Im Laufe des Januars sollten
notwendige Begehungen an den Schulstandorten erfolgen, die politischen
Beratungen seien für Anfang Märt geplant.