Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis.

 

Konverter

 

Herr Dr. Saturra führt zum aktuellen Sachstand hinsichtlich der laufenden Verfahrens zur Verfassungsbeschwerde gegen die Standortfestlegung des Konverters aus:

 

In Sachen Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesbedarfsplangesetz hatte die Verwaltung zuletzt im HFWA im Mai darüber informiert, dass das Bundesverfassungsgericht die schon im Juli 2013 eingereichte Verfassungsbeschwerde allen betroffenen Bundes- und Landesbehörden mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet hatte.

 

Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung eine ausführliche Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, die das Gericht dem Anwalt der Stadt im November übermittelt hat. Grob gesagt hält die Bundesregierung die Verfassungsbeschwerde für unzulässig und für unbegründet, weil Kommunen bereits im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Bundesbedarfsplangesetz angehört wurden und dieses Gesetz keine endgültige Festlegung für eine bestimmte Leitungsführung enthalte. Diese Argumentation verkennt, dass die Netzverknüpfungspunkte sehr wohl in dem angegriffenen Gesetz bereits endgültig festgelegt worden sind. Daher wird die Stadt sich nun über ihren Anwalt zu der Stellungnahme der Bundesregierung äußern; dies wird voraussichtlich im ersten Quartal 2021 geschehen. Eine konkrete Frist gibt es (bislang) nicht.

 

Nochmal zum Hintergrund (ggf. für die neuen Mitglieder des HFWA): Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Festlegung von Osterath als Netzverknüpfungspunkt in dem Bundesgesetz. Begründet wird sie in erster Linie damit, dass der gesetzte Zwangspunkt eine ergebnisoffene Prüfung von räumlichen Alternativen für die Verknüpfung der neuen Leitungsbauvorhaben A Nord und Ultranet von Beginn an nicht zugelassen hat, zumal dieser Festlegung keine raumordnerische Untersuchung und Bewertung zugrunde lag.

 

In diesem Zusammenhang kann weiterhin darüber berichtet werden, dass jetzt im Dezember die Erörterungstermine für das Leitungsbauvorhaben A Nord in Moers stattgefunden haben. Bei dieser Trasse handelt es sich um das geplante Erdkabel zwischen Emden und Osterath. Für die Stadt haben Frau Frey und Herr Dr. Saturra an dem Erörterungstermin teilgenommen und dort nochmal die wesentlichen Argumente vorgetragen, die die Stadt bereits in ihrer im August d.J. verfassten Stellungnahme angeführt hatte. In dem Termin hat die Bundesnetzagentur angekündigt, dass sie im Laufe des nächsten Jahres über die Zulassung dieses Vorhabens entscheiden wird.

Aktuelles zur Coronavirus-Pandemie

 

Erster Beigeordneter Maatz führt zu den aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der Pandemie aus:

 

Fachbereich 1

 

Kontrollen

 

Aufgrund Grundlage der CoronaSchVO in der ab dem 09.12.2020 gültigen Fassung wurde ein Kontrollplan für den Zeitraum vom 22.12.2020 bis 04.01.2020 erstellt.

 

Mit diesem Plan wurde sichergestellt, dass eine werktägliche Kontrolle vorrangig des großflächigen Einzelhandels in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr erfolgt. Hier kann aufgrund der Reduzierung der zeitgleich zulässigen Kundenzahl in den Geschäftsräumen sowie der Erweiterung der Maskenpflicht auf die zu den Geschäften gehörenden Parkplatzflächen und den Zuwegungen zu den Geschäften, ggfs. mit einer höheren Anzahl an Verstößen gegen die Bestimmungen der CoronaSchVO gerechnet werden.

 

Aufgrund des BVMPK-Beschlusses vom 13.12.2020 zum umfassenden Lockdown sowie der Neufassung der CoronaSchVO wird diese Planung kurzfristig überprüft.

So wird aber sicher die Situation in den großen Geschäften sowie im Umfeld des großflächigen Einzelhandels vom 16.12 bis 23.12.2020 engmaschig begleitet. Dies erfolgt in der Erwartung, dass sich bis zum 24.12.2020 die Situation soweit eingespielt hat, dass Kontrollen im bisher geplanten Umfang beibehalten werden können.

 

Hinzuweisen ist hier auf den Erlass des MAGS vom 11.12.2020, wonach sicherzustellen ist, dass die Zugangssteuerung zur Einhaltung der Personengrenzen, die Abstandswahrung in den Warteschlangen sowie die Maskenpflicht mit einer ausreichend großen Zahl an Einsatzkräften kontrolliert und ggfs. sanktioniert wird. Für das Stadtgebiet Meerbusch kann aber bislang festgestellt werden, dass die Regelungen für den Handel wie aber auch allgemein für den öffentlichen Raum durchaus beachtet werden. Akzeptanzprobleme mit sich daraus ergebenden Kontrollaufwand ergeben sich z.Zt. in wenigen Einzelfällen sowohl im Handwerksbereich sowie bei außerschulischen Bildungsangeboten (z.B. Ballettschulen).

 

Im Übrigen wird beginnend mit der 51. KW eine Co-Bereitschaft eingerichtet. Der normale Bereitschaftsdienst wird für die coronabedingten Einsätze um eine Person verstärkt. Hier geht es bislang um Fälle, in denen sich Personengruppen im öffentlichen Raum ohne Wahrung der Abstandsregelung und/oder der Maskenpflicht aufhalten. Wenn auch (noch nicht) in einem erheblichen Ausmaß, ist dennoch festzustellen, dass es regelmäßig zu solchen Einsätzen kommt.

 

Quarantäneverfügungen

 

Für die Fertigung und Zustellung der notwenigen Quarantäneverfügungen wurde ebenfalls eine Planung für den Zeitraum vom 18.12.20 bis 03.01.2021 aufgestellt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes täglich - auch an den Feiertagen - kontrolliert und abgearbeitet werden. Dringliche Zustellungen erfolgen über den Bereitschaftsdienst. Alle weiteren Zustellungen der Quarantäneverfügungen erfolgen - abgesehen von den Weihnachtsfeiertagen  - im zweitägigen Rhythmus.

 

Fachbereich 2

 

 Offene Jugendarbeit

 

Die Betroffenheit der Freien Träger ist insbesondere durch den nicht mehr möglichen Kontakt in Gruppen gekennzeichnet. Dies betrifft insbesondere die offene Jugendarbeit und die Jugendverbandsarbeit. Vor diesem Hintergrund ist nun auch der Abenteuerspielplatz geschlossen. Hier war zunächst noch eine Öffnung zwischen den Feiertagen vorgesehen.

 

Kindergärten

 

Die Kitas versuchen weiterhin soweit wie möglich ein Betreuungsangebot unter den gegebenen Voraussetzungen vorzuhalten. Die Inanspruchnahme ab dem 16.12.2020 gestaltet sich sehr unterschiedlich, in einigen Einrichtungen hat sich die Zahl der Kinder erheblich reduziert, in anderen Einrichtungen wird noch rund die Hälfte der Kinder betreut. Entscheidend ist offensichtlich der Anteil der (vollzeit-)berufstätigen Eltern und deren Möglichkeiten der eigenen Kinderbetreuung. Aufgrund der sehr kurzfristigen Mitteilung seitens des Landes am Freitagnachmittag, war es sicher auch nicht allen Eltern möglich, schon am folgenden Montag auf die bisherige Kinderbetreuung zu verzichten. Im Laufe der Woche konnten sich aber offensichtlich immer mehr Eltern darauf einstellen. Dies gilt auch- soweit wir Informiert wurden- für die Kindertagespflege.

 

Aktuell ist die Kita St. Stephanus in Lank wg. Quarantäneverfügungen gegen fast alle Kinder seit 09.12.2020 geschlossen und wird vor Weihnachten nicht mehr öffnen. Aufgrund der Hygienemaßnahmen sind die Erzieher von der Quarantäne nicht betroffen und auch 8 Kinder ebenfalls nicht. Da für die 8 Kinder jedoch kein dringender Betreuungsbedarf besteht, ist die Kita tatsächlich geschlossen.

 

In der vergangenen Zeit kam es eher zu Reduzierungen bei den Betreuungszeiten aufgrund von anderweitig erkrankten Mitarbeiterinnen oder nicht besetzte Stellen und weniger durch die Auswirkungen der Pandemie. Wenn über einen längeren Zeitraum die Betreuungszeit reduziert werden musste, wurden verwaltungsseitig die Elternbeiträge auf die tatsächliche Betreuungszeit im Rahmen der Satzung angepasst.

Bei Schließungen in Verbindung mit Quarantäneanordnungen, wurden die Elternbeiträge weiter erhoben. Anfragen an die Verwaltung wurden dahingehend beantwortet, dass hierzu eine gesonderte politische Beschlussfassung erforderlich wäre.

 

Fachbereich 3

 

Schulen

 

Seit 14.12.2020 wird der Regelunterricht bis zum 10.01.2020 ausgesetzt. Klasse 8 – 13 gehen in den Distanzunterricht, Klasse 1-7 kann in der Schule unterrichtet werden oder geht in den Distanzunterricht, dies entscheiden die Eltern.

 

 

In den vergangenen Monaten erkrankten immer wieder Lehr- oder Betreuungskräfte und Schüler/innen an Corona, so dass diverse Klassen in Quarantäne mussten, allerdings kam es nie zu kompletten Schulschließungen.

 

Die Situation in den Schulbussen stellt sich aktuell noch nicht als beengt dar, da viele Schüler/innen auch jetzt im Winter mit dem Rad zur Schule kommen. Die Rheinbahn setzt einen zusätzlichen Bus aus den Rheingemeinden nach Büderich ein.

 

Bislang haben sich die Schulleitungen gegen einen zeitversetzten Schulbeginn ausgesprochen.

 

Bis zu den Herbstferien hat der Sportunterricht im Freien stattgefunden, danach wieder in den Sporthallen. Der Schwimmunterricht ist ausgesetzt, seit November ist das meerbad geschlossen.

 

Seitens des Schulträgers wurden bisher 8000 Alltagsmasken für die Schulen beschafft, dies in einer Mischung aus waschbaren Masken und Einmalmasken. Hierfür wurden knapp 10.000,00 € aufgewandt. Das Land NRW hat im Nachhinein diese Ausgaben finanziert. Weiterhin hat das Land NRW über die Schulträger FFP 2 Masken für Lehrkräfte verteilen lassen.

 

Die Digitalisierung an den Schulen hat große Fortschritte gemacht.

Alle Schulen sind nun an das Breitbandnetz (Glasfaser) angeschlossen und verfügen über ein W-LAN Netz.

Das Land NRW hat die Ausstattung der Lehrerkräfte mit digitalen Endgeräten finanziert, die Beschaffung, Wartung und Administration erfolgt über den Schulträger. Somit konnte jeder Lehrkraft ein iPad mit Tastatur und Stift zur Verfügung gestellt werden (437 Stück).

Weiterhin konnten aus Landesmitteln für sozial bedürfte Schüler/innen aller Schulformen iPads beschafft und ausgegeben werden (453 Stück).

In dieser Woche sollen 2.500 iPads für die restlichen Schüler/innen der SEK I und Sek II ausgeliefert werden. Diese werden dann im neuen Jahr verteilt.

Im April/Mai 2021 erhalten alle Schüler/innen der Grundschulen ein iPad.

 

Sport

 

Bis zum 10. Januar wird der Lockdown fortgesetzt.

 

In den Hallen und auf den Plätzen lief nach dem Lockdown im Frühjahr bis zum Lockdown light Anfang November der Trainings- und Spielbetrieb, der natürlich auch durch Hygienevorgaben eingeschränkt war.

 

meerbad

 

Das meerbad ist bis auf Weiteres geschlossen.

 

Die Nutzungszeiten im meerbad waren bis zum Lockdown im November reduziert, erforderlich war die Besucherregistrierung und die Einhaltung hoher Reinigungsstandard. Beides bindet erhebliche Personalkapazitäten.

 

Kultur

 

VHS:

Die VHS ist bis auf Weiteres geschlossen.

 

Das Frühjahrssemester musste abgebrochen werden, nach den Sommerferien startete dann zunächst das Herbstsemester, welches im November abgebrochen wurde.

 

Musikschule:

Die Musikschule ist bis auf Weiteres geschlossen, bietet aber soweit möglich, Online-Unterricht an. Elementarkurse entfallen.

 

Wasserturm:

Das Forum Wasserturm ist bis auf Weiteres geschlossen.

 

Nach den Sommerferien startete die Saison des Wasserturms mit eingeschränkter Zuschauerzahl (100 Personen statt 300 Personen) in die neue Spielzeit.

Der zweimalige Lockdown in diesem Jahr brachte den Betrieb fast vollständig zum Erliegen.

 

Teloy Mühle:

Die Teloy-Mühle ist bis auf Weiteres geschlossen.

 

Hier kam ebenfalls der Veranstaltungsbetrieb nahezu zum Erliegen. Viele Reservierungen auch außerhalb der Lockdown Zeiten wurden aufgrund der einzuhaltenden Abstände und des Hygienekonzeptes storniert, da nur 25 Personen gleichzeitig in der Mühle sein dürfen.

 

Ratsfrau Niegeloh erkundigt sich nach der personellen Lage im Ordnungsamt für die Silvestertage, um das seitens des Landes beschlossene „Böllerverbot“ und mögliche Personenansammlungen im öffentliche Raum zu kontrollieren.

 

Erster Beigeordneter Maatz führt aus, dass anlassbeszogene Kontrollen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei beabsichtigt seien. Feier- oder Feuerwerks-Hotspots im öffentlichen Raum habe es bereits in den Vorjahren nicht gegeben, gleichermaßen halte sich der Handel bisher an alle Vorgaben zum Warenverkauf.

 

Städtebaulicher Vertrag Ostara

 

Ratsherr Peter fragt an, inwiefern die weitere Durchsetzung und Umsetzung der Inhalte des Städtebaulichen Vertrages für das Baugebiet Ostara gegenüber dem Projektentwickler geplant sei. Es seien noch zahlreiche Mängel vorhanden und die vertraglich fixierten Vorgaben nicht in Gänze umgesetzt.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erörtert, dass seitens des Projektentwicklers – mit wenigen Ausnahmen – alle vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht worden seien. Lediglich kleinere Mängel würden noch beseitigt. Weitere Leistungen gingen entsprechend zu Lasten der Stadt.

 

Schulentwicklungsplanung

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass der Auftrag zur Schulentwicklungsplanung nach Rücksprachen mit den in Frage kommenden Büros noch in diesem Jahr erteilt werden. Die Prognosen und Berechnungen zur Entwicklung der Schülerzahle zeigten steigende Bedarfe, weshalb die Planung durch ein renommiertes externes Büro in konzeptioneller Form erstellt werden solle. Im Laufe des Januars sollten notwendige Begehungen an den Schulstandorten erfolgen, die politischen Beratungen seien für Anfang Märt geplant.