Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die bestehende Beschlusslage wird für die Aufnahme ortsfremder Kinder wie folgt geändert (Fettdruck):

1.    Von den Einrichtungen werden regelmäßig nur Kinder aufgenommen, deren Personensorgeberechtigte in Meerbusch mit dem Kind ihren Hauptwohnsitz haben. Bei geplantem Zuzug ist ein entsprechender Nachweis gegenüber dem Träger (z. B. Mietvertrag, Kaufvertrag) zu erbringen. Ausgenommen hiervon sind Kinder des pädagogischen Personals der Kindertageseinrichtungen in Meerbusch. Diese können unabhängig von ihrem Hauptwohnsitz aufgenommen werden. Solange die Versorgungssituation mit Betreuungsplätzen für Kinder mit Wohnsitz in Meerbusch noch nicht auskömmlich ist, kann die Aufnahme der auswärtigen Kinder jedoch zunächst nur im Rahmen möglicher Überbelegungen erfolgen.

 

2.    Andere Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Meerbusch haben, können aufgenommen werden, wenn ein freier Betreuungsplatz nicht von einem Meerbuscher Kind benötigt wird. Die Entscheidung trifft das Jugendamt auf Anfrage des Trägers, die Zustimmung erfolgt schriftlich gegenüber dem Träger.

 

3.    Bei Verlagerung des Hauptwohnsitzes von Meerbusch nach außerhalb Meerbusch ist dies dem Jugendamt anzuzeigen.

 

Soweit ein Kostenausgleich zwischen den Kommunen erfolgt, gilt §49 des Kinderbildungsgesetzes entsprechend.


Erster Beigeordneter Maatz erinnert an die Diskussion in der letzten Sitzung zum Fachkräftemangel und stellt die vorgeschlagene Änderung zur Aufnahme ortsfremder Kinder pädagogischen Personals vor. Angesichts von insgesamt 30.000 fehlenden Fachkräften in NRW sei die Verbesserung der Personalsituation ein großes Thema der nächsten Legislaturperiode. Hier könne bereits ein kleiner Baustein geschaffen werden, um die Attraktivität der Stadt Meerbusch als Arbeitgeberin zu verbessern. Derzeit sei dies nur unter der Einschränkung von Überbelegung möglich, aber die positive Gestaltung der Platzsituation sei absehbar. Es handele sich daher um ein kleines aber wirksames Mittel.

 

Übereinstimmend wird der Beschlussvorschlag unterstützt.

 

Ratsherr Neuhausen bittet um Auskunft zum Umfang der durch entsprechende ortsfremde Kinder künftig belegten und damit für die Bedarfsdeckung nicht mehr zur Verfügung stehenden Plätze. Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass es derzeit noch keine Erkenntnisse gebe, wie oft von dieser Möglichkeit in der Zukunft Gebrauch gemacht werde. Dennoch sei es von Vorteil, dieses Angebot vorhalten zu können.

 

Auf Nachfrage von sachkundigem Bürger Mock zum konkreten Personalmangel in Meerbusch berichtet Erster Beigeordneter Maatz, dass derzeit einige Stellen vakant seien, davon seien Fachkraftstellen in Voll- und Teilzeit betroffen Ergänzende Informationen erfolgten im Bericht der Verwaltung.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig