Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich eines entsprechenden Ratsbeschlusses zum Haushalt 2021, die Laufzeit des derzeit gültigen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Meerbusch 2016 – 2020 für das Jahr 2021 zu verlängern und die Beratungen zu einem neuen Kinder- und Jugendförderplan im Jahr 2021 im neu zusammengesetzten Jugendhilfeausschuss zu führen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt für das Haushaltsjahr 2021 folgende Änderungen der Förderrichtlinie bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen:

·        Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit

Freie Träger der Jugendhilfe, die nach dem jetzigen Kinder- und Jugendförderplan eine Förderung von Personalkosten erhalten und die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind, sollen einen Fördersatz von 85 % statt bisher 83 % bzw. 82% bei Betriebskosten erhalten. Dies würde im Bereich der Personalkosten 2021 neu für die Arche Noah Meerbusch e.V. zutreffen.

·        Förderung von Jugendpflegefahrten

Durch die Corona-Pandemie mussten im Jahr 2020 bis August die meisten Ferienfahrten und Lager abgesagt werden.

Um die Träger hier im Jahr 2021 beim Wiederaufbau der Ferienmaßnahmen zu unterstützen und Eltern nicht zusätzlich durch höhere Kosten zu belasten, da auch im Jahr 2021 noch von Auswirkungen durch Corona ausgegangen wird (z.B. erhöhten Kosten wg. zusätzlicher Reinigungsauflagen und / oder geringeren Belegungskapazitäten in Häusern oder Reisebussen) soll der Förderbetrag pro Teilnehmer erhöht werden. Der bisherige Betrag soll von 4,00 € pro Tag und Teilnehmer auf 6,00 € erhöht werden. Der Betrag der Sonderförderung soll auf 8,00 € (bisher 5,00 €) angehoben werden. Die Einzelfallförderung verbleibt bei 75 % der Teilnehmerkosten.

 

 

Für die Laufzeit des aktuellen Kinder- und Jugendförderplanes mit Verlängerung für das Jahr 2021 werden Stornierungskosten anerkannt, wenn

·        der Träger nachweist, dass er seiner Schadensminderungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist (durch Vorlage von entsprechendem Schriftverkehr / Mailverkehr)

·        der Träger frühzeitig das Jugendamt in die Entscheidung, ob eine Maßnahme abgesagt werden muss, einbezogen hat.

Anerkannte Stornierungskosten sollten mit einem Förderbetrag von 50 % der nicht gedeckten Kosten, maximal jedoch in Höhe des Förderbetrages, der dem Antrag nach bei einer regulären Förderung der Maßnahme gezahlt worden wäre, gefördert werden.

 

 


Fachbereichsleiter Annacker führt aus, dass die Vorlage dem Vorgehen der Vergangenheit entspreche. Die Verlängerung des Kinder- und Jugendförderplanes 2016 - 2020 um ein weiteres Jahr verschaffe dem neuen Jugendhilfeausschuss ausreichend Zeit, sich inhaltlich mit dem Fördersystem auseinanderzusetzen. Da auch der vorherige Kinder- und Jugendförderplan um ein Jahr verlängert worden sei, habe dies keine Auswirkung auf die Laufzeit.

 

Ohne der inhaltlichen Diskussion des neuen Ausschusses vorgreifen zu wollen, schlage die Verwaltung bereits jetzt zwei Änderungen vor: zum einen die Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 85% zum Erhalt der vorhandenen Trägerlandschaft, zum anderen die Erhöhung der Zuschüsse für Jugendpflegefahrten insbesondere vor dem Hintergrund der corona-bedingten Erschwernisse und zu erwartenden Mehrkosten bei Planung und Durchführung dieser Angebote.

 

Fachbereichsleiter Annacker führt weiter aus, dass der Kinder- und Jugendförderplan bislang nicht alle 5 Jahre umfänglich überarbeitet worden sei; dies sei für die Zukunft vorgesehen.

 

Erster Beigeordneter Maatz weist auf den unter TOP 7.1 aufgeführten Antrag des Stadtjugendrings hin. Beantragt werde die Anerkennung von Stornierungskosten entsprechend der Darstellung auf Seite 4 der Beschlussvorlage bereits für das nun zu beschließende Verlängerungsjahr 2021. Der Antrag wird in die Abstimmung zu TOP 5 aufgenommen.

 

Sodann erfolgt die einvernehmliche Zustimmung.

 


Abstimmungsergebnis:                               einstimmig