Sitzung: 25.08.2020 Jugendhilfeausschuss
Frau
Schumann, Vorsitzende des „Tagesmütter e.V.“, bittet um Auskunft, ob es
zutreffe, dass sich die Stadt Meerbusch noch nicht – wie im KiBiz vorgesehen –
mit anderen Kommunen bezüglich der Regelungen zur Übernahme von Sozialbeiträgen
bei kommunenübergreifender Kindertagespflege in Verbindung gesetzt habe.
Insbesondere die Stadt Krefeld verweigere die Zahlung aufgrund bisher nicht getroffener
Vereinbarungen.
Erster
Beigeordneter Maatz sagt Klärung und Antwort im Protokoll zu.
Auf
Hinweis von Ratsherrn Fliege, dass es nicht nur der Antwort, sondern
insbesondere der Umsetzung bedürfe, erklärt Fachbereichsleiter Annacker, dass
die Verwaltung der gesetzlichen Regelung selbstverständlich Rechnung trage. Die
Stadt Krefeld habe auch bereits in der Vergangenheit eigene Beschlüsse gefasst,
denen Meerbusch nicht automatisch folge.
Vorsitzende
Schoppe verweist auf die Antwort im Protokoll.
Ergänzung
der Schriftführerin:
§ 49 KiBiz n.F. regelt in Absatz 3 den
interkommunalen Ausgleich in der Kindertagespflege wie folgt:
„Wird ein Kind bei einer Kindertagespflegeperson
außerhalb des Jugendamtsbezirkes seines Wohnsitzes betreut, so leistet das
Jugendamt seines Wohnsitzes pauschal ein Drittel der nach § 23 Abs. 2 Nummer 3
und 4 des SGB VIII monatlich erstatteten Versicherungsbeiträge an das
Jugendamt, das diese Aufwendungen an die Kindertagespflegeperson erstattet und
in dessen Bezirk das Kind von einer Kindertagespflegeperson betreut wird, soweit
die betroffenen Jugendämter nichts Abweichendes vereinbaren.“
Bis zu dieser Neufassung gab es diese Form des
interkommunalen Ausgleiches in der Kindertagespflege nicht. Üblich war, dass
das für das betreute Kind örtlich zuständige Jugendamt der
"auswärtigen" Tagespflegeperson die laufende Geldleistung in der für
das Heimatjugendamt geltenden Höhe gezahlt hat, zuzüglich der hälftigen Anteile
an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von dieser Geldleistung. Dieses
Verfahren ist im Abrechnungsverfahren zur Auszahlung der Geldleistungen
entsprechend programmiert.
Aktuell soll eine kreisweite Abstimmung zwischen den
Jugendämtern stattfinden, wie diese Regelung, die grundsätzlich der
Verwaltungsvereinfachung dienen soll, zukünftig umgesetzt werden soll. Aus
hiesiger Sicht führt die Umsetzung der neuen Regelung gerade nicht zu einer
Verwaltungsvereinfachung, sondern verursacht zusätzlichen Aufwand bei der Überprüfung
der abgeführten Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Diese
richten sich nach der Höhe des Gesamteinkommens der Tagespflegeperson, welches
sich immer dann ändert, wenn ein Kind die Betreuung verlässt, ein neues Kind
hinzukommt oder sich der Betreuungsumfang eines Kindes ändert. Insofern möchte
die Stadt Meerbusch bei der bisherigen Regelung bleiben.
Die Stadt Krefeld beabsichtigt, die so mögliche
Regelung umzusetzen und bat um Rückmeldung, ob sich die umliegenden Städte
anschließen möchten. Dabei wurde offenbar die Zahlung des
Sozialversicherungsbeitrages von einer Rückmeldung der Jugendämter abhängig
gemacht, so dass die betreffende Tagespflegeperson zwar die laufende
Geldleistung für die Betreuung eines in Krefeld wohnenden Kindes, nicht aber
die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge erhalten hat.
Die Verwaltung wird die Angelegenheit kurzfristig
mit der Stadt Krefeld regeln.