Der Ausschuss nimmt die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Mit Schreiben vom 19.06.2020 habe der BUND, Ortsgruppe Meerbusch, die Klärung der Frage hinsichtlich der Umfänge der Öffentlichkeit von Sitzungen beantragt. Hintergrund seien Beratungen zu baurechtlichen Beschlussempfehlungen der Verwaltung im Ausschuss für Planung und Liegenschaften gewesen. Sie weist auf die geltende Rechtslage gemäß der Gemeindeordnung NRW sowie der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Meerbusch hin. Hierin seien konkrete Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit genannt.

 

Die Abwägung des Schutzes von personenbezogenen Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegenüber dem Grundsatz der Öffentlichkeit in Rats- und Ausschusssitzungen müsse sensibel gehandhabt werden.

 

Bei Befreiungen sei allerdings in der Regel davon auszugehen, dass für die Beurteilung der Befreiungstatbestände sensible personenbezogene Daten und detaillierte Planunterlagen nicht von Entscheidungsrelevanz seien. Dies ist in der Techn. Verwaltung nochmals kommuniziert worden.