Sitzung: 20.08.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1176/2020
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. mit §§ 1
(8) und 13 BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß
§ 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020
(BGBl. I S. 587), für ein Gebiet,
das durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200,
Meerbusch-Lank-Latum, “Gewerbegebiet in der Loh“ begrenzt ist,
maßgebend ist der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 200, Meerbusch-Lank-Latum, “Gewerbegebiet
in der Loh“ aufzustellen,
die folgendes
Planungsziel zur Grundlage haben soll:
Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen auf
der “Uerdinger Straße“/ Ortsdurchfahrt
Lank-Latum, unter anderem durch Ausschluss von Tankstellen.
Der Rat beschließt, die Bebauungsplanänderung Nr. 200 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.
Ratsherr
Rettig regt an, die Hinweise des Gewerbeflächenkonzepts des Büro Dr. Acocella
Stadt- und Regionalentwicklung aufzugreifen und den gesamten Plan zu
überarbeiten.
Sachkundige
Bürgerin Danes fragt, ob von dem Ausschluss der Errichtung von Tankstellen auch
Betriebstankstellen betroffen seien.
Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass der Ausschluss nur für neuansiedelnde Betriebe gelte. Vorhandene Betriebe seien davon nicht tangiert.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |