Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. mit §§ 1 (8) und 13 BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), für ein Gebiet, das durch den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 200, Meerbusch-Lank-Latum, “Gewerbegebiet in der Loh“ begrenzt ist,

maßgebend ist der in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200, Meerbusch-Lank-Latum, Gewerbegebiet in der Loh aufzustellen,

 

die folgendes Planungsziel zur Grundlage haben soll:

 

Vermeidung zusätzlicher Verkehrsbelastungen auf der “Uerdinger   Straße“/ Ortsdurchfahrt Lank-Latum, unter anderem durch Ausschluss von Tankstellen.

 

Der Rat beschließt, die Bebauungsplanänderung Nr. 200 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Umweltprüfung aufzustellen.

 


Ratsherr Rettig regt an, die Hinweise des Gewerbeflächenkonzepts des Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung aufzugreifen und den gesamten Plan zu überarbeiten.

 

Sachkundige Bürgerin Danes fragt, ob von dem Ausschluss der Errichtung von Tankstellen auch Betriebstankstellen betroffen seien.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erläutert, dass der Ausschluss nur für neuansiedelnde Betriebe gelte. Vorhandene Betriebe seien davon nicht tangiert.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0