Sitzung: 12.09.2012 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: DezII/420/2012
Beschluss:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem
Vorstand der Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. sowie dem Paritätischen
Wohlfahrtsverband zur Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagsstätte auf dem
städt. Grundstück in Bösinghoven, Josef-Werres-Straße 62, fortzuführen. Ziel
der Verhandlungen soll es sein, unter Verwendung der
Investitionskostenzuschüsse des Bundes aus dem Sonderprogramm für den U
3-Ausbau für 2012 in Höhe von 252.000 € und des Landes von 34.000 € und eines Eigenanteils
des künftigen Trägers von 200.000 € zeitnah das Neubauvorhaben zu realisieren.
Die Trägerschaft der noch zu errichtenden Einrichtung soll die Elterninitiative
Kindergarten 71 e.V. übernehmen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Ausschuss für Planung und Liegenschaften sowie dem Rat, der Bereitstellung des
Grundstückes Josef-Werres-Straße 62 im Wege des Erbbaurechtes zuzustimmen. Auf
die Erhebung eines Erbbauzinses soll dabei verzichtet werden. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Ausschuss über das Ergebnis der Verhandlungen und die
weitere Planung zu informieren.
Angesichts
von drei in der Sitzung zu behandelnden Neubauvorhaben gibt Erste Beigeordnete
Mielke-Westerlage zunächst anhand eines Folienvortrages (der Niederschrift
beigefügt) einen Überblick über den aktuellen Stand des Ausbau des
Betreuungsangebotes U3, die weiteren Planungen, die Entwicklung der laufenden
Kosten des Betreuungsangebotes sowie einem möglichen Neubau einer Einrichtung
in Bösinghoven, der zeitnah unter Verwendung von Fördermitteln des Bundes und
des Landes, die bis zum Jahresende verausgabt werden müssten, erstellt werden
könnte.
Ein
von der Stadt zu finanzierender Sanierungs- und Qualifizierungsaufwand für
beide zweigruppigen in Bösinghoven vorhandenen Einrichtungen von knapp 1,3 Mio
€ sei aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich nicht vertretbar. Unter
Berücksichtigung des in der Jugendhilfe geltenden Subsidiaritätsprinzips habe
die Verwaltung deshalb Gespräche mit dem DPWV, Landesverband NRW und der
Elterninitiative 71 e.V., die eine der beiden Einrichtungen betreibe, geführt.
Der DPWV, Landesverband NRW habe sich grundsätzlich bereit erklärt, einen
4-gruppigen Neubau auf dem städtischem Grundstück zu errichten, wenn die
Übertragung im Wege des Erbbaurechts erfolge. An der Finanzierung würde sich
die Elterninitiative 71 e.V. mit einem Eigenanteil von 200.000 € beteiligen,
durch Fördermittel des Bundes und des Landes könnten bei einem Abruf noch im
laufenden Jahr 286.000 € finanziert werden; durch den Eigenanteil und die
Fördermittel könnte die Miete reduziert werden. Die zeitliche Befristung für
die Verwendung der öffentlichen Zuschüsse mache allerdings eine umgehende
Entscheidung erforderlich, ob die Verhandlungen in dieser Richtung fortgesetzt
werden sollten, damit zeitnah die Planung erstellt werden könne.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Becker erläutert Frau Mielke-Westerlage, dass
entsprechend der Vorgaben des Landes von 500 qm/Gruppe ein Grundstück von ca.
2.000 qm ausreichend sei. Der Rest des Grundstückes von ca. 1.300 qm könne
möglicherweise als Bauland veräußert werden und somit zur
Haushaltskonsolidierung beitragen.
Der
Neubau solle auf der bisherigen Freifläche entstehen, so dass die städtische
Einrichtung „Am Nussbaum“ bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben
könne. Nach Fertigstellung würden die Kinder aus beiden Einrichtungen im neuen
Gebäude unter der Trägerschaft der Elterninitiative 71 e.V. betreut. Die städt.
Mitarbeiterinnen würden in anderen Einrichtungen in städt. Trägerschaft weiter
beschäftigt.
Ratsherr
Wartchow befürwortet den Verwaltungsvorschlag. Angesichts der Schwierigkeit,
überhaupt Einrichtungsträger zu finden, handele es sich um ein gutes Angebot
der Elterninitiative, ihre Arbeit in Bösinghoven fortzuführen.
Ratsherr
Becker beurteilt die Planung ebenfalls positiv. Angesichts der komplexen
Finanzierungsthematik sei Vertrauen in bewährte Träger ein wichtiges Kriterium.
Ratsherr
Lerch gibt zu bedenken, dass zwar aus Kostengründen ein Neubau alternativlos
sei, jedoch beide Einrichtungen bisher gute Arbeit geleistet hätten. Es sei
daher unangemessen, den 45 Kindern in der städt. Tageseinrichtung ein anderes
pädagogisches Konzept aufzuzwingen, als von den Eltern durch Auswahl dieser
Einrichtung gewünscht. Mit der Elterninitiative 71 e.V. müsse daher ein Weg
gefunden werden, beide Einrichtungen mit ihren unterschiedlichen pädagogischen
Konzepten unter einem Dach parallel zu betreiben. Die Verwaltung möge
entsprechende Möglichkeiten prüfen.
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage bestätigt, sowohl dem Träger als auch der
Verwaltung sei bekannt, dass gute Gründe für beide Einrichtungen sprächen.
Gerade in einer Elterninitiative würden die Eltern das päd. Programm bestimmen. Der Vorstand des 71 e.V. beabsichtige, das
Projekt offensiv und unter Einbeziehung der Bösinghovener Elternschaft
anzugehen. Den Vorschlag, in einer Einrichtung zwei Trägerschaften parallel zu
betreiben, halte sie jedoch nicht für umsetzbar.
Ratsherr
Gabernig spricht sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Subsidiarität
für den Verwaltungsvorschlag aus. Auf Nachfrage hinsichtlich der Finanzierung
erläutert Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass auch ein Verkauf des
Grundstückes an den DPWV möglich sei, in diesem Fall aber der übersteigende
Mietanteil zusätzlich von der Stadt zu tragen sei.
Sachkundige
Bürgerin Solbach-Kandel gibt zu bedenken, dass sich die aus den
unterschiedlichen Konzepten ergebenden Probleme nicht durch 2 parallel
betriebene freie Trägerschaften lösen ließen. Das pädagogische Konzept des 71
e.V. dürfe der Gesamteinrichtung nicht übergestülpt werden, wobei es aber
gerade in der Macht der Elterninitiative stehe, das Konzept nach eigenen
Vorstellungen zu ändern.
Ratsherr
Eimer hält aus eigener Erfahrung das von Ratsherrn Lerch vorgeschlagene
Konstrukt nicht für praktikabel. Die Übernahme der Trägerschaft durch die
Elterninitiative 71 e.V. sei die richtige Entscheidung, wobei erst mit dem
Votum des Ausschusses weitere Gespräche auch mit der Elternschaft möglich
seien. Deren Ängste sollten ausgeräumt und ein gemeinsames neues Konzept
entwickelt werden. Bekanntermaßen sei ein pädagogisches Konzept immer abhängig
von den Mitarbeitern und sonstigen Mitwirkenden.
Sodann
stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme zu.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
2 |
1 |
|
FDP |
2 |
|
|
SPD |
1 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
1 |
|
|
In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen |
2 |
|
|
Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind |
1 |
|
|
Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind |
3 |
|
|
Gesamt: |
12 |
1 |
|