Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen mit dem Vorstand der Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. sowie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband zur Errichtung einer 4-gruppigen Kindertagsstätte auf dem städt. Grundstück in Bösinghoven, Josef-Werres-Straße 62, fortzuführen. Ziel der Verhandlungen soll es sein, unter Verwendung der Investitionskostenzuschüsse des Bundes aus dem Sonderprogramm für den U 3-Ausbau für 2012 in Höhe von 252.000 € und des Landes von 34.000 € und eines Eigenanteils des künftigen Trägers von 200.000 € zeitnah das Neubauvorhaben zu realisieren. Die Trägerschaft der noch zu errichtenden Einrichtung soll die Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. übernehmen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften sowie dem Rat, der Bereitstellung des Grundstückes Josef-Werres-Straße 62 im Wege des Erbbaurechtes zuzustimmen. Auf die Erhebung eines Erbbauzinses soll dabei verzichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, den Ausschuss über das Ergebnis der Verhandlungen und die weitere Planung zu informieren.

 

 


Angesichts von drei in der Sitzung zu behandelnden Neubauvorhaben gibt Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage zunächst anhand eines Folienvortrages (der Niederschrift beigefügt) einen Überblick über den aktuellen Stand des Ausbau des Betreuungsangebotes U3, die weiteren Planungen, die Entwicklung der laufenden Kosten des Betreuungsangebotes sowie einem möglichen Neubau einer Einrichtung in Bösinghoven, der zeitnah unter Verwendung von Fördermitteln des Bundes und des Landes, die bis zum Jahresende verausgabt werden müssten, erstellt werden könnte.

 

Ein von der Stadt zu finanzierender Sanierungs- und Qualifizierungsaufwand für beide zweigruppigen in Bösinghoven vorhandenen Einrichtungen von knapp 1,3 Mio € sei aus Sicht der Verwaltung wirtschaftlich nicht vertretbar. Unter Berücksichtigung des in der Jugendhilfe geltenden Subsidiaritätsprinzips habe die Verwaltung deshalb Gespräche mit dem DPWV, Landesverband NRW und der Elterninitiative 71 e.V., die eine der beiden Einrichtungen betreibe, geführt. Der DPWV, Landesverband NRW habe sich grundsätzlich bereit erklärt, einen 4-gruppigen Neubau auf dem städtischem Grundstück zu errichten, wenn die Übertragung im Wege des Erbbaurechts erfolge. An der Finanzierung würde sich die Elterninitiative 71 e.V. mit einem Eigenanteil von 200.000 € beteiligen, durch Fördermittel des Bundes und des Landes könnten bei einem Abruf noch im laufenden Jahr 286.000 € finanziert werden; durch den Eigenanteil und die Fördermittel könnte die Miete reduziert werden. Die zeitliche Befristung für die Verwendung der öffentlichen Zuschüsse mache allerdings eine umgehende Entscheidung erforderlich, ob die Verhandlungen in dieser Richtung fortgesetzt werden sollten, damit zeitnah die Planung erstellt werden könne.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Becker erläutert Frau Mielke-Westerlage, dass entsprechend der Vorgaben des Landes von 500 qm/Gruppe ein Grundstück von ca. 2.000 qm ausreichend sei. Der Rest des Grundstückes von ca. 1.300 qm könne möglicherweise als Bauland veräußert werden und somit zur Haushaltskonsolidierung beitragen.

 

Der Neubau solle auf der bisherigen Freifläche entstehen, so dass die städtische Einrichtung „Am Nussbaum“ bis zur Fertigstellung des Neubaus in Betrieb bleiben könne. Nach Fertigstellung würden die Kinder aus beiden Einrichtungen im neuen Gebäude unter der Trägerschaft der Elterninitiative 71 e.V. betreut. Die städt. Mitarbeiterinnen würden in anderen Einrichtungen in städt. Trägerschaft weiter beschäftigt.

 

Ratsherr Wartchow befürwortet den Verwaltungsvorschlag. Angesichts der Schwierigkeit, überhaupt Einrichtungsträger zu finden, handele es sich um ein gutes Angebot der Elterninitiative, ihre Arbeit in Bösinghoven fortzuführen.

 

Ratsherr Becker beurteilt die Planung ebenfalls positiv. Angesichts der komplexen Finanzierungsthematik sei Vertrauen in bewährte Träger ein wichtiges Kriterium.

 

Ratsherr Lerch gibt zu bedenken, dass zwar aus Kostengründen ein Neubau alternativlos sei, jedoch beide Einrichtungen bisher gute Arbeit geleistet hätten. Es sei daher unangemessen, den 45 Kindern in der städt. Tageseinrichtung ein anderes pädagogisches Konzept aufzuzwingen, als von den Eltern durch Auswahl dieser Einrichtung gewünscht. Mit der Elterninitiative 71 e.V. müsse daher ein Weg gefunden werden, beide Einrichtungen mit ihren unterschiedlichen pädagogischen Konzepten unter einem Dach parallel zu betreiben. Die Verwaltung möge entsprechende Möglichkeiten prüfen.

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage bestätigt, sowohl dem Träger als auch der Verwaltung sei bekannt, dass gute Gründe für beide Einrichtungen sprächen. Gerade in einer Elterninitiative würden die Eltern das päd. Programm bestimmen.  Der Vorstand des 71 e.V. beabsichtige, das Projekt offensiv und unter Einbeziehung der Bösinghovener Elternschaft anzugehen. Den Vorschlag, in einer Einrichtung zwei Trägerschaften parallel zu betreiben, halte sie jedoch nicht für umsetzbar.

 

Ratsherr Gabernig spricht sich aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Subsidiarität für den Verwaltungsvorschlag aus. Auf Nachfrage hinsichtlich der Finanzierung erläutert Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage, dass auch ein Verkauf des Grundstückes an den DPWV möglich sei, in diesem Fall aber der übersteigende Mietanteil zusätzlich von der Stadt zu tragen sei.

 

Sachkundige Bürgerin Solbach-Kandel gibt zu bedenken, dass sich die aus den unterschiedlichen Konzepten ergebenden Probleme nicht durch 2 parallel betriebene freie Trägerschaften lösen ließen. Das pädagogische Konzept des 71 e.V. dürfe der Gesamteinrichtung nicht übergestülpt werden, wobei es aber gerade in der Macht der Elterninitiative stehe, das Konzept nach eigenen Vorstellungen zu ändern.

 

Ratsherr Eimer hält aus eigener Erfahrung das von Ratsherrn Lerch vorgeschlagene Konstrukt nicht für praktikabel. Die Übernahme der Trägerschaft durch die Elterninitiative 71 e.V. sei die richtige Entscheidung, wobei erst mit dem Votum des Ausschusses weitere Gespräche auch mit der Elternschaft möglich seien. Deren Ängste sollten ausgeräumt und ein gemeinsames neues Konzept entwickelt werden. Bekanntermaßen sei ein pädagogisches Konzept immer abhängig von den Mitarbeitern und sonstigen Mitwirkenden.

 

 

Sodann stimmt der Ausschuss dem Beschlussvorschlag mit einer Gegenstimme zu.

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

2

1

 

FDP

2

 

 

SPD

1

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

 

 

In der Jugendarbeit erfahrene Männer und Frauen

2

 

 

Personen, die von freien Vereinigungen vorgeschlagen sind

1

 

 

Männer und Frauen, die von den Jugendverbänden vorgeschlagen sind

3

 

 

Gesamt:

12

1