Erster Beigeordneter Maatz berichtet von einer Beratungsvorlage der Bürgermeisterin (Anm. des Schriftführers: BM/1214/2020) für die Sitzung des Rates am 1. September 2020. Hierin werde dem Rat eine überplanmäßige Ausgabe zur Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte der Meerbuscher Schulen, Schüler*innen der Sekundarstufen I und II sowie bedürftigen Kindern vorgeschlagen.

 

Im Anschluss daran berichtet er über den Stand der Dinge im Rahmen der Digitalisierung:

 

1.   Breitbandanschlüsse

 

Mataré-Gymnasium, Maria-Montessori-Gesamtschule, Mauritius-Schule, Adam-Riese-Schule, Eichendorff-Schule, Pastor-Jacobs-Schule und Theodor-Fliedner-Schule seien bereits an das Breitband angeschlossen.

 

Städt. Meerbusch Gymnasium, Realschule Osterath, Brüder-Grimm-Schule, Nikolaus-Schule, Martinus-Schule sollen laut Aussage der Telekom im September/Oktober folgen. (Anm. des Schriftführers: Realschule Osterath, Martinus-Schule und Nikolaus-Schule bestätigt in der Zeit vom 03. - 07.09.).

 

2.   W-LAN

 

Die W-LAN Infrastruktur sei an folgenden Schulen fertiggestellt:

 

Mataré-Gymnasium, Maria-Montessori-Gesamtschule, Städt. Meerbusch-Gymnasium, Realschule Osterath, Adam-Riese-Schule, Brüder-Grimm-Schule.

 

Es folgen noch die Mauritius-Schule in KW 35, Strümp im September, die Ortsteile Lank und Osterath daran im Anschluss.

 

 

In den Sommerferien habe das Land NRW zwei Förderprogramme aufgelegt:

 

3.   Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen

 

Die Stadt Meerbusch erhalte 277.523,00 € für die Beschaffung von mobilen Endgeräten für sozial Bedürftige und für benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können.

 

Die Stadt Meerbusch werde von diesen Mitteln ca. 800 mobile Endgeräte beschaffen. Da in der Richtlinie der Personenkreis nicht näher definiert sei, habe man entschieden, dass Bezieher von ALG II (Hartz IV) und Bezieher von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz so für ihre Kinder Geräte erhalten können.

 

4.   Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen

 

Die Stadt Meerbusch erhalte 230.000,00 € für den genannten Förderzweck. Eine Abfrage in den Schulen habe ergeben, dass die Lehrkräfte iPads mit Tastatur wünschen. Diese Geräte würden nun beschafft.

 

Die Nachfrage vom Sachkundigen Bürger Dammer, wer für den Support und die Folgekosten dieser Geräte zuständig sei, beantwortet der Erste Beigeordnete Maatz mit dem Hinweis auf § 79 Schulgesetz NRW, in dem die Zuständigkeit des Schulträgers genannt sei.

 

5.   Beschaffung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler der SEK I und Sek II

 

Der Anstieg der COVID-Infizierten lasse befürchten, dass in den kommenden Wochen ein durchgängiger Präsenzunterricht in den Schulen nicht stattfinden werde.

 

Wegen eines möglicherweise anstehenden Hybrid-Unterrichts oder sogar aufgrund von Schulschließungen müsse die Ausstattung mit Endgeräten erhöht und die Möglichkeit durch Abschluss eines Entleihungsvertrages geschaffen werden, so dass Schülerinnen und Schüler Geräte mit nach Hause nehmen können.

Diese Situation erfordere eine unverzügliche Beschaffung weiterer Endgeräte. Direkt nach Schulbeginn wurden bereits wieder Schulen aufgrund Covid-Infizierten geschlossen. 396 Kommunen seien aktuell allein in NRW auf Hochtouren mit der Beschaffung von mobilen Geräten befasst.

 

Aus diesem Grund werde dem Rat der Stadt Meerbusch in seiner Sitzung am 01.09.2020 der Antrag auf Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe vorgelegt.

 

Ratsherr Billen fragt, ob für die Mitarbeiter des Offenen Ganztages auch mobile Endgeräte vorgesehen seien. Der Erste Beigeordnete Maatz verneint dies.

 

6.   Beschaffungszeitraum

 

Insgesamt stehen rd. 4000 mobile Endgeräte zur Beschaffung an. Dieses Volumen werde nun über die ITK Rheinland ausgeschrieben. Aussagen, wann es zur tatsächlichen Lieferung von Geräten kommen werde, können derzeit nicht endgültig gemacht werden.

 

7.   IT Support

 

Seit fast zwanzig Jahren sei das KRZN (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein) Vertragspartner für den Support für IT an Schulen.

 

Die Stadtverwaltung Meerbusch an sich werde im IT Bereich von der ITK Rheinland (IT für Kommunen im Rheinland) betreut und sei Mitglied im Zweckverband, der dieses Rechenzentrum trage.

 

Nach wiederholter Kritik der Schulen an den Leistungen des KRZN habe die Verwaltung entschieden, dass ab dem 01.01.2021 die IT an Schulen von der ITK betreut werde und der Vertrag mit dem KRZN zu kündigen sei.

 

Die Sachkundige Bürgerin Kohn befürchtet, dass bei einem zweiten Lockdown die Schulen in Meerbusch nicht besser vorbereitet seien als im März. Erster Beigeordneter Maatz sieht dies nicht so. Das Tempo des Schulträgers sei hoch, jedoch sei man auch auf andere Zuständigkeiten angewiesen. Hier sei unter anderem die Schulung der Lehrkräfte oder auch digitale Lerninhalte durch die Verlage als Beispiele genannt. Er halte die Situation derzeit für deutlich besser als zu Beginn der Pandemie.