Sitzung: 26.08.2020 Ausschuss für Schule und Sport
Erster
Beigeordneter Maatz berichtet von einer Beratungsvorlage der Bürgermeisterin
(Anm. des Schriftführers: BM/1214/2020) für die Sitzung des Rates am 1.
September 2020. Hierin werde dem Rat eine überplanmäßige Ausgabe zur
Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte der Meerbuscher Schulen,
Schüler*innen der Sekundarstufen I und II sowie bedürftigen Kindern
vorgeschlagen.
Im
Anschluss daran berichtet er über den Stand der Dinge im Rahmen der
Digitalisierung:
1.
Breitbandanschlüsse
Mataré-Gymnasium,
Maria-Montessori-Gesamtschule, Mauritius-Schule, Adam-Riese-Schule,
Eichendorff-Schule, Pastor-Jacobs-Schule und Theodor-Fliedner-Schule seien
bereits an das Breitband angeschlossen.
Städt.
Meerbusch Gymnasium, Realschule Osterath, Brüder-Grimm-Schule, Nikolaus-Schule,
Martinus-Schule sollen laut Aussage der Telekom im September/Oktober folgen. (Anm. des Schriftführers: Realschule
Osterath, Martinus-Schule und Nikolaus-Schule bestätigt in der Zeit vom 03. -
07.09.).
2.
W-LAN
Die
W-LAN Infrastruktur sei an folgenden Schulen fertiggestellt:
Mataré-Gymnasium,
Maria-Montessori-Gesamtschule, Städt. Meerbusch-Gymnasium, Realschule Osterath,
Adam-Riese-Schule, Brüder-Grimm-Schule.
Es
folgen noch die Mauritius-Schule in KW 35, Strümp im September, die Ortsteile
Lank und Osterath daran im Anschluss.
In
den Sommerferien habe das Land NRW zwei Förderprogramme aufgelegt:
3.
Richtlinie
über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen
in Nordrhein-Westfalen
Die
Stadt Meerbusch erhalte 277.523,00 € für die Beschaffung von mobilen Endgeräten
für sozial Bedürftige und für benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien
für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können.
Die
Stadt Meerbusch werde von diesen Mitteln ca. 800 mobile Endgeräte beschaffen.
Da in der Richtlinie der Personenkreis nicht näher definiert sei, habe man
entschieden, dass Bezieher von ALG II (Hartz IV) und Bezieher von Leistungen
nach Asylbewerberleistungsgesetz so für ihre Kinder Geräte erhalten können.
4.
Richtlinie
über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in
Nordrhein-Westfalen
Die
Stadt Meerbusch erhalte 230.000,00 € für den genannten Förderzweck. Eine
Abfrage in den Schulen habe ergeben, dass die Lehrkräfte iPads mit Tastatur
wünschen. Diese Geräte würden nun beschafft.
Die
Nachfrage vom Sachkundigen Bürger Dammer, wer für den Support und die
Folgekosten dieser Geräte zuständig sei, beantwortet der Erste Beigeordnete
Maatz mit dem Hinweis auf § 79 Schulgesetz NRW, in dem die Zuständigkeit des
Schulträgers genannt sei.
5.
Beschaffung
von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler der SEK I und Sek II
Der Anstieg der COVID-Infizierten lasse befürchten, dass in
den kommenden Wochen ein durchgängiger Präsenzunterricht in den Schulen nicht
stattfinden werde.
Wegen eines möglicherweise anstehenden Hybrid-Unterrichts
oder sogar aufgrund von Schulschließungen müsse die Ausstattung mit Endgeräten
erhöht und die Möglichkeit durch Abschluss eines Entleihungsvertrages
geschaffen werden, so dass Schülerinnen und Schüler Geräte mit nach Hause
nehmen können.
Diese Situation erfordere eine
unverzügliche Beschaffung weiterer Endgeräte. Direkt nach Schulbeginn wurden
bereits wieder Schulen aufgrund Covid-Infizierten geschlossen. 396 Kommunen
seien aktuell allein in NRW auf Hochtouren mit der Beschaffung von mobilen
Geräten befasst.
Aus diesem Grund werde dem Rat der Stadt Meerbusch in seiner
Sitzung am 01.09.2020 der Antrag auf Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe
vorgelegt.
Ratsherr Billen fragt, ob für die Mitarbeiter des Offenen
Ganztages auch mobile Endgeräte vorgesehen seien. Der Erste Beigeordnete Maatz
verneint dies.
6.
Beschaffungszeitraum
Insgesamt
stehen rd. 4000 mobile Endgeräte zur Beschaffung an. Dieses Volumen werde nun
über die ITK Rheinland ausgeschrieben. Aussagen, wann es zur tatsächlichen
Lieferung von Geräten kommen werde, können derzeit nicht endgültig gemacht
werden.
7.
IT
Support
Seit
fast zwanzig Jahren sei das KRZN (Kommunales Rechenzentrum Niederrhein)
Vertragspartner für den Support für IT an Schulen.
Die
Stadtverwaltung Meerbusch an sich werde im IT Bereich von der ITK Rheinland (IT
für Kommunen im Rheinland) betreut und sei Mitglied im Zweckverband, der dieses
Rechenzentrum trage.
Nach
wiederholter Kritik der Schulen an den Leistungen des KRZN habe die Verwaltung
entschieden, dass ab dem 01.01.2021 die IT an Schulen von der ITK betreut werde
und der Vertrag mit dem KRZN zu kündigen sei.
Die
Sachkundige Bürgerin Kohn befürchtet, dass bei einem zweiten Lockdown die
Schulen in Meerbusch nicht besser vorbereitet seien als im März. Erster
Beigeordneter Maatz sieht dies nicht so. Das Tempo des Schulträgers sei hoch,
jedoch sei man auch auf andere Zuständigkeiten angewiesen. Hier sei unter
anderem die Schulung der Lehrkräfte oder auch digitale Lerninhalte durch die
Verlage als Beispiele genannt. Er halte die Situation derzeit für deutlich
besser als zu Beginn der Pandemie.