Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 266, Meerbusch-Osterath, „Ostara“ für das Bauvorhaben – Neubau eines Bürokomplexes, Ladestraße, Meerbusch-Osterath – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB zu:

 

1.    Nicht-Einhaltung der Baulinie im südöstlichen Bereich auf ca.17 m Länge, Rücksprung um 6 m

 

2.    Überschreitung der maximal zulässigen Bauhöhe bis zu 2,70 m

 

3.    Nicht-Einhaltung der Baulinie entlang der östlichen Grenze des Grundstücks, sofern im unbebauten Abschnitt der Baulinie eine Baumreihe, eine Scheinfassade als begrüntes Gerüst oder ein Parkhaus errichtet wird. 

 

4.    Stellplätze für den ruhenden Verkehr liegen nicht in den dafür vorgesehenen Flächen.

 


Wirtschaftsförderer Benninghoven berichtet über das Unternehmen, das den Neubau eines Bürokomplexes an der Ladestraße in Meerbusch-Osterath beabsichtige.

 

Frau Briese stellt anhand von Folien das Bauvorhaben vor und erläutert, dass noch kein förmlicher Antrag vorliege, es aber erforderlich sei über die Befreiungen zu entscheiden, da sich das Baugrundstück sonst nicht für das Raumprogramm des Unternehmens eigne.

 

Ratsherr Focken fragt, wie sich die Parkplatzsituation darstelle.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Parkplätze über die Strümper Straße erschlossen werden sollen. Eine Erschließung über das bestehende Wohngebiet sei nicht beabsichtigt.

 

Ratsherr Rettig merkt an, dass alle Stellplätze oberirdisch geplant seien und fragt, ob die Möglichkeit bestehe, eine Tiefgarage zu realisieren. Zudem müsse sichergestellt werden, dass von dem zu errichtenden Gebäude keine zusätzlichen Lärmbelastungen durch Zugverkehr für die gegenüberliegenden Wohnbereiche ausgehe. Zur Vermeidung von Schallreflexionen müsse bei der Fassadengestaltung entsprechendes Material berücksichtigt werden. Ferner fragt er, wo vorgesehen sei, die Vorgaben von energetischen Standards zu regeln.

 

Frau Briese erklärt, dass der Bebauungsplan keine Tiefgarage vorschreibe. Zudem sei weder in der Begründung noch im Lärmgutachten zur Thematik der Schallreflexion etwas ausgeführt. Dieser Aspekt könne dennoch im weiteren Genehmigungsverfahren durch Forderung entsprechender technischer Nachweise aufgegriffen werden. Hohe energetische Standards werden ohnehin schon durch Vorgaben der Landesbauordnung NRW vorgeschrieben.

 

Ratsherr Rettig merkt an, dass gewährleistet werden müsse, dass das Unternehmen auch das zweite Grundstück erwerbe. Durch vertragliche Rahmenbedingungen müsse geklärt werden, dass das Unternehmen zeitnah nach Fertigstellung des ersten Gebäudes mit dem Bau des zweiten Gebäudes beginne.

 

Ratsherr Peters betont, dass es sich um keine unerheblichen Befreiungen handle. Der Bau des Bürokomplexes dürfe lärmtechnisch keine Belastung für Osterath darstellen.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll betont, dass die Ansiedlung eines innovativen Unternehmens und der Lärmschutz für das Wohngebiet eine Win-win-Situation und eine riesen Chance für Osterath und Meerbusch sei.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt, ob die Technik auch im Keller untergebracht werden könne.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass ein Kellergeschoss nicht vorgesehen sei.

 

Ratsherr Schoenauer betont, dass man sich glücklich schätzen könne, dass das Grundstück trotz der schwierigen Grundstücklage vermarktet wurde.

 

Ratsherr Peters weist darauf hin, dass die Planung für das Ostara-Gelände eine CO-2-Neutralität vorsehe. Es sei sicherzustellen, dass dies auch in diesem Fall eingehalten werde.  

 

Ratsherr Peters betont, dass den Befreiungen nur zugestimmt werden könne, wenn diese mit Konditionen verbunden werden und stellt folgenden Antrag:                

Den Befreiungen wird zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass die Aspekte Schallschutz, Umgestaltung der Parkflächen und C02-neutrale Gestaltung berücksichtigt und angepasst werden.

 

Ausschussvorsitzender Damblon weist daraufhin, dass diese Aspekte nicht an die Befreiungen, sondern an den Kaufvertrag zu knüpfen seien. Über den Kaufvertrag beschließe nicht der Planungsausschuss. Der weitestgehende Beschluss sei eine Befreiung entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Als dann wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

1

SPD

2

 

1

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

UWG/Freie Wähler

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

12

3

2