Sitzung: 17.06.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: BM/1170/2020
Beschluss:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden
planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
266, Meerbusch-Osterath, „Ostara“ für das
Bauvorhaben – Neubau eines Bürokomplexes,
Ladestraße, Meerbusch-Osterath – für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB
zu:
1.
Nicht-Einhaltung der Baulinie im südöstlichen
Bereich auf ca.17 m Länge, Rücksprung um 6 m
2.
Überschreitung der maximal zulässigen Bauhöhe
bis zu 2,70 m
3.
Nicht-Einhaltung der Baulinie entlang der
östlichen Grenze des Grundstücks, sofern im unbebauten Abschnitt der Baulinie
eine Baumreihe, eine Scheinfassade als begrüntes Gerüst oder ein Parkhaus
errichtet wird.
4.
Stellplätze für den ruhenden Verkehr liegen
nicht in den dafür vorgesehenen Flächen.
Wirtschaftsförderer
Benninghoven berichtet über das Unternehmen, das den Neubau eines Bürokomplexes
an der Ladestraße in Meerbusch-Osterath beabsichtige.
Frau Briese stellt
anhand von Folien das Bauvorhaben vor und erläutert, dass noch kein förmlicher
Antrag vorliege, es aber erforderlich sei über die Befreiungen zu entscheiden,
da sich das Baugrundstück sonst nicht für das Raumprogramm des Unternehmens
eigne.
Ratsherr Focken
fragt, wie sich die Parkplatzsituation darstelle.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Parkplätze über die Strümper Straße
erschlossen werden sollen. Eine Erschließung über das bestehende Wohngebiet sei
nicht beabsichtigt.
Ratsherr Rettig
merkt an, dass alle Stellplätze oberirdisch geplant seien und fragt, ob die
Möglichkeit bestehe, eine Tiefgarage zu realisieren. Zudem müsse sichergestellt
werden, dass von dem zu errichtenden Gebäude keine
zusätzlichen Lärmbelastungen durch Zugverkehr für die gegenüberliegenden
Wohnbereiche ausgehe. Zur Vermeidung von Schallreflexionen müsse bei der
Fassadengestaltung entsprechendes Material berücksichtigt werden. Ferner fragt
er, wo vorgesehen sei, die Vorgaben von energetischen Standards zu regeln.
Frau
Briese erklärt, dass der Bebauungsplan keine Tiefgarage vorschreibe. Zudem sei
weder in der Begründung noch im Lärmgutachten zur Thematik der Schallreflexion
etwas ausgeführt. Dieser Aspekt könne dennoch im weiteren Genehmigungsverfahren
durch Forderung entsprechender technischer Nachweise aufgegriffen werden. Hohe
energetische Standards werden ohnehin schon durch Vorgaben der Landesbauordnung
NRW vorgeschrieben.
Ratsherr
Rettig merkt an, dass gewährleistet werden müsse, dass das Unternehmen auch das
zweite Grundstück erwerbe. Durch vertragliche Rahmenbedingungen müsse geklärt
werden, dass das Unternehmen zeitnah nach Fertigstellung des ersten Gebäudes
mit dem Bau des zweiten Gebäudes beginne.
Ratsherr
Peters betont, dass es sich um keine unerheblichen Befreiungen handle. Der Bau
des Bürokomplexes dürfe lärmtechnisch keine Belastung für Osterath darstellen.
Sachkundiger Bürger Schmoll betont,
dass die Ansiedlung eines innovativen Unternehmens und der Lärmschutz für das
Wohngebiet eine Win-win-Situation und eine riesen Chance für Osterath und
Meerbusch sei.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes fragt, ob die Technik auch im Keller untergebracht werden
könne.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass ein Kellergeschoss nicht vorgesehen
sei.
Ratsherr
Schoenauer betont, dass man sich glücklich schätzen könne, dass das Grundstück
trotz der schwierigen Grundstücklage vermarktet wurde.
Ratsherr
Peters weist darauf hin, dass die Planung für das Ostara-Gelände eine
CO-2-Neutralität vorsehe. Es sei sicherzustellen, dass dies auch in diesem Fall
eingehalten werde.
Ratsherr
Peters betont, dass den Befreiungen nur zugestimmt werden könne, wenn diese mit
Konditionen verbunden werden und stellt folgenden Antrag:
Den
Befreiungen wird zugestimmt, unter dem Vorbehalt, dass die Aspekte
Schallschutz, Umgestaltung der Parkflächen und C02-neutrale Gestaltung berücksichtigt und angepasst
werden.
Ausschussvorsitzender
Damblon weist daraufhin, dass diese Aspekte nicht an die Befreiungen, sondern
an den Kaufvertrag zu knüpfen seien. Über den Kaufvertrag beschließe nicht der
Planungsausschuss. Der weitestgehende Beschluss sei eine Befreiung entsprechend
dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Als
dann wird der Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
7 |
|
1 |
SPD |
2 |
|
1 |
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
12 |
3 |
2 |