Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt: Die Stadt Meerbusch erhebt für die Inanspruchnahme der Betreuung gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 (BASS 12-63 Nr. 2) in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe und der Sekundarstufe I für die Monate Juni und Juli die Hälfte der nach der Satzung zu erhebenden Elternbeiträge.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Mit Wiederaufnahme des Regelbetriebes seien auch die Betreuungsangebote wieder angelaufen, für die Zeit der Ferien sei eine erweiterte Betreuung beabsichtigt. Entsprechend sei ein Verfahren analog zur Erhebung der Gebühren im Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege für die Monate Juni und Juli beabsichtigt.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig