Ratsherr Fliege bittet unter Bezug auf die Ankündigung der Bürgermeisterin im Haupt- und Finanzausschuss um den Sachstandsbericht.

 

Fachbereichsleiter Annacker berichtet über die Umfrage bei allen Einrichtungen, inwieweit sie bereit und in der Lage seien, trotz der bestehenden Einschränkungen Betreuungszeiten über 35 Stunden abdecken zu können. Ca. alle 2 – 3 Wochen solle die jeweilige Leistungsfähigkeit erneut abgefragt werden. Zusätzliche Hygienemaßnahmen seien zu bewältigen, zudem gehöre eine nicht unerhebliche Zahl von Erzieherinnen zur Risikogruppe. Der Personalbestand sei zurzeit gerade ausreichend, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Aktuell sei es aber möglich, einzelne Sonderbedarfe zu decken.

 

Ratsherr Fliege betont, dass die Nachfrage auf flexiblere, bedarfsgerechte Betreuung abziele, z.B. einer tageweisen Betreuung oder auch durch verschiedene Träger.

 

Erster Beigeordneter Maatz erläutert, dass die Verwaltung grundsätzlich versuche, alle Bedarfe zu decken. Dies könne nicht immer gelingen, im Ernstfall werde aber immer eine Lösung gefunden.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Focken, ob bereits Anträge von Eltern auf Verlängerung der reduzierten Betreuungszeiten vorlägen, erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass diese Anträge ggf. direkt bei den Einrichtungen gestellt würden. Grundsätzlich gebe es jedoch Irritationen, dass auch die Berufsgruppen, die bislang als systemrelevant eingestuft gewesen seien, nun mit der reduzierten Betreuungszeit auskommen müssten. Dies sei jedoch gewollt, da jetzt wieder der Anspruch aller Kinder im Fokus stehe. Einzelne Personen oder Personengruppen sollten nicht mehr bevorzugt werden, was sich auch aus den FAQ des Landes ergebe. Die Einrichtungen seien punktuell in der Lage, zusätzliche Bedarfe zu decken. Bei entsprechender Anfrage der Eltern und Leistungsfähigkeit der Einrichtung werde dem Bedarf entsprochen, andernfalls sei es nicht möglich. Erschwerend sei zu berücksichtigen, dass die bislang übliche Unterbringung eines Kindes auch in einer anderen Gruppe aktuell nicht mehr möglich sei. Einzelbedarfe würden keinesfalls dazu führen, dass Einrichtungen erweiterte Öffnungszeiten auferlegt würden.