Sitzung: 16.06.2020 Jugendhilfeausschuss
Ratsherr
Fliege bittet unter Bezug auf die Ankündigung der Bürgermeisterin im Haupt- und
Finanzausschuss um den Sachstandsbericht.
Fachbereichsleiter
Annacker berichtet über die Umfrage bei allen Einrichtungen, inwieweit sie
bereit und in der Lage seien, trotz der bestehenden Einschränkungen
Betreuungszeiten über 35 Stunden abdecken zu können. Ca. alle 2 – 3 Wochen
solle die jeweilige Leistungsfähigkeit erneut abgefragt werden. Zusätzliche
Hygienemaßnahmen seien zu bewältigen, zudem gehöre eine nicht unerhebliche Zahl
von Erzieherinnen zur Risikogruppe. Der Personalbestand sei zurzeit gerade
ausreichend, um den laufenden Betrieb zu gewährleisten. Aktuell sei es
aber möglich, einzelne Sonderbedarfe zu decken.
Ratsherr
Fliege betont, dass die Nachfrage auf flexiblere, bedarfsgerechte Betreuung
abziele, z.B. einer tageweisen Betreuung oder auch durch verschiedene Träger.
Erster
Beigeordneter Maatz erläutert, dass die Verwaltung grundsätzlich versuche, alle
Bedarfe zu decken. Dies könne nicht immer gelingen, im Ernstfall werde aber
immer eine Lösung gefunden.
Auf
Nachfrage von Ratsherrn Focken, ob bereits Anträge von Eltern auf Verlängerung
der reduzierten Betreuungszeiten vorlägen, erläutert Fachbereichsleiter
Annacker, dass diese Anträge ggf. direkt bei den Einrichtungen gestellt würden.
Grundsätzlich gebe es jedoch Irritationen, dass auch die Berufsgruppen, die
bislang als systemrelevant eingestuft gewesen seien, nun mit der reduzierten
Betreuungszeit auskommen müssten. Dies sei jedoch gewollt, da jetzt wieder der
Anspruch aller Kinder im Fokus stehe. Einzelne Personen oder Personengruppen
sollten nicht mehr bevorzugt werden, was sich auch aus den FAQ des Landes
ergebe. Die Einrichtungen seien punktuell in der Lage, zusätzliche Bedarfe zu
decken. Bei entsprechender Anfrage der Eltern und Leistungsfähigkeit der
Einrichtung werde dem Bedarf entsprochen, andernfalls sei es nicht möglich. Erschwerend
sei zu berücksichtigen, dass die bislang übliche Unterbringung eines Kindes
auch in einer anderen Gruppe aktuell nicht mehr möglich sei. Einzelbedarfe
würden keinesfalls dazu führen, dass Einrichtungen erweiterte Öffnungszeiten
auferlegt würden.