Der Ausschussvorsitzende stellt Herrn Jan Benden von der Firma MUST vor und erteilt ihm das Wort. Herr Benden stellt das Klimaanpassungskonzept vor.

 

Anschließend beantwortet er Fragen der Ausschussmitglieder und weist darauf hin, dass konkrete Vorschläge für Einzelmaßnahmen dem erstellten Gutachten zu entnehmen seien

 

Zur Klarstellung erklärt Herr Benden, dass Starkregenereignisse unabhängig von der bestehenden Kanalisation betrachtet werden, da diese im Falle des Starkregens gefüllt und somit nicht mehr für den Abfluss von Oberflächenwasser zur Verfügung stehen. Herr Benden stellt klar, dass Starkregengefahrenkarten nicht als Planungsinstrument für die städtischen Entwässerungsanlagen, also nicht zur Dimensionierung der Kanäle dienen, sondern eine Grundlage für die Stadtplanung und die Bauplanung darstellen. Die Starkregengefahrenkarten zeigen auf, wo es aufgrund der Topographie zu Überflutungen oder Einstauungen kommen kann. Diese Informationen werden bei der Stadtplanung für Bebauungspläne oder beim Bauordnungsamt für die Baugenehmigungen herangezogen. Die Starkregengefahrenkarten werden den Bauherren an die Hand gegeben, damit diese beispielsweise Hauseingänge, Tiefgarageneinfahrten oder sensible Technikgebäude entsprechend planen können. Herr Benden weist jedoch auch darauf hin, dass durch die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten Wertminderungen von Grundstücken oder höhere Versicherungsbeiträge entstehen können.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass die Verwaltung nach der heutigen Information für die nächste Sitzung eine Beschlussvorlage zum Klimaanpassungskonzept fertigen werde.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Die Präsentation und das Gutachten sind als Anlage beigefügt.