Beschluss: zurückgezogen

Ratsherr Peters führt zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag aus. Das Land NRW habe im Rahmen der Novellierung der Coronabetreuungsverordnung und der Einführung des eingeschränkten Regelbetriebes die Möglichkeit der Steigerung der Betreuungsumfänge auf mehr als 35 Stunden offengelassen. Dieses Angebot solle für entsprechende Personengruppen in Meerbusch eröffnet werden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass alle Träger hinsichtlich der Möglichkeiten zur Steigerung der durch das Land beabsichtigten Kapazitäten abgefragt werden, eine etwaige Erhöhung der Betreuungsumfänge müsse jedoch für jede einzelne Einrichtung mit dem Landschaftsverband erörtert und von dort genehmigt werden. Das seitens des Landes ausgesprochene Beschäftigungsverbot sorge bereits jetzt für personelle Engpässe.

 

Ratsherr Eimer berichtet, dass sich die bereits angespannte Personalsituation in den Kitas durch die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter verschärft hätten. Es sei zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer absehbar, inwiefern den gesteigerten Betreuungsumfängen bei Ausbleiben einer Anpassung des Beschäftigungsverbotes beizukommen sei.

 

Ratsherr Peters führt aus, dass die allgemeine Personalproblematik bekannt sei, dies könne im vorliegenden Fall jedoch keine systemische Problemkritik auslösen. Vielmehr solle den Eltern in systemrelevanten Berufen eine Perspektive zur ausreichenden Kinderbetreuung gegeben werden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage schlägt vor, zunächst die Trägerabfrage zu den möglichen Betreuungskapazitäten abzuwarten. Auf dieser Grundlage werde die Verwaltung die Möglichkeiten der Erweiterung der Betreuungsumfänge auf über 35 Stunden / Woche prüfen und kommunizieren.

 

Der Antrag wird entsprechend zurückgezogen, die abgefragten Betreuungskapazitäten der Einrichtungen sind der Anlage 1 der Niederschrift zu entnehmen.