Sitzung: 28.05.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: zurückgezogen
Ratsherr Peters führt
zum vorliegenden Dringlichkeitsantrag aus. Das Land NRW habe im Rahmen der
Novellierung der Coronabetreuungsverordnung und der Einführung des
eingeschränkten Regelbetriebes die Möglichkeit der Steigerung der
Betreuungsumfänge auf mehr als 35 Stunden offengelassen. Dieses Angebot solle
für entsprechende Personengruppen in Meerbusch eröffnet werden.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass alle Träger hinsichtlich der Möglichkeiten
zur Steigerung der durch das Land beabsichtigten Kapazitäten abgefragt werden,
eine etwaige Erhöhung der Betreuungsumfänge müsse jedoch für jede einzelne
Einrichtung mit dem Landschaftsverband erörtert und von dort genehmigt werden.
Das seitens des Landes ausgesprochene Beschäftigungsverbot sorge bereits jetzt
für personelle Engpässe.
Ratsherr Eimer
berichtet, dass sich die bereits angespannte Personalsituation in den Kitas
durch die Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus weiter verschärft hätten. Es
sei zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer absehbar, inwiefern den gesteigerten
Betreuungsumfängen bei Ausbleiben einer Anpassung des Beschäftigungsverbotes
beizukommen sei.
Ratsherr Peters
führt aus, dass die allgemeine Personalproblematik bekannt sei, dies könne im
vorliegenden Fall jedoch keine systemische Problemkritik auslösen. Vielmehr
solle den Eltern in systemrelevanten Berufen eine Perspektive zur ausreichenden
Kinderbetreuung gegeben werden.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage schlägt vor, zunächst die Trägerabfrage zu den möglichen
Betreuungskapazitäten abzuwarten. Auf dieser Grundlage werde die Verwaltung die
Möglichkeiten der Erweiterung der Betreuungsumfänge auf über 35 Stunden / Woche
prüfen und kommunizieren.
Der Antrag wird
entsprechend zurückgezogen, die abgefragten Betreuungskapazitäten der
Einrichtungen sind der Anlage 1 der Niederschrift zu entnehmen.