Sitzung: 24.06.2020 Ausschuss für Klima, Umwelt, Bau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB5/0309/2020
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die
Situation am Brockhofweg hinsichtlich der Nutzungsbeschränkung auf Radfahrer
und Anlieger, des Verbots des Parkens auf dem Gehweg und des Durchfahrtsverbots
für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zu prüfen.
Sachkundiger
Bürger Keiser trägt den Antrag vor.
Herr
Unzeitig berichtet, dass die Verwaltung die Situation für die Erreichbarkeit
der Grundstücke in der Issel und insbesondere am Brockhofweg überprüft habe.
Aufgrund der derzeitigen Sperrung des Kreuz-Wildweges in Meerbusch-Strümp,
wegen erheblicher Straßenschäden, könne eine Andienung der landwirtschaftlichen
Flächen und des gesamten Isselbereiches nur über die Straße Auf dem Band und
die Straße Brockhofweg erfolgen. Der Brockhofweg sei durch das früher
praktizierte Abstellen der Fahrzeuge am Fahrbahnrand für breitere und größere
Fahrzeuge schlecht passierbar gewesen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation der
Sperrung des Kreuz-Wildweges habe daher die Verwaltung angeordnet, dass im
vorderen schmaleren Bereich des Brockhofweges ein Parkverbot gelte und im, der
Issel zugewandten, breiteren Straßenbereich ein Gehwegparken eingeführt werde.
Durch diese neue Regelung sei das gefahrlose und sichere Passieren des
Brockhofweges für breitere Fahrzeuge zur Andienung der landwirtschaftlichen
oder anderer Flächen in der Issel für die Nutzer möglich.
Das
Gebiet In der Issel sei von Lank und den Rheingemeinden erreichbar über die
vier öffentlichen Wege Kreuz-Wildweg, Brockhofweg, Auf dem Band und dem
Meerschweg. Alle vier Wege seien eingeschränkt nutzbar für Anlieger, Radfahrer
und landwirtschaftlichen Verkehr. Eine Nutzung und Andienung der
landwirtschaftlichen Flächen über den sogenannten Meerschweg (im Antrag
irrtümlich Kuhweg genannt) westlich von Ilverich sei aufgrund der Kurvenlage
und der gesamten Fahrbahnführung sehr schwierig und sehr unübersichtlich, was
zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen führe.
Die
Instandsetzung des Kreuzwildweges sei für die Sommermonate 2020 angedacht. Der
genaue Durchführungszeitraum sei noch nicht bekannt. Aber auch nach
Instandsetzung des Kreuzwildweges solle nach Auffassung der Verwaltung die
Erschließung aller Flächen in der Issel über die Straßen Auf dem Band und
Brockhofweg möglich sein. Sollte die Durchfahrt für landwirtschaftliche
Fahrzeuge auf dem Brockhofweg nicht mehr möglich sein, müsste der gesamte
zulässige Verkehr in die Issel über die Straße Auf dem Band erfolgen. Der
beigefügte Plan mache aber deutlich, dass über die Straße Auf dem Band nicht
alle Flächen erreicht werden können. Die Folge werde ein berechtigter
Widerstand der dortigen Anlieger sein. Eine Nutzung ausschließlich des
Kreuz-Wildweges zur Andienung der Issel lehne die Verwaltung ab, da auf diesem
Weg nachweislich eine starke Radnutzung erfolgt und die Ausfahrtsituation auf
die Kreisstraße Bergfeld sehr gefährlich sei.
Anmerkung
der Schriftführerin: Der Plan ist dem Protokoll beigefügt.
Die
Verwaltung habe bei der Nutzung der beiden Wege Auf dem Band und Brockhofweg
das Interesse der Allgemeinheit im Blick. Die Nutzung des Weges sei nur
Anliegern, Fahrrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gestattet, was auch
sporadisch nachweislich durch die Polizei überprüft werde. Eine gefährliche
Situation durch die Nutzung des Brockhofweges durch landwirtschaftliche
Fahrzeuge habe sich nicht ergeben. Aufgrund der derzeitigen Parkregelung auf
dem Brockhofweg habe sich herausgestellt, dass weder anliegende Grundstückseinfriedungen
beschädigt, noch parkende Fahrzeuge beschädigt werden. Die Durchfahrtsbreite
sei für alle Fahrzeuge ausreichend. Die seit 2006 veränderte Situation durch
Neubau von Einfamilienhäusern sei nicht zutreffend, da der heutige Hausbestand
auch schon 2006 vorhanden gewesen sei.
Es
bestehe keine Alternative, da eine sichere Zufahrt zu dem Gebiet Ilvericher
Altrheinschlinge/In der Issel nur über den Brockhofweg, Auf dem Band und den
Kreuz-Wildweg (zur Zeit gesperrt wegen Straßenschäden, Sanierungsarbeiten seien
beauftragt) erfolgen könne.
Mit
dem Einverständnis von sachkundigem Bürger Keiser wird der Beschlussantrag
umformuliert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig