Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Situation am Brockhofweg hinsichtlich der Nutzungsbeschränkung auf Radfahrer und Anlieger, des Verbots des Parkens auf dem Gehweg und des Durchfahrtsverbots für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge zu prüfen.

 

 


Sachkundiger Bürger Keiser trägt den Antrag vor.

 

Herr Unzeitig berichtet, dass die Verwaltung die Situation für die Erreichbarkeit der Grundstücke in der Issel und insbesondere am Brockhofweg überprüft habe. Aufgrund der derzeitigen Sperrung des Kreuz-Wildweges in Meerbusch-Strümp, wegen erheblicher Straßenschäden, könne eine Andienung der landwirtschaftlichen Flächen und des gesamten Isselbereiches nur über die Straße Auf dem Band und die Straße Brockhofweg erfolgen. Der Brockhofweg sei durch das früher praktizierte Abstellen der Fahrzeuge am Fahrbahnrand für breitere und größere Fahrzeuge schlecht passierbar gewesen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation der Sperrung des Kreuz-Wildweges habe daher die Verwaltung angeordnet, dass im vorderen schmaleren Bereich des Brockhofweges ein Parkverbot gelte und im, der Issel zugewandten, breiteren Straßenbereich ein Gehwegparken eingeführt werde. Durch diese neue Regelung sei das gefahrlose und sichere Passieren des Brockhofweges für breitere Fahrzeuge zur Andienung der landwirtschaftlichen oder anderer Flächen in der Issel für die Nutzer möglich.

 

Das Gebiet In der Issel sei von Lank und den Rheingemeinden erreichbar über die vier öffentlichen Wege Kreuz-Wildweg, Brockhofweg, Auf dem Band und dem Meerschweg. Alle vier Wege seien eingeschränkt nutzbar für Anlieger, Radfahrer und landwirtschaftlichen Verkehr. Eine Nutzung und Andienung der landwirtschaftlichen Flächen über den sogenannten Meerschweg (im Antrag irrtümlich Kuhweg genannt) westlich von Ilverich sei aufgrund der Kurvenlage und der gesamten Fahrbahnführung sehr schwierig und sehr unübersichtlich, was zu sehr gefährlichen Verkehrssituationen führe.

 

Die Instandsetzung des Kreuzwildweges sei für die Sommermonate 2020 angedacht. Der genaue Durchführungszeitraum sei noch nicht bekannt. Aber auch nach Instandsetzung des Kreuzwildweges solle nach Auffassung der Verwaltung die Erschließung aller Flächen in der Issel über die Straßen Auf dem Band und Brockhofweg möglich sein. Sollte die Durchfahrt für landwirtschaftliche Fahrzeuge auf dem Brockhofweg nicht mehr möglich sein, müsste der gesamte zulässige Verkehr in die Issel über die Straße Auf dem Band erfolgen. Der beigefügte Plan mache aber deutlich, dass über die Straße Auf dem Band nicht alle Flächen erreicht werden können. Die Folge werde ein berechtigter Widerstand der dortigen Anlieger sein. Eine Nutzung ausschließlich des Kreuz-Wildweges zur Andienung der Issel lehne die Verwaltung ab, da auf diesem Weg nachweislich eine starke Radnutzung erfolgt und die Ausfahrtsituation auf die Kreisstraße Bergfeld sehr gefährlich sei.

 

Anmerkung der Schriftführerin: Der Plan ist dem Protokoll beigefügt.

 

Die Verwaltung habe bei der Nutzung der beiden Wege Auf dem Band und Brockhofweg das Interesse der Allgemeinheit im Blick. Die Nutzung des Weges sei nur Anliegern, Fahrrädern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen gestattet, was auch sporadisch nachweislich durch die Polizei überprüft werde. Eine gefährliche Situation durch die Nutzung des Brockhofweges durch landwirtschaftliche Fahrzeuge habe sich nicht ergeben. Aufgrund der derzeitigen Parkregelung auf dem Brockhofweg habe sich herausgestellt, dass weder anliegende Grundstückseinfriedungen beschädigt, noch parkende Fahrzeuge beschädigt werden. Die Durchfahrtsbreite sei für alle Fahrzeuge ausreichend. Die seit 2006 veränderte Situation durch Neubau von Einfamilienhäusern sei nicht zutreffend, da der heutige Hausbestand auch schon 2006 vorhanden gewesen sei.

 

Es bestehe keine Alternative, da eine sichere Zufahrt zu dem Gebiet Ilvericher Altrheinschlinge/In der Issel nur über den Brockhofweg, Auf dem Band und den Kreuz-Wildweg (zur Zeit gesperrt wegen Straßenschäden, Sanierungsarbeiten seien beauftragt) erfolgen könne.

 

Mit dem Einverständnis von sachkundigem Bürger Keiser wird der Beschlussantrag umformuliert.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig