Beschluss: zur Kenntnis genommen

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass der Anlass den Sachstandsbericht zur Stellplatzsatzung in die Tagesordnung aufzunehmen, die Diskussion im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 28.05.2020 über das Bauvorhaben Kaarster Straße 82-84 gewesen sei. 

 

Frau Köppen stellt anhand von Folien das Bauvorhaben vor und betont, dass pro Einfamilienhaus zwei Stellplätze, zum Teil als Garagen und Doppelgaragen errichtet wurden. Das wilde Parken auf dem Gehweg ist ungenehmigt und stellt ein verkehrs-und ordnungsbehördlich zu lösendes Problem dar.

 

Frau Briese berichtet, dass die für Februar 2020 angekündigte Stellplatzverordnung NRW mit Richtwerten nicht in Kraft getreten sei. Dies solle nunmehr im Rahmen der kommenden Novelle der Landesbauordnung NRW erfolgen. Danach erst kann eine Gegenüberstellung der Zielvorgaben der Stellplatzverordnung NRW mit den städtischen individuellen vorgesehenen Vorgaben erfolgen. Es soll dies nicht weiter abgewartet werden, sondern bis September 2020 ein Entwurf erstellt und möglichst noch Ende 2020 in erster Lesung beraten werden.

 

Bei der Ausarbeitung der Stellplatzsatzung für Meerbusch sei insbesondere noch die Frage zu klären, ob die Stellplatzsatzung für das gesamte Stadtgebiet gleichermaßen gelten solle oder ob räumliche Differenzierungen vorzunehmen seien.