Sitzung: 17.06.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Technischer Beigeordneter
Assenmacher erklärt, dass der Anlass den Sachstandsbericht zur
Stellplatzsatzung in die Tagesordnung aufzunehmen, die Diskussion im Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 28.05.2020 über das Bauvorhaben
Kaarster Straße 82-84 gewesen sei.
Frau Köppen stellt
anhand von Folien das Bauvorhaben vor und betont, dass pro Einfamilienhaus zwei
Stellplätze, zum Teil als Garagen und Doppelgaragen errichtet wurden. Das wilde
Parken auf dem Gehweg ist ungenehmigt und stellt ein verkehrs-und
ordnungsbehördlich zu lösendes Problem dar.
Frau Briese berichtet, dass die für
Februar 2020 angekündigte Stellplatzverordnung NRW mit Richtwerten nicht in
Kraft getreten sei. Dies solle nunmehr im Rahmen der kommenden Novelle der
Landesbauordnung NRW erfolgen. Danach erst kann eine Gegenüberstellung der
Zielvorgaben der Stellplatzverordnung NRW mit den städtischen individuellen
vorgesehenen Vorgaben erfolgen. Es soll dies nicht weiter abgewartet werden,
sondern bis September 2020 ein Entwurf erstellt und möglichst noch Ende 2020 in
erster Lesung beraten werden.
Bei der Ausarbeitung der
Stellplatzsatzung für Meerbusch sei insbesondere noch die Frage zu klären, ob
die Stellplatzsatzung für das gesamte Stadtgebiet gleichermaßen gelten solle
oder ob räumliche Differenzierungen vorzunehmen seien.