Beschluss:

 

Der Rat beschließt, den Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses weiterhin abzulehnen und zur Begründung eine Stellungnahme gemäß des Entwurfes und der in Auftrag gegebenen Fachgutachten abzugeben.

 

Der Beschlusstext des unter TOP 2.1 geführten Antrages aller Fraktionen wird der Stellungnahme vorangesetzt:

 

Keine Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf!

 

Der Rat der Stadt Meerbusch bekräftigt erneut seine entschiedene Ablehnung der vom Flughafen Düsseldorf beantragten Kapazitätserweiterung und bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den andern betroffenen Kommunen im Umland des Düsseldorfer Flughafens alle politischen und rechtlichen Maßnahmen zur Verhinderung der durch diesen Antrag begehrten Kapazitätserweiterung zu ergreifen.“

 

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage und Justiziar Dr. Saturra führen zu den Inhalten der Vorlage sowie dem Verfahren zur Stellungnahme aus. Das aktuelle Verfahren sei die Fortsetzung des Beteiligungsverfahrens aus den Jahren 2016 / 2017. Da die vom Flughafen danach neu vorgelegten Gutachten sehr umfangreich und komplex seien, sei das beauftragte Gutachterbüro RegioConsult im Namen der Stadt und der anderen betroffenen Kommunen mit der Auswertung der offen gelegten Gutachten betraut. Das Fachgutachten des Gutachterbüros sei noch nicht vollständig erstellt und werde derzeit entsprechend finalisiert; aufgrund der fachlichen Tiefe und Komplexität der Themen nehme dies einerseits eine gewisse Zeit in Anspruch, andererseits könne diese Auswertung nur durch entsprechende Fachgutachter erfolgen. Die Verwaltung beabsichtige entsprechend, die der Beschlussvorlage beigefügte Stellungnahme beschließen zu lassen, das weitere Fachgutachten des Gutachterbüros solle dann nach Vorliegen der Stellungnahme beigefügt werden und ganzheitlich abgegeben werden. Die Stadt sei in zweierlei Hinsicht, nämlich als Träger öffentlicher Belange sowie als Träger der Planungshoheit betroffen, entsprechend seien für die Abgabe der Stellungnahme im Grundsatz zwei Fristen gesetzt, der 26.06.2020 sowie der 31.07.2020. Zur Sicherstellung einer fristgerechten Eingabe aller Belange werde zur Abgabe der ganzheitlichen Stellungnahme der 26.06.2020 vorgesehen.

 

Ratsherr Rettig führt aus, dass der Flughafen selbst in der Presse erläutert habe, dass auch nach der Corona-Pandemie eine Reduzierung der Flugbewegungen um rund 25% erwartet werde. Dies stünde im Gegensatz zur beabsichtigten Kapazitätserweiterung.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert hierzu, dass der Referatsleiter für das Planfeststellungsverfahren des Ministeriums auf entsprechende Anfrage in der vergangenen Sitzung der Fluglärmkommission ausgeführt habe, dass dies im weiteren Prüfungs- und Genehmigungsverfahren seitens des Verkehrsministeriums NRW berücksichtigt würde. Nähere Angaben hierzu lägen nicht vor.

 

Es besteht Einigkeit, dass der Text des unter 2.1 geführten Antrages aller Fraktionen der Stellungnahme vorangestellt wird. Sodann wird über den entsprechenden Beschluss abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig