Beschluss:
Der Rat beschließt,
den Antrag der Flughafen Düsseldorf GmbH auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses
weiterhin abzulehnen und zur Begründung eine Stellungnahme gemäß des Entwurfes
und der in Auftrag gegebenen Fachgutachten abzugeben.
Der Beschlusstext
des unter TOP 2.1 geführten Antrages aller Fraktionen wird der Stellungnahme vorangesetzt:
„Keine
Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf!
Der Rat der Stadt Meerbusch bekräftigt erneut seine entschiedene
Ablehnung der vom Flughafen Düsseldorf beantragten Kapazitätserweiterung und
bittet die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit den andern betroffenen Kommunen im
Umland des Düsseldorfer Flughafens alle politischen und rechtlichen Maßnahmen
zur Verhinderung der durch diesen Antrag begehrten Kapazitätserweiterung zu
ergreifen.“
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage und Justiziar Dr. Saturra führen zu den Inhalten der Vorlage
sowie dem Verfahren zur Stellungnahme aus. Das aktuelle Verfahren sei die
Fortsetzung des Beteiligungsverfahrens aus den Jahren 2016 / 2017. Da die vom
Flughafen danach neu vorgelegten Gutachten sehr umfangreich und komplex seien,
sei das beauftragte Gutachterbüro RegioConsult im Namen der Stadt und der
anderen betroffenen Kommunen mit der Auswertung der offen gelegten Gutachten
betraut. Das Fachgutachten des Gutachterbüros sei noch nicht vollständig
erstellt und werde derzeit entsprechend finalisiert; aufgrund der fachlichen
Tiefe und Komplexität der Themen nehme dies einerseits eine gewisse Zeit in
Anspruch, andererseits könne diese Auswertung nur durch entsprechende
Fachgutachter erfolgen. Die Verwaltung beabsichtige entsprechend, die der
Beschlussvorlage beigefügte Stellungnahme beschließen zu lassen, das weitere
Fachgutachten des Gutachterbüros solle dann nach Vorliegen der Stellungnahme
beigefügt werden und ganzheitlich abgegeben werden. Die Stadt sei in zweierlei
Hinsicht, nämlich als Träger öffentlicher Belange sowie als Träger der
Planungshoheit betroffen, entsprechend seien für die Abgabe der Stellungnahme
im Grundsatz zwei Fristen gesetzt, der 26.06.2020 sowie der 31.07.2020. Zur
Sicherstellung einer fristgerechten Eingabe aller Belange werde zur Abgabe der
ganzheitlichen Stellungnahme der 26.06.2020 vorgesehen.
Ratsherr Rettig
führt aus, dass der Flughafen selbst in der Presse erläutert habe, dass auch
nach der Corona-Pandemie eine Reduzierung der Flugbewegungen um rund 25%
erwartet werde. Dies stünde im Gegensatz zur beabsichtigten
Kapazitätserweiterung.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erläutert hierzu, dass der Referatsleiter für das
Planfeststellungsverfahren des Ministeriums auf entsprechende Anfrage in der
vergangenen Sitzung der Fluglärmkommission ausgeführt habe, dass dies im
weiteren Prüfungs- und Genehmigungsverfahren seitens des Verkehrsministeriums
NRW berücksichtigt würde. Nähere Angaben hierzu lägen nicht vor.
Es besteht
Einigkeit, dass der Text des unter 2.1 geführten Antrages aller Fraktionen der
Stellungnahme vorangestellt wird. Sodann wird über den entsprechenden Beschluss
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig