Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch fasst folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 14, 16 und 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 G zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.3.2020 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2020 I Seite 587) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 4 COVID-19-LandesrechtanpassungsG vom 14.4.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 318, Meerbusch-Osterath, Musikerviertel, die Satzung der Stadt Meerbusch über die Veränderungssperre Nr. 67 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Ratsherr Damblon berichtet aus den Vorberatungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

24

 

SPD                                     

10

 

FDP                                     

5

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen     

6

 

UWG                                   

4

 

 

Die Linke/Piraten                

1

 

Bürgermeisterin                  

1

 

Gesamt                               

44

7