Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass

 

  1. eine Markierung der Radwegefurt/Querung des Laacher Wegs in „rot“ und die Anbringung weiterer Piktogramme (Fahrrad) für den einbiegenden Verkehr vorgenommen wird. Das Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzen“ wird über den dortigen STOP-Schildern angebracht,

 

2.    an der Querung für den Radfahrenden in Fahrtrichtung Büderich (Norden) der Radweg auf der Ostseite aufgehoben wird. Die verbleibende Wegstrecke wird nur für Fußgänger beschildert. Für den Radfahrenden wird auf dem Radweg vor der Querung ein Piktogramm aufgetragen, dass er über die Querung auf die gegenüberliegende Westseite fahren soll,

 

3.    an der ehemaligen Bushaltestelle zusätzlich zur Beschilderung Flexpoller aufgestellt werden,

 

4.    Auf der Neusser Straße Fahrtrichtung Düsseldorf ein Hinweisschild für den in den Laacher Weg abbiegenden Verkehr auf querenden Radverkehr angebracht wird.

 

 


Ratsfrau Niegeloh trägt den Antrag der SPD Fraktion vor.

 

Herr Unzeitig erklärt, dass die ehemalige Bushaltstelle bereits seit Jahren durch das Verkehrszeichen „Eingeschränktes Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen“, beschildert sei. Zusätzlich können dort Flexpoller gesetzt werden. Er macht folgende Vorschläge zur Verbesserung der Situation:

 

Radwegefurt an der Einmündung Laacher Weg in die Neusser Straße:

 

Die Stadt Meerbusch werde für den zuständigen Landesstraßenbetrieb NRW die Radwegefurt/Querung des Laacher Wegs in „rot“ markieren und die Querung durch weitere Piktogramme (Fahrrad) für den einbiegenden Verkehr besser kenntlich machen. Des Weiteren werde das Zusatzzeichen „Radfahrer kreuzen“ über den dortigen STOP-Schildern angebracht, um den Verkehrsteilnehmer, der aus dem Laacher Weg auf die Neusser Straße abbiegen möchte, auf den Radfahrenden aufmerksam zu machen. Dieser Maßnahme habe die Kreispolizeibehörde Neuss bereits zugestimmt.

 

Querungshilfe Neusser Straße:

 

An der Querung werde für den Radfahrenden in Fahrtrichtung Büderich (Norden) der Radweg auf der Ostseite aufgehoben, da dieser sowieso nach ca. 100 m ende. Die verbleibende Wegstrecke werde wegen der Breite und dem Zustand nur für Fußgänger beschildert. Für den Radfahrenden werde auf dem Radweg vor der Querung ein Piktogramm aufgetragen, dass er über die Querung auf die gegenüberliegende Westseite fahren soll. Die Verkehrsteilnehmer werden schon heute auf die querenden Radfahrer durch beidseitige Verkehrszeichen „Achtung Radfahrer“ vor der Querungshilfe der Neusser Straße (L 137) hingewiesen.

Somit liege ein durchgehender kombinierter Geh- und Radweg auf der Westseite der Neusser Straße vor.

 

Darüber hinaus habe sich die Stadt Meerbusch schon 2018 nach Fertigstellung der neuen Böhlerstraße beim zuständigen Straßenbaulastträger, Landesbetrieb Straßenbau NRW, dafür eingesetzt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit an der Querungshilfe Neusser Straße auf von 60 km/h auf 50 km/h zu reduzieren.

 

Alle genannten Maßnahmen seien mit dem Landesstraßenbetrieb NRW abgestimmt.

 

Sinngemäße Maßnahmen seien im Radverkehrskonzept unter der Maßnahmennummer L 32 vorgesehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig