Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 14, 16 und 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 G zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.3.2020 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2020 I Seite 587) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 4 COVID-19-LandesrechtanpassungsG vom 14.4.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 318, Meerbusch-Osterath, Musikerviertel, die Satzung der Stadt Meerbusch über die Veränderungssperre Nr. 67 in der als Anlage beigefügten Fassung.


Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

14

2

0

 

 

Ratsherr Jürgens nimmt an der Beratung und der Beschlussfassung nicht teil.