Beschluss:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 14, 16 und 17 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 6 G zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 27.3.2020 (BGBl. I S. BGBL Jahr 2020 I Seite 587) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Art. 4 COVID-19-LandesrechtanpassungsG vom 14.4.2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 319, Meerbusch Lank-Latum, Dichterviertel, die Satzung der Stadt Meerbusch über die Veränderungssperre Nr. 68 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Ratsherr Peters führt auf, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Veränderungssperre ausspreche und die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens als nicht sinnvoll betrachte. Vielmehr soll eine Möglichkeit geschaffen werden, mit einem möglichst geringen Aufwand, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

 

Sachkundiger Wagner merkt an, dass dem Bürger die Freiheit gegeben werden solle, dass zu bauen, was er will.

 

Sachkundiger Bürger Schmoll betont, dass mit der Veränderungssperre die Sicherung der Planungsziele verfolgt werde. Andernfalls einstehe ein ungeordnetes Ortsbild im Plangebiet.


 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

7

 

 

SPD

 

3

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

UWG/Freie Wähler

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

10

6

0

 

 

Ratsherr Jürgens nimmt aufgrund von Befangenheit nicht an der Beratung und der Beschlussfassung teil.