Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Verwendung des Landeszuschusses in Höhe von 128.000 € mit einer Erhöhung durch das Jugendamt um 25 % (= gesamt 160.000 €) zunächst wie folgt:

 

·         anteilige Auszahlung des Zuschusses an Träger, deren Einrichtungen bereits Öffnungen über das geforderte Maß hinaus anbieten,

·         die Verwaltung klärt die Betreuungs-Bedarfe über eine Öffnungszeit von 7.00 – 17.00 Uhr hinaus oder an Wochenend- und Feiertagen sowie bei unregelmäßigem Betreuungsbedarf und anteilige Auszahlung des Zuschusses an die jeweiligen Träger für die Umsetzung der bedarfsgerechten Maßnahmen,

·         dem Jugendhilfeausschuss wird über die Entwicklung laufend berichtet.

 


Erster Beigeordneter Maatz fasst die Inhalte der Vorlage eingangs kurz zusammen, insbesondere die Fördervoraussetzungen für den durch die Stadt aufgestockten Landeszuschuss, die derzeit angebotenen Betreuungszeiten und die aktuell bereits förderfähigen Angebote flexibler Betreuungszeiten. Insgesamt sei festzustellen, dass für den Großteil der Eltern das Regelangebot bis zu 45 Wochenstunden ausreiche und in allen Ortsteilen Betreuungszeiten von 7.00 bis 17.00 Uhr angeboten werden könnten. Die Entwicklung der Bedarfe werde weiterhin beobachtet.

 

So sehr Qualitätssteigerung und Angebotserweiterung auch durch die Stadt angestrebt würden, so schwierig sei jedoch die Umsetzung in der Praxis insbesondere aufgrund des seit Jahren bestehenden und eklatanten Fachkräftemangels. Für NRW bestehe derzeit eine Unterdeckung im fünfstelligen Bereich. Trotz der Personalgewinnungsverfahren sei es schwierig, geeignete BewerberInnen zu finden; auch würden Stellen immer wieder trotz zunächst erfolgreicher Vergabe letztlich nicht angetreten. Erster Beigeordneter Maatz führt weiter aus, dass der Beruf des Erziehers/der Erzieherin im Rahmen der Corona-Krise deutlich an Ansehen und Wertschätzung gewonnen habe, so dass Hoffnung auf ein künftig höheres Interesse an diesem Ausbildungsberuf bestehe und damit zumindest in der Zukunft eine Entspannung eintreten könne. Aktuell sei es jedoch schon eine schwierige Aufgabe, die täglichen Anforderungen zu erfüllen.

 

Ratsherr Wartchow unterstützt die Vorlage und befürwortet auch die Aufstockung der Fördergelder durch die Stadt. Angesichts des erneut angesprochenen Problems des Fachkräftemangels betrachte er es als Aufgabe für die nächste Ratsperiode, Lösungsstrategien für Meerbusch zu entwickeln. Es dürfe nicht soweit kommen, dass Betreuungsbedarfe nicht mehr gedeckt werden könnten.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Focken zu den Auswirkungen der coronabedingten Einschränkungen im Betrieb der Kindertageseinrichtungen auf die Zuschussgewährung erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass Kriterium des Landeszuschusses die Bereitstellung der Öffnungszeiten sei, nicht die Inanspruchnahme. Derzeit erfolge die Refinanzierung einschließlich der gekürzten 10 Betreuungsstunden je Kind. Die Verwaltung tue alles dafür, eine auch nur teilweise Erstattung der Landesmittel zu vermeiden.

 

Ratsherr Neuhausen befürwortet die Bezuschussung und wird dem Beratungsvorschlag zustimmen.

 

Ratsherr Fliege unterstreicht, dass aufgrund der erweiterten Öffnungszeiten zusätzliches Personal gebraucht werde, so dass eine Erstattung nicht verwendeter Zuschüsse nicht zu erwarten sei. Auch er halte es für unerlässlich, dass sich der neue Rat des Themas Fachkräftemangel annehme. Meerbusch müsse als Arbeitgeber attraktiv sein und entsprechende Anreize müssten gefunden werden.

Die Abfrage der Betreuungsbedarfe bei den Trägern halte er dagegen für zweifelhaft und befürworte eine Abfrage unmittelbar bei den Eltern zum Bedarf nach Randzeitenbetreuung.

 

Ratsherr Eimer weist darauf hin, dass es ab dem kommenden Kindergartenjahr Landeszuschüsse für die praxisintegrierte Ausbildung – PIA – gebe, allerdings beschränkt auf die Kindertageseinrichtungen. Gleiches fehle jedoch für die Betreuung im Offenen Ganztag. Zudem weist er darauf hin, dass die Sicherstellung erweiterter Betreuungszeiten durch die Vielzahl von teilzeitbeschäftigten Erzieherinnen erschwert werde, deren Einsatz wiederum oftmals durch Betreuungszeiten der eigenen Kinder nur eingeschränkt möglich sei.

 

Sachkundige Bürgerin Driesel sieht eine Vielzahl von zu lösenden Problemen, so den eigenen Kinderbetreuungsbedarf der Kita-MitarbeiterInnen, fehlende Familienzeiten bei verschobenen Arbeitszeiten der Elternteile aufgrund mangelnder Randzeitenabdeckung, Betreuungsbedarfe Alleinerziehender. Besondere Bedeutung komme dabei der Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber zu, um MitarbeiterInnen zu finden und zu halten und auch die gebotene Flexibilität bei den Randzeiten leisten zu können.

 

Auf Nachfrage von beratendem Mitglied Rothfuchs hinsichtlich der Möglichkeit eines Platz-Sharing, das anderorts bereits praktiziert werde, erläutert Fachbereichsleiter Annacker, dass das Problem bereits seit einiger Zeit bekannt sei. Das Land arbeite bereits an Lösungen, konkrete Umsetzungsvorschläge blieben abzuwarten.

 

Ratsherr Bertholdt ergänzt, dass nicht nur die Arbeitszeiten für die Attraktivität der Arbeitsstelle relevant seien, sondern auch diverse weiche Faktoren eine Rolle spielten. Meerbusch befinde sich im Wettbewerb mit anderen Kommunen und auch den Freien Trägern, hohe Mietkosten und Grundstückspreise seien ebenso ein Faktor. Dieses Gesamtgefüge zufriedenstellend zusammenzuführen, halte er für schwierig.

 

Abschließend stimmt der Ausschuss der Beratungsvorlage einstimmig zu.

 

 

          


Abstimmungsergebnis:               einstimmig