Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 „Auf den Steinen / Düsseldorfer Straße“ für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten und 5 Stadthäusern mit Tiefgarage, Auf den Steinen 12, Meerbusch-Büderich für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB zu:

 

1.    Überschreitung der Baugrenze durch das MFH (gering)

2.    Überschreitung Baugrenze durch TG (erheblich, aber TG vollständig erdüberdeckt)

3.       Überschreitung der GRZ von 0,40 auf 0,50 (bedingt durch Terrassen)

4.       Überschreitung der GFZ von 0,8 auf 1,2 (bedingt durch Berechnung alte BauNVO)

5.       Überschreitung der Geschosszahl von I auf II geschossig (im Bereich der Stadthäuser)

6.       Änderung der zulässigen Nutzung „Geschäfts- und Bürogebäude“ zu Wohnhäusern bei den 4 Stadthäusern im nördlichen Bereich

 

Die Zustimmung wird unter der Bedingung erteilt, dass das Mehrfamilienhaus eine den Stadthäusern angepasste Klinkerfassade, offene Geländer und keine Vorsprünge des Staffelgeschosses erhält.

 


Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss. 


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

15

2

0