Sitzung: 17.06.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1149/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und
Liegenschaften stimmt den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 „Auf den Steinen / Düsseldorfer
Straße“ für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten
und 5 Stadthäusern mit Tiefgarage, Auf den Steinen 12, Meerbusch-Büderich für
folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB zu:
1.
Überschreitung der Baugrenze durch das MFH
(gering)
2.
Überschreitung Baugrenze durch TG (erheblich,
aber TG vollständig erdüberdeckt)
3. Überschreitung der GRZ von 0,40 auf 0,50 (bedingt durch Terrassen)
4. Überschreitung der GFZ von 0,8 auf 1,2 (bedingt durch Berechnung alte BauNVO)
5. Überschreitung der Geschosszahl von I auf II geschossig (im Bereich der Stadthäuser)
6. Änderung der zulässigen Nutzung „Geschäfts- und Bürogebäude“ zu Wohnhäusern bei den 4 Stadthäusern im nördlichen Bereich
Die Zustimmung wird unter der Bedingung erteilt, dass das Mehrfamilienhaus eine den Stadthäusern angepasste Klinkerfassade, offene Geländer und keine Vorsprünge des Staffelgeschosses erhält.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
|
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FDP |
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2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
15 |
2 |
0 |