Sitzung: 17.06.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: FB4/1140/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 266 „Ostara" für das Bauvorhaben
Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage,
Gottlieb-Daimler-Straße 19, Meerbusch-Osterath für folgende Tatbestände gemäß §
31 (2) BauGB zu:
1.
Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von
II auf Ill in Teilen des Ml und im GE
2.
Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe TH <
7,5 m im Ml um 2,6 m
3.
Überschreitung der festgesetzten Firsthöhe FH <
12,5 m im Ml um 90 cm
4.
Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe GH
13,0 m im GE um 40 cm
Befreiung von der Art der Nutzung - GE -
für Wohnzwecke in einem räumlich
stark untergeordneten Teilbereich des Gebäudes
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
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2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
15 |
2 |
0 |