Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt den nachfolgenden planungsrechtlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 266 „Ostara" für das Bauvorhaben Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, Gottlieb-Daimler-Straße 19, Meerbusch-Osterath für folgende Tatbestände gemäß § 31 (2) BauGB zu:

 

1.           Überschreitung der zulässigen Geschossigkeit von II auf Ill in Teilen des Ml und im GE

2.           Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe TH < 7,5 m im Ml um 2,6 m

3.           Überschreitung der festgesetzten Firsthöhe FH < 12,5 m im Ml um 90 cm

4.           Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe GH 13,0 m im GE um 40 cm

Befreiung von der Art der Nutzung - GE - für Wohnzwecke in einem räumlich

stark untergeordneten Teilbereich des Gebäudes 


Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss obigen Beschluss.


Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

 

2

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

15

2

0