Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss zieht die Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses an sich und beschließt, dass bezüglich der Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 11.12.2020

  • im Bereich der Einmündung Büdericher Allee wechselseitig mehrere Längsparker markiert werden,
  • an den beiden Fahrbahnrändern nördlich der Einmündung Büdericher Allee sog. Nasen mit ca. 1 m Breite als Querungshilfe montiert werden,
  • neben der Beschilderung VZ 136 (Vorsicht Kinder) auch zwei Piktogramme mit denselben Symbolen auf der Fahrbahn aufgebracht werden.

 

Ergänzender Beschluss des Ausschusses: Von der Einrichtung von Längsparkern vor Büdericher Allee Nr. 8 wird abgesehen.

 

 


Die Petentin der Bürgeranregung, Frau Böcker-Lehmhaus, für zu den Inhalten ihrer Anregung und den Gründen für die aus ihrer Sicht notwendigen Einrichtungen zur Regelung des Verkehrsflusses im Bereich Brühler Weg / Büdericher Allee aus.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage weist darauf hin, dass die Thematik bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.03.2020 beraten worden sei, die Beschlussvorlage sei zur heutigen Sitzung nochmals geändert worden, um den Inhalten der Anregung Rechnung zu tragen.

 

Es herrscht Konsens, dass auf die verwaltungsseitig vorgeschlagenen Längsparker vor dem Haus Büdericher Allee 8 verzichtet werden soll, um den Verkehrsfluss vom Parkplatz und aus der Tiefgarage des nebenliegenden Supermarktes nicht einzuschränken. Diese Längsparker seien nicht Teil der Bürgeranregung und nur als zusätzlicher Vorschlag seitens der Verwaltung eingebracht.

 

Sodann wird über den Beschlussvorschlag sowie die Ergänzung zum Verzicht auf die genannten Längsparker abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig