Sitzung: 28.05.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB2/0300/2020
Beschluss:
Der Haupt-, Finanz-
und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung der Stadt
Meerbusch Gespräche mit der Landesregierung führt und dabei folgendes fordert:
- Das
Versprechen der Landesregierung einzuhalten und die vom Bund an die Länder
für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel
(Integrationspauschale bzw. nunmehr „Pauschale für flüchtlingsbezogene
Zwecke“) in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 an die Kommunen
weiterleitet.
- Die Pauschalen
nach dem FlüAG auf den im „Lenk-Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten-Stand
anzuheben.
- Die Dauer des
Erstattungszeitraumes für Geduldete von derzeit 3 Monaten nach ablehnendem
Asylbescheid auszuweiten, solange diese Personen Leistungen nach dem
AsylbLG erhalten.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes führt aus, dass die Finanzierung im Bereich der
Geflüchteten durch den Bund und das Land für die Kommunen nicht auskömmlich
seien. Zusätzliche angekündigte Gelder sollten daher den Kommunen zur Verfügung
gestellt werden.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass durch den zuständigen Minister Dr. Stamp
bisher nur eine „akzeptable Lösung“ ohne weitere Ausführungen angekündigt
worden sei. Die bisherigen Pauschalen umfassten lediglich die ersten drei
Monate nach der Zuweisung, danach erfolge eine vollständige Finanzierung durch
die Kommunen. Eine Forderung zur Ausweitung der Kostenübernahme solle
zielgerichtet über den Städte- und Gemeindebund NRW erfolgen, der die
Interessen der Kommunen gegenüber dem Land vertrete und auch in der genannten
Thematik mit dem Land verhandle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig