Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, dass die Verwaltung der Stadt Meerbusch Gespräche mit der Landesregierung führt und dabei folgendes fordert:

 

  1. Das Versprechen der Landesregierung einzuhalten und die vom Bund an die Länder für die Integration von geflüchteten Menschen vorgesehenen Mittel (Integrationspauschale bzw. nunmehr „Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke“) in voller Höhe für die Jahre 2020 und 2021 an die Kommunen weiterleitet.
  2. Die Pauschalen nach dem FlüAG auf den im „Lenk-Gutachten“ ermittelten Ist-Kosten-Stand anzuheben.
  3. Die Dauer des Erstattungszeitraumes für Geduldete von derzeit 3 Monaten nach ablehnendem Asylbescheid auszuweiten, solange diese Personen Leistungen nach dem AsylbLG erhalten.

 


Ratsfrau Niederdellmann-Siemes führt aus, dass die Finanzierung im Bereich der Geflüchteten durch den Bund und das Land für die Kommunen nicht auskömmlich seien. Zusätzliche angekündigte Gelder sollten daher den Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass durch den zuständigen Minister Dr. Stamp bisher nur eine „akzeptable Lösung“ ohne weitere Ausführungen angekündigt worden sei. Die bisherigen Pauschalen umfassten lediglich die ersten drei Monate nach der Zuweisung, danach erfolge eine vollständige Finanzierung durch die Kommunen. Eine Forderung zur Ausweitung der Kostenübernahme solle zielgerichtet über den Städte- und Gemeindebund NRW erfolgen, der die Interessen der Kommunen gegenüber dem Land vertrete und auch in der genannten Thematik mit dem Land verhandle.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig