Die Vorsitzende Ratsfrau Kox erläutert, dass der Antrag auf eine Sondersitzung gemeinsam mit dem Jugendhilfeausschuss fehl laufe, da die Zuständigkeit für den Offenen Ganztag ausschließlich bei Ausschuss für Schule und Sport liege.

 

Bei den sonstigen Fragestellungen in den Anträgen und Anfragen zum Thema OGS bittet sie um Antwort durch die Verwaltung.

 

Erster Beigeordneter Maatz erklärt, dass der Arbeitskreis Schulentwicklung sich intensiv mit dem Thema OGS befasse und bereits begonnen habe, die Schulen in Büderich zu besuchen. Leider habe die Corona-Pandemie weitergehende Besuche verhindert, die aus seiner Sicht aber notwendig für eine ganzheitliche Betrachtung seien. Ohne diese Betrachtung und eine von der Verwaltung gefertigte, statistische Berechnung von prognostischen Betreuungsbedarfen für den Offenen Ganztag sei eine Planungsauftragsvergabe wie von der SPD-Fraktion gewünscht, nicht möglich. Die Verwaltung werde diese Grundlagen erarbeiten und im Arbeitskreis Schulentwicklung und den Gremien des Rates vorlegen.

 

Die Frage von Ratsherrn Billen nach den Kosten einer solchen Planung beantwortet StVD’in Piegeler. Ein Auftrag nach HOAI werde grundsätzlich immer nach Raumvolumen kalkuliert, die aber noch nicht bekannt seien. Demnach könne man derzeit nur schätzen, dass ein Planungsauftrag je Schule ca. 25.000 – 30.000 € kosten werde. Dies bedeute bei 8 Grundschulen ca. 240.000 €.

 

Im Anschluss an die Diskussion beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, ein Konzept analog der KiTa-Bedarfsplanung zu erstellen.