Da die mögliche Entscheidung, zwei zusätzliche OGS-Gruppen bereits für das Schuljahr 2020/21 einzurichten, überplanmäßige Haushaltsmittel im Haushalt 2020 nötig machen, wird dieser Antrag zuständigkeitshalber auf den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verwiesen.