Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zur Stellungnahme der Stadt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den nördlichen Konverter vom 15.04.2020.

 

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass der Entwurf der Stellungnahme, der zunächst den Fraktionen übersandt worden sei, in einer gemeinsamen Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden, dem Leiter BJ und dem mandatierten Rechtsanwalt Dr. Durinke abgestimmt worden seien. Die Stadt sei im Verfahren sowohl als Träger öffentlicher Belange, wie auch als Baugenehmigungs- und Planungsbehörde betroffen.

Weiterhin berichtet sie, dass das Bundesverfassungsgericht zu der bereits im Juli 2013 eingereichten Verfassungsbeschwerde Stellungnahmen aller zuständigen Ministerien und Behörden bis zum 20. Juli 2020 angefordert hätte. Dies sei ein positives Zeichen, bedeute jedoch noch nicht, dass das Gericht die Zulässigkeit der Beschwerde festgestellt hätte. Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als zuständige Genehmigungsbehörde im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sei durch die Bürgermeisterin aufgefordert worden, die Entscheidung zum Genehmigungsverfahren nicht vor einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu treffen.

 

Derweil habe Amprion nunmehr die Antragsunterlagen für das Verfahren der Bundesfachplanung zur Trasse A-Nord (Emden-Meerbusch) bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Unterlagen würden dort nun auf Vollständigkeit geprüft.

 

Ratsherr Peters und Ratsfrau Glasmacher äußern ihr Unverständnis, dass das Bundesverfassungsgericht erst nach nunmehr sieben Jahr tätig werde. Auf Nachfrage von Ratsfrau Glasmacher sagt Frau Bürgermeisterin Mielke-Westerlage zu, die Verfassungsbeschwerde den Fraktionen zu übersenden.

 

Weiterhin fragt sie an, ob Einwendungen von Bürgern, wie sie jetzt zum Thema Artenschutz vorgetragen worden seien, nachträglich zur Stellungnahme der Stadt im BImSch-Verfahren hinzugenommen werden können. Die Bürgermeisterin führt aus, dass sich die Stadt die Einwendungen nicht ungeprüft zu eigen machen könne, die Schreiben aber mit der Bitte um Einbeziehung an den RKN versenden wolle.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig