Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung zum Verzicht auf die Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesbetreuung und der Betreuung in der gebundenen und offenen Ganztagsschule sowie außerunterrichtlicher Betreuungsangebote der Primarstufe und der Sekundarstufe I im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020 vom 30.03.2020.

 

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erläutert, dass aufgrund der Pandemie das Betreuungsangebot nur im Rahmen einer Notbetreuung mit wenigen Kindern stattgefunden habe. Das Land NRW und stellv. für die Kommunen die kommunalen Spitzenverbände hätten sich deshalb für die Monate April und Mai auf einen Verzicht auf die Erhebung der Beiträge verständigt. Das Land habe eine 50%-Kostenbeteiligung zugesagt. Der Verzicht auf die Erhebung der Beiträge gelte vollumfänglich und unabhängig davon, ob Kinder im Rahmen der Notbetreuung betreut würden. Die städtischen Zahlungen an die Träger der Kindertageseinrichtungen, die Tagespflegepersonen und den OBV seien ungekürzt ausgezahlt worden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig