Beschluss:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, für die Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite Fraktionssitzungen neben Präsenzsitzungen auch als Telefon- bzw. Videokonferenz in Form von online-Sitzungen zuzulassen und für die Teilnahme ein Sitzungsgeld zu gewähren. Die Regelung gilt analog auch für Videokonferenzen der Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin.

 


Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass eine Zahlung von Sitzungsgeldern auch bei Durchführung von online-Sitzungen der Fraktionen in der Zeit des Vorliegens einer epidemischen Lange möglich sei, wenn dies zuvor beschlossen werde, jedoch einer vorherigen politischen Entscheidung bedürfe.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Peters nach einer rückwirkenden Zahlung, erklärt die Bürgermeisterin, dass sich die Bezirksregierung mit Schreiben vom 07.05. hierzu explizit geäußert habe und auf die Notwendigkeit der vorherigen Entscheidung hingewiesen habe.

 

Herr Becker regt an, dass die Möglichkeit von online-Sitzungen der Fraktionen auch unabhängig des Vorliegens einer epidemischen Lage gelten solle.

 

Ratsherr Rettig beantragt, den zweiten Satz des Beschlusses zur analogen Geltung für Sitzungen der Fraktionsvorsitzenden mit der Bürgermeisterin aus dem Beschluss zu streichen. Über diesen Antrag wird separat abgestimmt. Der Antrag zur Streichung des Satzes wird mehrheitlich abgelehnt (s. Abstimmungsergebnis).

 

Anmerkung; rechtliche Prüfung von BJ

Der Beratungsvorlage BM/1143/2020 liegen die Schreiben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW vom 17. und 24. April 2020 zugrunde, die sich in Überschrift und Regelungsgehalt alle auf Fragestellungen während des Bestehens einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite richten: „Hinweise zu aktuellen Verfahren und Vorgehensweisen im Zeitraum der Ausbreitung von COVID-19“. Und speziell zu den Fraktionssitzungen: „So können Fraktionssitzungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zur Vorbereitung der Gremienarbeit zum Beispiel als Telefon- bzw. Videokonferenzen, auch in Form von Online-Sitzungen, durchgeführt werden.

 

Eine generelle Möglichkeit der Gewährung von Sitzungsgeldern für online-Fraktionssitzungen besteht damit nicht.

 


Abstimmungsergebnis:

 

1)      Zu Satz 1 des Beschlusses:

 

einstimmig

 

2)      Zu Satz 2 des Beschlusses

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU                                     

6

2

SPD                                     

2

1

FDP                                     

1

1

Bündnis 90 / Die Grünen     

1

 

1

UWG                                   

 

1

Die Linke/Piraten                

 

1

Bürgermeisterin                  

 

1

Gesamt                               

9

1

8