Beschluss:

 

Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zieht der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich und beschließt:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das

 

-       im Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Düsseldorfer Straße,

-       im Südosten durch die bestehende Hotel- und Gewerbenutzung,

-       im Süden durch die Stadtgrenze zu Düsseldorf bzw. den Laacher Abzugsgraben sowie die Böhlerstraße auf Düsseldorfer Stadtgebiet und

-     im Südwesten und Nordwesten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt ist,

 

maßgebend ist der im Bebauungsplan Nr. 314 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

den Bebauungsplan Nr. 314, Meerbusch-Büderich SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße“ aufzustellen,

 

der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

- Sicherung der Entwicklungsflächen für einen Ersatzneubau des vorhandenen Gartenfachmarkts mit einer Gesamtverkaufsfläche von 6.700m².

- Ergänzung des Standortes durch einen Lebensmittelmarkt < 800 m² Verkaufsfläche

- städtebauliche Stärkung und Neuordnung des Standortes,

- verträgliche Entwicklung i.S.d. Einzelhandelskonzepts, des Immissionsschutzes sowie der verkehrlichen Neuerschließung über die Düsseldorfer Straße.

2.    Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher führt zu den Inhalten der Vorlage aus.

 

Es besteht Einvernehmen, die maximal zulässige Verkaufsfläche für das Gartencenter zu begrenzen und entsprechend festzusetzen. Dies entspreche dem Entwurf der Flächennutzungsplanänderung für Meerbuscher Gartencenter und solle im Sinne der Gleichbehandlung auch hier festgesetzt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig