Sitzung: 13.05.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1132/2020
Beschluss:
Aufgrund der
Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei
Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zieht der Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften an sich und beschließt:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt
Meerbusch beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch
(BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das
-
im
Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Düsseldorfer Straße,
-
im
Südosten durch die bestehende Hotel- und Gewerbenutzung,
-
im
Süden durch die Stadtgrenze zu Düsseldorf bzw. den Laacher Abzugsgraben sowie
die Böhlerstraße auf Düsseldorfer Stadtgebiet und
- im Südwesten und Nordwesten durch
landwirtschaftliche Flächen begrenzt ist,
maßgebend
ist der im Bebauungsplan Nr. 314 dargestellte Geltungsbereich gemäß § 9 (7)
BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
den Bebauungsplan Nr. 314, Meerbusch-Büderich “SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer
Straße“ aufzustellen,
der vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
- Sicherung der Entwicklungsflächen
für einen Ersatzneubau des vorhandenen Gartenfachmarkts mit einer
Gesamtverkaufsfläche von 6.700m².
- Ergänzung des Standortes durch einen Lebensmittelmarkt < 800 m²
Verkaufsfläche
- städtebauliche Stärkung und
Neuordnung des Standortes,
- verträgliche
Entwicklung i.S.d. Einzelhandelskonzepts, des Immissionsschutzes sowie der
verkehrlichen Neuerschließung über die Düsseldorfer Straße.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer dreiwöchigen
Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher führt zu den Inhalten der Vorlage aus.
Es besteht
Einvernehmen, die maximal zulässige Verkaufsfläche für das Gartencenter zu
begrenzen und entsprechend festzusetzen. Dies entspreche dem Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung für Meerbuscher Gartencenter und solle im Sinne der
Gleichbehandlung auch hier festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig