Beschluss:

 

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite zieht der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich und beschließt:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das

 

-       im Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Düsseldorfer Straße,

-       im Südosten durch die bestehende Hotel- und Gewerbenutzung,

-       im Süden durch die Stadtgrenze zu Düsseldorf bzw. den Laacher Abzugsgraben sowie die Böhlerstraße auf Düsseldorfer Stadtgebiet und

-     im Südwesten und Nordwesten durch landwirtschaftliche Flächen begrenzt ist,

 

maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des Flächennutzungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist,

 

die 116. Änderung des Flächennutzungsplans, Meerbusch-Büderich “SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße“ aufzustellen,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-      Sicherung der Entwicklungsflächen für einen Ersatzneubau

       des vorhandenen Gartenfachmarkts,

-      Ergänzung des Standortes durch einen Lebensmittelmarkt < 800 m² Verkaufsfläche,

-      städtebauliche Stärkung und Neuordnung des Standortes,

-      verträgliche Entwicklung i.S.d. Einzelhandelskonzepts, des Immissionsschutzes sowie der verkehrlichen Neuerschließung über die Düsseldorfer Straße

2.    Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer dreiwöchigen Auslegung der Planungsunterlagen durchzuführen.

 


Technischer Beigeordneter Assenmacher führt zu den Inhalten der Vorlage aus. Der geplante Einzelhandel sei in der neuerlichen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes berücksichtigt und für verträglich angesehen worden, nicht zuletzt aus der Entwicklung des naheliegenden Baugebietes „Areal Böhler II“ ergäben sich entsprechende Bedarfe.

 

Ratsherr Damblon und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklären die Zustimmung zum geplanten Vorhaben.

 

Ratsherr Rettig weist darauf hin, dass im Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes bezüglich aller Gartencenter im Stadtgebiet beabsichtigt werde, die Verkaufsflächen aller Gartencenter einheitlich zu begrenzen. Dies müsse hinsichtlich der Größe dieses Gartencenters entsprechend präzisiert und angeglichen werden. Es besteht Einvernehmen, dass eine derartige Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplanes (TOP 9) getroffen werden solle.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig