Sitzung: 13.05.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1133/2020
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der
Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter
Tragweite zieht der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die
Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich und
beschließt:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt
Meerbusch beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) Baugesetzbuch
(BauGB) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) für ein Gebiet, das
-
im
Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung an der Düsseldorfer Straße,
-
im
Südosten durch die bestehende Hotel- und Gewerbenutzung,
-
im
Süden durch die Stadtgrenze zu Düsseldorf bzw. den Laacher Abzugsgraben sowie
die Böhlerstraße auf Düsseldorfer Stadtgebiet und
- im Südwesten und Nordwesten durch
landwirtschaftliche Flächen begrenzt ist,
maßgebend
ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung des
Flächennutzungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die 116. Änderung des Flächennutzungsplans,
Meerbusch-Büderich “SO Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße“
aufzustellen,
die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
- Sicherung der
Entwicklungsflächen für einen Ersatzneubau
des vorhandenen
Gartenfachmarkts,
- Ergänzung
des Standortes durch einen Lebensmittelmarkt < 800 m² Verkaufsfläche,
- städtebauliche Stärkung und
Neuordnung des Standortes,
- verträgliche
Entwicklung i.S.d. Einzelhandelskonzepts, des Immissionsschutzes sowie der
verkehrlichen Neuerschließung über die Düsseldorfer Straße
2. Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer dreiwöchigen
Auslegung der Planungsunterlagen durchzuführen.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher führt zu den Inhalten der Vorlage aus. Der geplante
Einzelhandel sei in der neuerlichen Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
berücksichtigt und für verträglich angesehen worden, nicht zuletzt aus der
Entwicklung des naheliegenden Baugebietes „Areal Böhler II“ ergäben sich
entsprechende Bedarfe.
Ratsherr Damblon
und Ratsfrau Niederdellmann-Siemes erklären die Zustimmung zum geplanten
Vorhaben.
Ratsherr Rettig
weist darauf hin, dass im Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes bezüglich
aller Gartencenter im Stadtgebiet beabsichtigt werde, die Verkaufsflächen aller
Gartencenter einheitlich zu begrenzen. Dies müsse hinsichtlich der Größe dieses
Gartencenters entsprechend präzisiert und angeglichen werden. Es besteht
Einvernehmen, dass eine derartige Festsetzung im Rahmen des Bebauungsplanes
(TOP 9) getroffen werden solle.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig