Sitzung: 19.08.2020 Kulturausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: FB3/0298/2020
Beschluss:
Die FDP-Fraktion beantragt
erstens, dass die Unterschutzstellung der Ladestr. 3 in Meerbusch-Osterath (Güterschuppen)
angestrebt wird, und zweitens, dass sofern der Güterschuppen unter Schutz
gestellt ist, auch der Gebäudekomplex Ladestr. 1-3 eine Unterschutzstellung als
„Denkmalbereich“ (§2(3) DSchG) durch eine gemeindliche Satzung nach § 5 DSchG
erfährt.
Frau Roters (FB4) erklärt, dass es bereits eine Prüfung hinsichtlich der einzelnen Gebäude in der Ladestrasse seitens der Unteren und Oberen Denkmalbehörde gegeben habe. Hierbei wurde festgestellt, dass nur die Ladestr. 3 eine Denkmalwürdigkeit - aber keine Seltenheit - aufweist. Die anderen Gebäude nicht.
Daraufhin entbrannte eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der erneuten Prüfung und ob zwingend die Reihenfolge von Punkt eins und zwei, erst die Unterschutzstellung des Güterschuppens und dann die Unterschutzstellung des Ensembles, eingehalten werden müsse. Letztendlich entschied sich der Ausschuss, dem Antrag der FDP zu folgen.
Abstimmungsergebnis:
Punkt 1
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
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|
Bündnis 90/Die Grünen |
1 |
1 |
|
UWG |
|
1 |
|
Die Linke und Piratenpartei |
|
1 |
|
GESAMT |
14 |
2 |
1 |
Punkt 2
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
5 |
3 |
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
1 |
1 |
|
UWG |
|
1 |
|
Die Linke und Piratenpartei |
|
1 |
|
GESAMT |
11 |
5 |
1 |
Die Abstimmung von Punkt eins und zwei erfolgt in getrennten Abstimmungen. Beide Anträge werden mehrheitlich befürwortet.