Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die FDP-Fraktion beantragt erstens, dass die Unterschutzstellung der Ladestr. 3 in Meerbusch-Osterath (Güterschuppen) angestrebt wird, und zweitens, dass sofern der Güterschuppen unter Schutz gestellt ist, auch der Gebäudekomplex Ladestr. 1-3 eine Unterschutzstellung als „Denkmalbereich“ (§2(3) DSchG) durch eine gemeindliche Satzung nach § 5 DSchG erfährt.

 


Frau Roters (FB4) erklärt, dass es bereits eine Prüfung hinsichtlich der einzelnen Gebäude in der Ladestrasse seitens der Unteren und Oberen Denkmalbehörde gegeben habe. Hierbei wurde festgestellt, dass nur die Ladestr. 3 eine Denkmalwürdigkeit - aber keine Seltenheit - aufweist. Die anderen Gebäude nicht.

Daraufhin entbrannte eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit der erneuten Prüfung und ob zwingend die Reihenfolge von Punkt eins und zwei, erst die Unterschutzstellung des Güterschuppens und dann die Unterschutzstellung des Ensembles, eingehalten werden müsse. Letztendlich entschied sich der Ausschuss, dem Antrag der FDP zu folgen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Punkt 1

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

1

UWG

 

1

Die Linke und Piratenpartei

 

1

 

GESAMT

14

2

1

 

 

 

 

Punkt 2

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

5

3

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

1

1

UWG

 

1

Die Linke und Piratenpartei

 

1

 

GESAMT

11

5

1

 

Die Abstimmung von Punkt eins und zwei erfolgt in getrennten Abstimmungen. Beide Anträge werden mehrheitlich befürwortet.