Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, als Vorsitzenden der Einigungsstelle Herrn Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Düsseldorf Wulfrath Göttling, Am Mönchgraben 45, 40597 Düsseldorf sowie als stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Richter am Arbeitsgericht Dr. Stefan Klein, Millrather Straße 35, 40591 Düsseldorf, zu berufen. Die Benennung der Beisitzer als Vertreter der obersten Dienstbehörde erfolgt im Einzelfall durch den Bürgermeister als Leiter der Dienststelle.

Des Weiteren beschließt der Rat, dem Vorsitzenden bzw. dem stellvertretenden Vorsitzenden gem. § 67 Abs. 2 i.V.m. § 3 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen eine Zeitaufwandsentschädigung je Stunde in der dort genannten aktuellen Höhe zu zahlen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig