Sitzung: 13.05.2020 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
Messstelle
Fluglärm in Büderich (Bezugnahme zu Beschlusskontrolle)
Frau Glasmacher
mahnt die Einrichtung einer weiteren Meßstelle in Büderich an.
Anmerkung:
Der Flughafen
Düsseldorf nimmt kurzfristig Kontakt zum Eigentümer des Grundstückes Am Roten
Kreuz 13 in Büderich auf, auf dem die Messstelle bereits erstmals aufgestellt
wurde. Aufgrund des pandemiebedingt derzeit stark eingeschränkten Flugbetriebes
empfiehlt es sich jedoch, mit der Aufstellung zu warten, um adäquate Ergebnisse
zur Lärmbelastung zu erhalten.
„Zustimmungserklärungen“
nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO n.F.
Ratsfrau Dr.
Schomberg und Ratsherr Peters sind der Auffassung, dass die Ausschüsse –
zumindest der APL und BauU wieder tagen sollten. Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage erklärt, dass im Rahmen des Zustimmungsverfahrens bis zum
14.06.2020 sowohl die Zuständigkeit der Ausschüsse als auch des Rates auf den
Hauptausschuss übertragen sei. Ratsherr Damblon weist daraufhin, dass die
Regelung nur noch für einen Monat gelte.
Anmerkung Prüfung
BJ
Die als Formular
ausgestaltete Zustimmungserklärung war Anhang eines Schreibens der
Bürgermeisterin vom 21. April 2020 an die Mitglieder des Rates. Auf dieses
Schreiben nimmt die Zustimmungserklärung ausdrücklich Bezug, indem sie
formuliert: „Unter Bezugnahme auf das Schreiben der Bürgermeisterin vom 21.
April 2020 erkläre ich mein Einverständnis, dass […]“.
In dem Schreiben
selbst wird nach einführender Erläuterung der Änderung der Gemeindeordnung in §
60 aus Anlass der Coronakrise auf die Videokonferenz mit den Vorsitzenden der
im Rat vertretenen Fraktionen am 20. April 2020 Bezug genommen und ausgeführt,
dass man sich darauf verständigt habe, „von der Möglichkeit der Delegation aller Entscheidungen auf
den Haupt- und Finanzausschuss befristet bis zum 14. Juni 2020 Gebrauch zu
machen“.
Bereits daraus ist
ersichtlich, dass nicht nur die Ratsentscheidungen selbst, sondern auch alle
Ausschüsse gemeint sind. Diese Auslegung wird bestärkt durch die nachfolgenden
Erläuterungen in dem Schreiben, in dem es heißt: „Hierzu
soll
es aus fachlichen Gründen nur eine
Ausnahme
geben. […] Da der (Schul-)Ausschuss sich in seiner speziellen Besetzung auch
mit beratenden Mitgliedern aus Schule […] befasst hat, soll die Verabschiedung
des Konzepts im Fachausschuss erfolgen“.
Auch daraus geht
hervor, dass von der Delegation der Entscheidungsbefugnisse alle Ausschüsse –
außer dem Schulausschuss – betroffen sind. Warum sollte der Schulausschuss
sonst als einzige Ausnahme explizit erwähnt werden, wenn auch alle anderen
Ausschüsse von der Delegation nicht erfasst gewesen wären?
Auch die weitere
Formulierung der Zustimmungserklärung selbst spricht nicht für die gegenteilige
Auslegung. Denn mit der Delegation aller Entscheidungsbefugnisse des Rates auf
den Haupt- und Finanzausschuss ist auch die in § 41 Abs. 2 und 3 GO geregelte
Befugnis des Rates übertragen worden, die Zuständigkeiten und Entscheidungen
der Fachausschüsse wieder an sich zu ziehen. Dementsprechend heißt es auch in
allen Vorlagen, die an sich Entscheidungen der Fachausschüsse betreffen, dass
der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des …
Ausschusses an sich zieht. Auch das würde ansonsten keinen Sinn machen.
Bewerbung
zur Teilnahme am Wettbewerb „Europaaktive Kommune“
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes fragt an, inwiefern eine Bewerbung der Stadt zum Titel
„Europaaktive Kommune“ möglich sei, die Bewerbungsfrist sei vom 09.05. auf den
26.06. verlängert worden.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage berichtet, dass eine städtische Bewerbung hierzu in Arbeit
sei.
Anzahl
der Sozialwohnungen im Stadtgebiet
Ratsherr Becker
erfragt die Zahl der derzeit vorhandenen und geplanten Sozialwohnungen in
Meerbusch an. Eine entsprechende Übersicht ist dem Protokoll als Anlage 1
beigefügt.
Die Bürgermeisterin
schließt die Sitzung um 19:30 Uhr