Messstelle Fluglärm in Büderich (Bezugnahme zu Beschlusskontrolle)

 

Frau Glasmacher mahnt die Einrichtung einer weiteren Meßstelle in Büderich an.

 

Anmerkung:

Der Flughafen Düsseldorf nimmt kurzfristig Kontakt zum Eigentümer des Grundstückes Am Roten Kreuz 13 in Büderich auf, auf dem die Messstelle bereits erstmals aufgestellt wurde. Aufgrund des pandemiebedingt derzeit stark eingeschränkten Flugbetriebes empfiehlt es sich jedoch, mit der Aufstellung zu warten, um adäquate Ergebnisse zur Lärmbelastung zu erhalten.

 

„Zustimmungserklärungen“ nach § 60 Abs. 1 S. 2 GO n.F.

 

Ratsfrau Dr. Schomberg und Ratsherr Peters sind der Auffassung, dass die Ausschüsse – zumindest der APL und BauU wieder tagen sollten. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage erklärt, dass im Rahmen des Zustimmungsverfahrens bis zum 14.06.2020 sowohl die Zuständigkeit der Ausschüsse als auch des Rates auf den Hauptausschuss übertragen sei. Ratsherr Damblon weist daraufhin, dass die Regelung nur noch für einen Monat gelte.

 

 

Anmerkung Prüfung BJ

Die als Formular ausgestaltete Zustimmungserklärung war Anhang eines Schreibens der Bürgermeisterin vom 21. April 2020 an die Mitglieder des Rates. Auf dieses Schreiben nimmt die Zustimmungserklärung ausdrücklich Bezug, indem sie formuliert: „Unter Bezugnahme auf das Schreiben der Bürgermeisterin vom 21. April 2020 erkläre ich mein Einverständnis, dass […]“.

 

In dem Schreiben selbst wird nach einführender Erläuterung der Änderung der Gemeindeordnung in § 60 aus Anlass der Coronakrise auf die Videokonferenz mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen am 20. April 2020 Bezug genommen und ausgeführt, dass man sich darauf verständigt habe, „von der Möglichkeit der Delegation aller Entscheidungen auf den Haupt- und Finanzausschuss befristet bis zum 14. Juni 2020 Gebrauch zu machen“.

 

Bereits daraus ist ersichtlich, dass nicht nur die Ratsentscheidungen selbst, sondern auch alle Ausschüsse gemeint sind. Diese Auslegung wird bestärkt durch die nachfolgenden Erläuterungen in dem Schreiben, in dem es heißt: „Hierzu soll es aus fachlichen Gründen nur eine Ausnahme geben. […] Da der (Schul-)Ausschuss sich in seiner speziellen Besetzung auch mit beratenden Mitgliedern aus Schule […] befasst hat, soll die Verabschiedung des Konzepts im Fachausschuss erfolgen“.

Auch daraus geht hervor, dass von der Delegation der Entscheidungsbefugnisse alle Ausschüsse – außer dem Schulausschuss – betroffen sind. Warum sollte der Schulausschuss sonst als einzige Ausnahme explizit erwähnt werden, wenn auch alle anderen Ausschüsse von der Delegation nicht erfasst gewesen wären?

Auch die weitere Formulierung der Zustimmungserklärung selbst spricht nicht für die gegenteilige Auslegung. Denn mit der Delegation aller Entscheidungsbefugnisse des Rates auf den Haupt- und Finanzausschuss ist auch die in § 41 Abs. 2 und 3 GO geregelte Befugnis des Rates übertragen worden, die Zuständigkeiten und Entscheidungen der Fachausschüsse wieder an sich zu ziehen. Dementsprechend heißt es auch in allen Vorlagen, die an sich Entscheidungen der Fachausschüsse betreffen, dass der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Entscheidung des … Ausschusses an sich zieht. Auch das würde ansonsten keinen Sinn machen.

 

Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb „Europaaktive Kommune“

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes fragt an, inwiefern eine Bewerbung der Stadt zum Titel „Europaaktive Kommune“ möglich sei, die Bewerbungsfrist sei vom 09.05. auf den 26.06. verlängert worden.

 

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage berichtet, dass eine städtische Bewerbung hierzu in Arbeit sei.

 

Anzahl der Sozialwohnungen im Stadtgebiet

 

Ratsherr Becker erfragt die Zahl der derzeit vorhandenen und geplanten Sozialwohnungen in Meerbusch an. Eine entsprechende Übersicht ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Bürgermeisterin schließt die Sitzung um 19:30 Uhr