Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Ausschuss nimmt die Beschlusskontrolle zur Kenntnis. Ergänzend hierzu führt Herr Dr. Saturra zu folgenden Rechtsstreiten aus.

 

Caratgas GmbH / Krefelder Hafen

 

Zuletzt wurde in der Ratssitzung am 13.02.2020 über den aktuellen Stand in Sachen Caratgas GmbH / Krefelder Hafen berichtet, so dass auf das damalige Protokoll verwiesen wird. Nochmal kurz zur Erinnerung: Vor knapp zwei Jahren hatte das Unternehmen Caratgas GmbH für die Ansiedlung eines Flüssiggaslagers im Krefelder Hafen eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt. Die Stadt Meerbusch hatte sich im damaligen Behördenbeteiligungsverfahren mit einer anwaltlich verfassten Stellungnahme gegen dieses Vorhaben ausgesprochen, und zwar aus zwei Hauptgründen:

 

Zum einen waren im Rahmen der Untersuchungen der entstehenden Verkehre die Auswirkungen auf das Meerbuscher Stadtgebiet überhaupt nicht analysiert und folglich auch nicht berücksichtigt worden. Zum anderen spricht das Vorhaben gegen den mit der Stadt Krefeld bestehenden Gebietsänderungsvertrag aus dem Jahre 1978. Danach dürfen auf Krefelder Stadtgebiet in einem Abstand von 500 m zur Meerbuscher Stadtgrenze keine Betriebe angesiedelt werden, die unzumutbare Emissionen verursachen.

 

Im Januar 2020 hat die Bezirksregierung dieses Vorhaben genehmigt, worüber in der Ratssitzung am 13.02.2020 berichtet wurde. Da kurz danach die Klagefrist ablief, hat die Verwaltung über ihren Anwalt vorsorglich Klage gegen den Genehmigungsbescheid eingereicht. Daraufhin hat die Bezirksregierung die sofortige Vollziehbarkeit des Genehmigungsbescheides angeordnet, worauf die Stadt mit einem Eilantrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes dagegen reagiert hat.

 

In den jeweiligen Schriftsätzen hat die Bezirksregierung so argumentiert, dass die Stadt Meerbusch durch die zusätzlichen Verkehre nicht betroffen sei, da in den entsprechenden Ortsteilen (Lank-Latum und Nierst) LKW-Durchfahrtsverbote angeordnet worden seien. Somit würden sämtliche LKW-Verkehre über Krefelder Stadtgebiet abgewickelt, so dass sie auf Meerbuscher Stadtgebiet zu recht nicht berücksichtigt worden seien.

 

Hier bleibt die Entscheidung des Gerichts im vorläufigen Verfahren zunächst abzuwarten. BJ schätzt die Erfolgsaussichten der Stadt als gering ein. Sollte der Eilantrag abgelehnt werden, wäre zu überlegen, ob auch die Klage in der Hauptsache zur Vermeidung weiterer Kosten zurückgenommen wird.

 

 

Bauvorhaben Am Eisenbrand

 

Das Bauvorhaben am Eisenbrand war bereits des Öfteren Gegenstand der politischen Diskussion und der Berichterstattung in der Presse. Die Verwaltung hatte dem Bauherrn im Oktober 2019 eine Genehmigung für die Errichtung von fünf Mehrfamilienwohnhäusern erteilt.

 

Dagegen haben sich im Dezember 2019 mehrere Nachbarn des Vorhabens mit Klagen und Eilanträgen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gewehrt. Über die Eilanträge hat das Verwaltungsgericht bereits im Februar d.J. entschieden und sie abgelehnt. Tragender Grund ist die Feststellung, dass die erteilte Baugenehmigung nicht gegen Nachbarschutz vermittelnde Vorschriften des öffentlichen Rechts verstoße. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffenden Baugrundstücke planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB oder dem unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB zuzuordnen seien.

 

Gegen die Eilentscheidungen habe die unterlegenen Nachbarn Beschwerden beim Oberverwaltungsgericht NRW erhoben, sind dort aber auch wieder unterlegen. Denn mit Eilbeschlüssen aus April d.J. hat das OVG die Beschwerden mit der Begründung zurückgewiesen, dass die rechtlichen Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts zutreffend und nicht zu beanstanden seien.

 

Nun bleiben die Entscheidungen des Ausgangsgerichts in der Hauptsache abzuwarten.

 

 

Villa Jansen / BISS

 

Im letzten Jahr hatte die Stadt auf entsprechenden politischen Beschluss hin die Denkmaleigenschaft der Villa Jansen in Lank-Latum prüfen lassen und – da das beim LVR für die Denkmalpflege zuständige Amt dies entsprechend positiv begleitet hat – das Gebäude in die Denkmalliste der Stadt eingetragen.

 

Dagegen erhob der neue Eigentümer der Immobilie Klage vor dem Verwaltungsgericht, die nun – nach einem umfassenden Ortstermin in der Villa Jansen im Februar d.J. – mit Urteil vom 23.04.2020 abgewiesen worden ist. Das Gericht hat damit den Standpunkt von Stadt und LVR bestätigt und die Villa als bedeutend für die Geschichte des Menschen eingestuft, für deren Erhaltung und Nutzung wissenschaftliche, hier architekturhistorische Gründe vorliegen.

 

Gegen das Urteil hat die Gegenseite bereits einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW gestellt. Nun bleibt abzuwarten, ob das OVG die Berufung zulässt.

 

Im Anschluss informiert Techn. Beigeordneter Assenmacher zur Regionalplanänderung.

 

1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf (RPD) „Mehr Wohnbauland am Rhein“

 

Aufgrund deutlicher Veränderungen in der Bevölkerungsentwicklung im Vergleich zu den Annahmen, die dem Regionalplan Düsseldorf bisher zu Grunde lagen, wurden im Rahmen der 1. Regionalplanänderung „Mehr Wohnbauland am Rhein“ rund 100 neue Flächen (rund 1.500 ha) als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) im gesamten Planungsgebiet des Regionalrates Düsseldorf gegenüber der geltenden Fassung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) neu dargestellt oder haben eine Änderung in ihrer Siedlungsbereichsdarstellung erfahren. In einem integrierten Flächenranking, welches gemeinsam mit den Städten und Gemeinden entwickelt worden ist, wurden insgesamt über 250 Flächen untersucht und bewertet.

 

Auf Meerbuscher Stadtgebiet hatte die Bezirksregierung insgesamt sechs neue Flächen zur Ausweisung als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ vorgeschlagen:

 

1. Büdericher Straße

2. Forsthausweg

3. Meerbuscher Straße/Mönkesweg

4. Erweiterung Kamper Hof

5. Krefelder-Straße/Hinstenweg

6. Lohweg

 

Per Beschlüsse des Rates vom 26.09.2019 und 13.02.2020 wurden im Zuge der Stellungnahmen der Stadt Meerbusch folgende Flächen für den neuen Regionalplan empfohlen:

 

2. Forsthausweg

6. Lohweg

 

Im weiteren Verfahren zur 1. Änderung des Regionalplanes Düsseldorf gab es zwei Beteiligungsrunden, in beiden Runden waren Vertreter der Stadt Meerbusch anwesend.

 

Der Regionalrat hat nunmehr in seiner Sitzung am 08.05.2020 folgende Flächen auf Meerbuscher Stadtgebiet zur Ausweisung als „Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB)“ beschlossen:

 

2. Forsthausweg

3. Meerbuscher Straße/Mönkesweg

4. Erweiterung Kamper Hof

5. Krefelder-Straße/Hinstenweg

6. Lohweg

 

 

Einvernehmlich verständigt sich der Ausschuss, dass der

Lagebericht „Coronavirus“ schriftlich erfolgt:

 

Seit dem 24.02.2020 erfolgt eine systematische Erfassung und Fortschreibung des Infektionsgeschehens durch den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt. Seit Beginn der Erfassung wurden im RKN 668 Personen positiv auf das Coronavirus getestet, 18 Personen sind infolge einer Infektion verstorben. In Meerbusch wurden 91 Personen positiv getestet, 1 Person ist verstorben.

Mit Stand vom 13.05.2020, 5 Uhr liegen folgende aktuelle Infektionszahlen vor:

 

Rhein-Kreis Neuss:

  • 67 Infizierte, davon 23 in stationärer Behandlung, Höchststand der Infizierten im RKN am 01.04. mit 263 Fällen
  • in Quarantäne derzeit 267 Personen, davon 47 symptomatisch, Höchststand der Personen in Quarantäne am 01.04. mit 1.195 Personen

Meerbusch:

  • derzeit fünf Infizierte, davon zwei in stationärer Behandlung, Höchststand der Infizierten in Meerbusch am 26.03. mit 36 Infizierten 
  • in Quarantäne derzeit 51 Personen, davon fünf symptomatisch, Höchststand der Personen in Quarantäne am 24.03. mit 115 Personen

Seitens des Landes NRW gelten derzeit drei wesentliche Regelungsbereiche bezogen auf die Corona-Pandemie:

 

  • Coronaschutzverordnung (CoronaschutzVO),
  • Corornaeinreiseverordnung (Corona-EinreiseVO),
  • Coronabetreuungsverordnung (CoronabetretungsVO)

 

Ausnahmen im Bereich der CoronabetretungsVO für Schulen werden durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW durch sog. Schulmails (mittlerweile über 20) versandt.  Adressat dieser Schulmails sind die Schulleitungen, Erlasse und Fachempfehlungen des Familienministeriums (18 Stück bis zum 11.05.) für den Bereich Kindertagesbetreuung ergehen an das Jugendamt.

 

Im Zuge der Notbetreuung erfolgt eine standardisierte Abfrage jeweils mittwochs für Kinder von Eltern, die in systemrelevanten Berufsgruppen tätig sind, zwischenzeitlich ist eine Erweiterung der Anspruchsgruppen für die Notbetreuung auf Alleinerziehende sowie im häuslichen Umfeld gefährdete Kinder ergangen, ebenso sind die anspruchsberechtigten Berufsgruppen zum 23.04. letztmalig erweitert worden.

 

Folgende Zahlen ergeben sich für die Notbetreuung in Meerbusch:

a)            Schulen

In den acht Grundschulen mit 2.151 Schüler*innen wurden in der letzten Märzwoche insgesamt 31 Schüler*innen betreut, zum 07.05. 105.

In den fünf weiterführenden Schulen mit 3.300 Schüler*innen wurden in der letzten Märzwoche 3 Schüler*innen betreut, zum 07.05. 13.

 

b)            Kindertagesstätten

In den 27 Kindertagesstätten mit 2.100 Plätzen wurden in der letzten Märzwoche 44 Kinder betreut, am 07.05. 281 (hiervon 105 in den zehn städt. Einrichtungen). Dies entspricht einer Auslastung von 14%.

 

c)             Tagespflege

Die 68 Tagespflegestellen mit 260 Plätzen betreuten in der letzten Märzwoche 7 Kinder, zum 07.05. 57. Dies entspricht einer Auslastung von 22%.

 

Seit dem 11.05. erfolgt eine stufenweise Rückkehr in den Unterricht an Schulen sowie eine weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung:

a)    Schulen: Seit dem 23.04. erfolgt verpflichtender und freiwilliger Unterricht an weiterführenden Schulen für Abschlussklassen und Abiturklassen, ab dem 07.05. für Viertklässler an den Grundschulen, seit dem 11.05. werden die Jahrgangsstufen 1 bis 4 im tageweisen Wechsel unterrichtet, an den weiterführenden Schulen die Schüler*innen, die in 2021 Abitur ablegen. An der Realschule werden die Klassen 5 bis 9 im rollierenden System unterrichtet, ab dem 26.05. erfolgt dies ebenso an den Gymnasien und der Gesamtschule.

 

b)    Kitas/Kindertagespflege: Ab dem 14.05. ist die Betreuung in der Kindertagespflege für 2-jährige möglich sowie in allen Einrichtungen für Kinder, die Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket haben, ab 28.05. erfolgt zusätzlich die Betreuung der Vorschulkinder, ab dem 11.06. sollen nach derzeitigem Stand alle Kinder in die Betreuung kommen, die entsprechenden Regelungen hierzu sind noch offen.

 

Folgend die Lockerungen der CoronaschutzVO ab Montag, 11.05.:

  • Personen aus max. 2 häusl. Gemeinschaften dürfen zusammentreffen.
  • Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist im Einzelhandel und ÖPNV Pflicht, allerdings ohne Festsetzung eines Bußgeldes im Bußgeldkatalog. Das verpflichtende Tragen gilt im Zuge weiterer Öffnungen auch für die entsprechenden Einrichtungen.
  • Unterricht in VHS und Musikschule kann wieder stattfinden (unter Wahrung des Abstandsgebotes von 1,5m und 5m² Raumfläche pro Person).
  • Konzerte und Aufführungen im Freien dürfen stattfinden – unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes sowie eines Hygienekonzepts. Erlaubt sind max. 100 Personen. Für Veranstaltungsräume bestehen noch keine Regelungen und Erlaubnisse.
  • Kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb auf Sportanlagen und Hallen ist möglich, jedoch kein Mannschaftssport. Die Nutzung von Dusch- und Waschräumen ist untersagt.
  • Die Öffnung der Freibäder erfolgt ab dem 19.05., der Hallenbäder ab 30.05. – Regelungen hierzu stehen noch aus.
  • Handel und Messen sind geöffnet bei Regelung von Hygienestandards und des Zutritts (1 Person pro 10m²).
  • Das Verbot von Großveranstaltungen besteht bis 31.08.
  • Die Öffnung der Gastronomie unter Hygieneauflagen ist erfolgt.
  • Ab 17.05. sind wieder Übernachtungsmöglichkeiten in Hotels gegeben.
  • Ab 20.05. bestehen Besuchsmöglichkeiten in Krankenhäusern auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Infektionsschutzgesetzes.
  • Grundsätzlich besteht ein Beschränkungskonzept, wenn die Zahl von 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage überschritten wird.
  • Die Umsetzung und Kontrolle der vorgenannten Maßnahmen obliegt dem Ordnungsamt, was zu einer hohen Inanspruchnahme führt.
  • Die Städtische Wirtschaftsförderung informiert seit Beginn der Krise tagesaktuell mehr als 600 Unternehmer, Einzelhändler und Gaststättenbetreiber über Änderungen der Coronaschutzverordnung und über Programme aus dem Rettungsschirm des Bundes und des Landes. Hier bestand eine hohe Nachfrage in den ersten 3 Wochen, auch nach Unterstützungsangeboten zur Beantragung dieser Hilfen.
  • Die Verwaltung wurde ab dem 15.03. geschlossen, ab 28.04. erfolgte die Öffnung der Bibliothek in Büderich, ab 04.05. auch in Lank, die Filiale in Osterath bleibt aufgrund räumlicher Bedingungen geschlossen, ebenso wie das Hallenbad aufgrund der Vorgaben der CoronaschutzVO.
  • Seit dem 04.05. ist die Verwaltung geöffnet, der Publikumsverkehr soll möglichst nach Anmeldung erfolgen, ein Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen, jeder Besucher wird mit Name, Anschrift und Grund des Anliegens registriert.
  • Übersicht zur Auswertung der Besucherlisten in publikumsintensiven Bereichen in KW 19 (04.05. - 09.05.)

·      Bürgerbüros 324, davon Büderich 127, Osterath 81, Lank 116

·      Gewerbemeldestelle 15

·      Bauaufsicht 18

·      Soziales 136, davon Asyl 31

·         Bibliothek 453, davon Büderich 333, Lank 120, Osterath geschlossen

 

·           Für die Mitarbeiter*innen wurden frühzeitig die Gleitzeitregelungen ausgeweitet, um Eltern die Betreuung der Kinder zu ermöglichen. Weiterhin wurden die Möglichkeiten der Heimarbeit erweitert, insbesondere mit dem Ziel, Mehrfachbesetzungen in Büros zu vermeiden. Für alle Mitarbeiter*innen wurde ein Maßnahmenkonzept zum Infektionsschutz im Arbeitsschutzausschuss erarbeitet, zu dessen Mitgliedern u.a. auch der Betriebsarzt der Stadt gehört. Darüber hinaus sind schriftliche Mitarbeiterinformationen ergangen, der Personalrat ist ständiges Mitglied der „Koordinierungsgruppe Coronavirus“.

 

·           Weiterhin besteht ein regelmäßiger Austausch zwischen den Bürgermeistern und dem Landrat, den Landräten und der Regierungspräsidentin, am 14.05. findet zudem die 3. Telefonkonferenz der Bürgermeister mit Ministerin Scharrenbach statt.