Herr Dr. Bickenbach stellt Fragen zum Konverter und zum Tätigwerden des Bundesverfassungsgerichtes. Bürgermeisterin Mielke-Westerlage führt aus, dass die Beschwerde gegen das Bundesbedarfsplangesetz, in dem das Umspannwerk in Osterath als Netzverknüpfungspunkt festgelegt sei, bereits im Juli 2013 eingereicht wurde. Vor rd. 2 Jahren habe das Verfassungsgericht im Verfahren eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur eingeholt. Die Stadt habe im Zeitverlauf das Gericht immer wieder über die laufende Entwicklungen infomiert. Bis zum 20. Juli 2020 seien alle Bundes- und Landesbehörden und deren Gremien gebeten worden, zur Klage der Stadt Stellung zu nehmen.

 

Das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichtes sei rechtlich als positives Signal zu bewerten, das Gericht habe aber selbst darauf hingewiesen, dass die Zustellung einer Beschwerde keine Entscheidung über die Annahme darstelle und keine Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten zulasse. Die Stadt habe den Rhein-Kreis Neuss als Genehmigungsbehörde im laufenden BimSch-Verfahren gebeten, eine Entscheidung bis zur Entscheidung des Gerichtes zurückzustellen. 

 

Hinsichtlich der Fahrradrouten, die sich im Bereich der beabsichtigten Konverterfläche befänden, würde im Falle des Baus eine neue Wegeführung gesetzt, dies sei nicht zuletzt auch Teil des landschaftspflegerischen Begleitplanes.

 

 

Frau Dr. Blaum, fragt, ob die Stadt im Verfahren der 2. Offenlage der Gutachten zur Kapazitätserweiterung am Flughafen Düsseldorf eine Stellungnahme abgebe. Dies wird von

Bürgermeisterin Mielke-Westerlage bejaht. Zur Auswertung der Unterlagen habe das Städtebündnis die Fa. RegioConsult beauftragt. Die Stellungnahme solle zur Beschlussfassung voraussichtlich am 10.06. in den Ausschuss gebracht werden.

 

Auf die Frage, ob sich die Stadt an der Kompensation der pandemiebedingten Umsatzausfälle der Rheinbahn im öffentlichen Personennahverkehr beteilige, erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass entsprechende Forderungen bisher nicht formuliert worden seien.

 

Zur Frage des weiteren Verfahrens zum Bebauungsplan 271 erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass diesbezüglich derzeit eine Abstimmung in der Verwaltung erfolge.

 

Zur Entwicklung des „Areals Böhler II“ erklärt die Bürgermeisterin auf Nachfrage, dass am stringenten Zeitplan festgehalten werden solle. Die Stadt habe selbst ein Interesse an der zeitnahen Entwicklung des Gebietes, da dort die Möglichkeit des Baus einer 3-zügigen Grundschule mit Turnhalle sowie einer weiteren Kindertagesstätte bestünde. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Büderich ergäben sich in den kommenden Jahr hierzu dringende Bedarfe.

 

Zum Trassenverlauf der U81 führt Herr Technischer Beigeordneter Assenmacher aus, dass ein Gespräch hierzu mit der zuständigen Dezernentin der Stadt Düsseldorf stattgefunden habe, ein konkreter Trassenverlauf der U81 im Bereich Büderich sei jedoch noch nicht festgelegt worden, dies solle im weiteren Verfahren erfolgen.

 

Auf weitere Nachfrage von Frau Dr. Blaum erklärt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass  für den Zeitraum der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite bis zum 14.06.der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die Zuständigkeit des Rates und seiner Ausschüsse übernehme..