Sitzung: 12.09.2012 Jugendhilfeausschuss
Erste
Beigeordnete Mielke-Westerlage stellt Frau Rosalia Helbig vor, der seit
01.07.2012 im Jugendamt Meerbusch die Leitung des Allgemeinen Soziales Dienstes
obliegt. Vorsitzende Schoppe begrüßt Frau Helbig im Namen des Ausschusses und
wünscht allseits eine gute Zusammenarbeit.
Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet sodann zu folgenden Punkten:
2. Krippengipfel
Am
30.08.2012 fand unter Leitung von Ministerin Schäfer der 2. Krippengipfel mit
50 Vertretern aus Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Landtagesfraktionen
und der freien Wohlfahrsverbände statt.
Die
Ministerin informierte darüber, dass nach den Zahlen zum 3. Zwischenbericht zur
Evaluation des Kinderförderungsgesetzes 70% der Eltern einen U 3-Platz mit 25
Std. wünschten, aktuell aber 58% in der 45 Std.-Betreuung seien. Im Rahmen der
nächsten KiBiz-Reform solle es hier eine Nachsteuerung geben. Aktuell ist ein
Platzsharing rechtlich nicht möglich.
Von
kommunaler Seite wurden insbesondere die Probleme der Finanzierung von
Ausbaumaßnahmen diskutiert. Die Finanzierungsfragen sind auch die
Hauptproblemfelder, die der vom Ministerium eingesetzten Task Force vorgelegt
werden.
Ein
weiteres Thema war die Flexibilisierung der Gruppen. Die Ministerin hat zum
Ausdruck gebracht, dass bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen und einer
Anpassung des Personalschlüssels auch mehr Kinder/Gruppe aufgenommen werden
können. Nach den Ausführungen der Ministerin hat NW bei den U 3-Kindern die
beste Betreuungsrelation.
Belastungsausgleich
Am
12.10.2010 hat der Verfassungsgerichtshof NW festgestellt, dass § 1 a des
Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht mit der
Landesverfassung vereinbar sei, weil es an einer Kostenregelung fehle. Im
Rahmen eines Belastungsausgleichsgesetzes wird sich das Land künftig mit einem
höheren Anteil an den Kindpauschalen an den Kosten beteiligen. Der prozentuale
Anteil an den Kindpauschalen des Landes für U 3-Kinder erhöht sich um 19,96 %.
Für
die Kita-Jahre 2011/12 und 2012/13 soll ein Ausgleich im Rahmen einer Einmalzahlung
erfolgen. Diese soll für Meerbusch rd. 424.000 € betragen und unmittelbar nach
Inkrafttreten des Gesetzes und zum 1.02.2013 geleistet werden.
Infolge
der höheren U 3-Quote sind im Bereich der Kindertagesstätten die Aufwendungen
der Stadt nach Abzug von Landeszuschüssen und Elternbeiträgen im Vergleich des
Kita-Jahres 2008/09 zum Kita-Jahr 2011/12 um 890.000 € jährlich gestiegen. Im
Bereich der Tagespflege beträgt der Ansteig 535.000 €, so dass sich die
jährliche Mehrbelastung für den Haushalt auf rd. 1,4 Mio € beziffert. Mit der
Errichtung zusätzlicher Einrichtungen wird der kommunale Belastungsanteil
weiter steigen (rd. 350.000 €/je Einrichtung).
Investitionskostenförderung
Das
Ausbauprogramm des Landes soll im Haushaltsentwurf 2012 als VE für 2013 um 40
Mio € erhöht werden. Neben der bereits bekannten Landesförderung von 151.916 €
würde die Stadt aus dem Sonderprogramm zusätzlich einen Betrag von 135.036 €
erhalten.
Darüber
hinaus will der Bund im Rahmen des Fiskalpaketes zusätzlich 580 Mio € für den U
3 Ausbau zur Verfügung stellen, von denen 126 Mio € auf das Land NW entfallen
würden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im September 2012 in den
Bundestag eingebracht werden, eine Bund – Länder – Vereinbarung wird derzeit
ausgehandelt.
Soweit
die Verteilungsmodalitäten denen der fallbezogenen Pauschale aus Bundesmitteln
für 2012 entspricht, würde die Stadt aus den zusätzlichen Mitteln einen Betrag
von 425.364 € erhalten.
Wartelisten
Die
Wartelisten der U 3-Kinder der 22 Einrichtungen in Meerbusch wurden händisch
ausgewertet. Von den 468 Kindern, deren Namen auf den Wartelisten vermerkt
waren, blieben nach Bereinigung für das Kita-Jahr 2012/13 181 Kinder, die
keinen Platz in einer Kita bekommen haben.
Unter
Berücksichtigung des vorhandenen Platzangebotes mit 201 Plätzen errechnet sich
damit ein Bedarf von 382 Plätzen in Kindertagestätten.
Weitere
Ausbaumaßnahmen
Die
Verwaltung ist zur Zeit im Gespräch mit der Franziskus-Stiftung in Lank bezgl.
der Bereitstellung einer zur Matthias-von- Halberg-Straße gelegenen Teilfläche
zur Bebauung mit einer 5-gruppigen Kita sowie mit Vertretern der kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer bzgl. des Grundstückes an der Pfarrstraße.
Dem
Ausschuss für Schule, Sport, der am 20.09.2012 tagt, liegt eine
Informationsvorlage vor, die eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der
sonderpädagogischen Förderung mit der Folge der Aufgabe der Raphael-Schule
vorsieht. Eine Beschlussfassung ist im Rat im November 2012 vorgesehen.
Eine Vorentwurfsplanung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Erdgeschoss des Schulgebäudes die Möglichkeit für einen Umbau in eine 5-gruppige Kindertagesstätte besteht, im 1.OG könnten Flächen für den Offenen Ganztag der Martinusschule hergerichtet werden.
Mit der Realisierung der Maßnahmen wird ein U 3-Angebot von rd. 370 Plätzen erreicht.
Ratsherr
Gabernig bittet, die Diakonie in die Überlegungen zur Trägerschaft
einzubeziehen.
Sachkundiger
Bürger Steinbrink bekundet, dass die Ev. Kirchengemeinde Strümp grundsätzlich
auch zur Übernahme einer Trägerschaft bereit sei.
Erste
Beigeordete Mielke-Westerlage bestätigt, dass mit beiden Träger Gespräche
geführt würden, sofern nach einem entsprechendem Votum des Schulausschusses die
Planung aufgenommen werden könne.