Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage stellt Frau Rosalia Helbig vor, der seit 01.07.2012 im Jugendamt Meerbusch die Leitung des Allgemeinen Soziales Dienstes obliegt. Vorsitzende Schoppe begrüßt Frau Helbig im Namen des Ausschusses und wünscht allseits eine gute Zusammenarbeit.

 

 

Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage berichtet sodann zu folgenden Punkten:

 

2. Krippengipfel

 

Am 30.08.2012 fand unter Leitung von Ministerin Schäfer der 2. Krippengipfel mit 50 Vertretern aus Kommunen, den kommunalen Spitzenverbänden, der Landtagesfraktionen und der freien Wohlfahrsverbände statt.

 

Die Ministerin informierte darüber, dass nach den Zahlen zum 3. Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes 70% der Eltern einen U 3-Platz mit 25 Std. wünschten, aktuell aber 58% in der 45 Std.-Betreuung seien. Im Rahmen der nächsten KiBiz-Reform solle es hier eine Nachsteuerung geben. Aktuell ist ein Platzsharing rechtlich nicht möglich.

 

Von kommunaler Seite wurden insbesondere die Probleme der Finanzierung von Ausbaumaßnahmen diskutiert. Die Finanzierungsfragen sind auch die Hauptproblemfelder, die der vom Ministerium eingesetzten Task Force vorgelegt werden.

 

Ein weiteres Thema war die Flexibilisierung der Gruppen. Die Ministerin hat zum Ausdruck gebracht, dass bei entsprechenden räumlichen Voraussetzungen und einer Anpassung des Personalschlüssels auch mehr Kinder/Gruppe aufgenommen werden können. Nach den Ausführungen der Ministerin hat NW bei den U 3-Kindern die beste Betreuungsrelation. 

 

 

Belastungsausgleich

 

Am 12.10.2010 hat der Verfassungsgerichtshof NW festgestellt, dass § 1 a des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz nicht mit der Landesverfassung vereinbar sei, weil es an einer Kostenregelung fehle. Im Rahmen eines Belastungsausgleichsgesetzes wird sich das Land künftig mit einem höheren Anteil an den Kindpauschalen an den Kosten beteiligen. Der prozentuale Anteil an den Kindpauschalen des Landes für U 3-Kinder erhöht sich um 19,96 %.

 

Für die Kita-Jahre 2011/12 und 2012/13 soll ein Ausgleich im Rahmen einer Einmalzahlung erfolgen. Diese soll für Meerbusch rd. 424.000 € betragen und unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes und zum 1.02.2013 geleistet werden.

 

Infolge der höheren U 3-Quote sind im Bereich der Kindertagesstätten die Aufwendungen der Stadt nach Abzug von Landeszuschüssen und Elternbeiträgen im Vergleich des Kita-Jahres 2008/09 zum Kita-Jahr 2011/12 um 890.000 € jährlich gestiegen. Im Bereich der Tagespflege beträgt der Ansteig 535.000 €, so dass sich die jährliche Mehrbelastung für den Haushalt auf rd. 1,4 Mio € beziffert. Mit der Errichtung zusätzlicher Einrichtungen wird der kommunale Belastungsanteil weiter steigen (rd. 350.000 €/je Einrichtung).  

 

 

Investitionskostenförderung

 

Das Ausbauprogramm des Landes soll im Haushaltsentwurf 2012 als VE für 2013 um 40 Mio € erhöht werden. Neben der bereits bekannten Landesförderung von 151.916 € würde die Stadt aus dem Sonderprogramm zusätzlich einen Betrag von 135.036 € erhalten.

 

Darüber hinaus will der Bund im Rahmen des Fiskalpaketes zusätzlich 580 Mio € für den U 3 Ausbau zur Verfügung stellen, von denen 126 Mio € auf das Land NW entfallen würden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im September 2012 in den Bundestag eingebracht werden, eine Bund – Länder – Vereinbarung wird derzeit ausgehandelt.

 

Soweit die Verteilungsmodalitäten denen der fallbezogenen Pauschale aus Bundesmitteln für 2012 entspricht, würde die Stadt aus den zusätzlichen Mitteln einen Betrag von 425.364 € erhalten.

 

 

Wartelisten

 

Die Wartelisten der U 3-Kinder der 22 Einrichtungen in Meerbusch wurden händisch ausgewertet. Von den 468 Kindern, deren Namen auf den Wartelisten vermerkt waren, blieben nach Bereinigung für das Kita-Jahr 2012/13 181 Kinder, die keinen Platz in einer Kita bekommen haben.

 

Unter Berücksichtigung des vorhandenen Platzangebotes mit 201 Plätzen errechnet sich damit ein Bedarf von 382 Plätzen in Kindertagestätten.

 

 

Weitere Ausbaumaßnahmen

 

Die Verwaltung ist zur Zeit im Gespräch mit der Franziskus-Stiftung in Lank bezgl. der Bereitstellung einer zur Matthias-von- Halberg-Straße gelegenen Teilfläche zur Bebauung mit einer 5-gruppigen Kita sowie mit Vertretern der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer bzgl. des Grundstückes an der Pfarrstraße.

 

Dem Ausschuss für Schule, Sport, der am 20.09.2012 tagt, liegt eine Informationsvorlage vor, die eine interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der sonderpädagogischen Förderung mit der Folge der Aufgabe der Raphael-Schule vorsieht. Eine Beschlussfassung ist im Rat im November 2012 vorgesehen.

 

Eine Vorentwurfsplanung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Erdgeschoss des Schulgebäudes die Möglichkeit für einen Umbau in eine 5-gruppige Kindertagesstätte besteht, im 1.OG könnten Flächen für den Offenen Ganztag der Martinusschule hergerichtet werden.

 

Mit der Realisierung der Maßnahmen wird ein U 3-Angebot von rd. 370 Plätzen erreicht.

 

 

Ratsherr Gabernig bittet, die Diakonie in die Überlegungen zur Trägerschaft einzubeziehen.

 

Sachkundiger Bürger Steinbrink bekundet, dass die Ev. Kirchengemeinde Strümp grundsätzlich auch zur Übernahme einer Trägerschaft bereit sei.

 

Erste Beigeordete Mielke-Westerlage bestätigt, dass mit beiden Träger Gespräche geführt würden, sofern nach einem entsprechendem Votum des Schulausschusses die Planung aufgenommen werden könne.