Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung, für ein Gebiet, das

 

·                im Norden durch den Laacher Abzugsgraben, das “Areal Böhler“ (voest alpine), die gewerblichen Bauten an der Grünstraße und die Wohnbebauung am Hoxhof,

·                im Westen durch die Kleingartenanlage sowie die rückwärtigen Grundstücke der Straße Hoxdelle Hausnummer 1b bis 39,

·                im Süden durch die nördlichen Flächen der Grundstücke Düsseldorfer Straße 173 bis 217 und

·                im Osten durch Flächen des Stadtgebietes Düsseldorf entlang der Böhler Straße

 

begrenzt ist, maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung des Flächennutzungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 117. Änderung des Flächennutzungsplans‚ Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

·                Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen,

·                Darstellung der verbleibenden Flächen für Gewerbe,

·                Darstellung von neuen Gemeinbedarfsflächen für zusätzliche Infrastrukturbedarfe,

·                Darstellung von Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen und

·                Wasser- und Grünflächen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.

 


Ratsherr Damblon berichtet über die Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig