Sitzung: 13.02.2020 Rat
Vorlage: FB4/1093/2020
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. §
2 (1) BauGB
Der
Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit
gültigen Fassung, für ein Gebiet, das
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im Norden durch den Laacher Abzugsgraben, das “Areal
Böhler“ (voest alpine), die gewerblichen Bauten an der Grünstraße und die
Wohnbebauung am Hoxhof,
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im Westen durch die Kleingartenanlage sowie die
rückwärtigen Grundstücke der Straße Hoxdelle Hausnummer 1b bis 39,
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im Süden durch die nördlichen Flächen der Grundstücke
Düsseldorfer Straße 173 bis 217 und
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im Osten durch Flächen des Stadtgebietes Düsseldorf
entlang der Böhler Straße
begrenzt
ist, maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung
des Flächennutzungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 117.
Änderung des Flächennutzungsplans‚ Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II, die vorrangig
folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
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Darstellung
zusätzlicher Wohnbauflächen,
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Darstellung
der verbleibenden Flächen für Gewerbe,
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Darstellung
von neuen Gemeinbedarfsflächen für zusätzliche Infrastrukturbedarfe,
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Darstellung
von Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen und
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Wasser-
und Grünflächen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Ratsherr Damblon berichtet über die Beratungen im Ausschuss für Planung und Liegenschaften.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig