Sitzung: 06.02.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1093/2020
Beschluss:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem
Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,
für ein Gebiet, das
-
im Norden
durch den Laacher Abzugsgraben, das “Areal Böhler“ (voest alpine), die
gewerblichen Bauten an der Grünstraße und die Wohnbebauung am Hoxhof,
-
im Westen
durch die Kleingartenanlage sowie die rückwärtigen Grundstücke der Straße
Hoxdelle Hausnummer 1b bis 39,
-
im Süden durch die nördlichen
Flächen der Grundstücke Düsseldorfer Straße 173 bis 217 und
-
im Osten
durch Flächen des Stadtgebietes Düsseldorf entlang der Böhler Straße
begrenzt ist, maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung des Flächennutzungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 117. Änderung des Flächennutzungsplans ‚ Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:
- Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen,
- Darstellung der verbleibenden Flächen für Gewerbe,
- Darstellung von neuen Gemeinbedarfsflächen für zusätzliche Infrastrukturbedarfe,
- Darstellung von Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen, insbesondere des schienengebundene Nahverkehrs und
- Wasser- und Grünflächen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Die
Tagesordnungspunkte 4 (117. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Areal
Böhler II“) und 5 (Bebauungsplan Nr. 322 Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II)
werden zusammen beraten.
Ratsherr Schoenauer
betont, dass in dieser Ausschusssitzung ausschließlich die
Aufstellungsbeschlüsse beschlossen werden. Für die weitere konkrete Planung zur
Festlegung der Flächenanteile von Wohn-, Geschäfts- und Gewerbelagen mit
verschiedenen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bestehe seitens der
CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf.
Ratsherr Rettig
fragt, warum bei der Planung die Trassenführung der U 81 nicht berücksichtigt
werde.
Technischer Beigeordneter
Assenmacher berichtet, dass Gespräche mit der Stadt Düsseldorf und der
Rheinbahn geführt wurden. Die Planungen der Stadt Düsseldorf bezüglich einer
Trassenführung der U 81 seien jedoch noch nicht so weit fortgeschritten. Der
Stadt Meerbusch bleibe die Möglichkeit, einen Trassenkorridor für die U 81
festzulegen und diesen freizuhalten.
Ratsherr Quaß
fragt, wo die Trassenführung der U 81 verankert werden solle.
Technischer
Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass im Rahmen der Auslobung des städtebaulichenWettbewerbes
der Trassenverlauf berücksichtigt werde.
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes
schlägt vor, das Planungsziel „Darstellung von Verkehrsflächen nach aktuellen
Erfordernissen“ um den Zusatz „insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs“
zu ergänzen.
Ausschussvorsitzender Damblon lässt über die beantragte Ergänzung und den Beschlussvorschlag gemeinsam abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
2 |
|
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG/Freie Wähler |
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |