Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung,

für ein Gebiet, das

 

-       im Norden durch den Laacher Abzugsgraben, das “Areal Böhler“ (voest alpine), die gewerblichen Bauten an der Grünstraße und die Wohnbebauung am Hoxhof,

-       im Westen durch die Kleingartenanlage sowie die rückwärtigen Grundstücke der Straße Hoxdelle Hausnummer 1b bis 39,

-                      im Süden durch die nördlichen Flächen der Grundstücke Düsseldorfer Straße 173 bis 217 und

-       im Osten durch Flächen des Stadtgebietes Düsseldorf entlang der Böhler Straße

 

begrenzt ist, maßgebend ist die Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung des Flächennutzungsplanes, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, die 117. Änderung des Flächennutzungsplans ‚ Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II, die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

-       Darstellung zusätzlicher Wohnbauflächen,

-       Darstellung der verbleibenden Flächen für Gewerbe,

-       Darstellung von neuen Gemeinbedarfsflächen für zusätzliche Infrastrukturbedarfe,

-       Darstellung von Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen, insbesondere des schienengebundene Nahverkehrs und

-       Wasser- und Grünflächen für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.

 


Die Tagesordnungspunkte 4 (117. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich “Areal Böhler II“) und 5 (Bebauungsplan Nr. 322 Meerbusch-Büderich, Areal Böhler II) werden zusammen beraten.

 

Ratsherr Schoenauer betont, dass in dieser Ausschusssitzung ausschließlich die Aufstellungsbeschlüsse beschlossen werden. Für die weitere konkrete Planung zur Festlegung der Flächenanteile von Wohn-, Geschäfts- und Gewerbelagen mit verschiedenen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur bestehe seitens der CDU-Fraktion noch Beratungsbedarf.

 

Ratsherr Rettig fragt, warum bei der Planung die Trassenführung der U 81 nicht berücksichtigt werde.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher berichtet, dass Gespräche mit der Stadt Düsseldorf und der Rheinbahn geführt wurden. Die Planungen der Stadt Düsseldorf bezüglich einer Trassenführung der U 81 seien jedoch noch nicht so weit fortgeschritten. Der Stadt Meerbusch bleibe die Möglichkeit, einen Trassenkorridor für die U 81 festzulegen und diesen freizuhalten.

 

Ratsherr Quaß fragt, wo die Trassenführung der U 81 verankert werden solle.

 

Technischer Beigeordneter Assenmacher erklärt, dass im Rahmen der Auslobung des städtebaulichenWettbewerbes der Trassenverlauf berücksichtigt werde.

 

Ratsfrau Niederdellmann-Siemes schlägt vor, das Planungsziel „Darstellung von Verkehrsflächen nach aktuellen Erfordernissen“ um den Zusatz „insbesondere des schienengebundenen Nahverkehrs“ zu ergänzen.

 

Ausschussvorsitzender Damblon lässt über die beantragte Ergänzung und den Beschlussvorschlag gemeinsam abstimmen.   


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0